AHV/IV/EO-Beiträge für KMU
Übersicht zu AHV/IV/EO-Beitragssätzen, Bemessungsgrundlagen und Abrechnungspflichten für KMU in der Schweiz.
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind die Basis der ersten Säule der schweizerischen Sozialversicherung. KMU als Arbeitgeber rechnen die Beiträge mit der zuständigen Ausgleichskasse ab.
Aktuelle Beitragssätze
| Versicherung | Total | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) | 8.7 % | 4.35 % | 4.35 % |
| IV (Invalidenversicherung) | 1.4 % | 0.7 % | 0.7 % |
| EO (Erwerbsersatzordnung) | 0.5 % | 0.25 % | 0.25 % |
| Total | 10.6 % | 5.3 % | 5.3 % |
Hinzu kommen Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und gegebenenfalls die berufliche Vorsorge. Aktuelle Sätze stehen auf ahv-iv.ch und bsv.admin.ch .
Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind:
- alle Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
- Selbständigerwerbende ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
- Nichterwerbstätige ab 20 Jahren
- Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dort beruflich tätig
Für Selbständigerwerbende gelten andere Sätze. Sie zahlen den vollen Beitrag selbst, gestaffelt nach Einkommen.
Anmeldung als Arbeitgeber
Sobald ein KMU Personal beschäftigt, ist die Anmeldung bei einer Ausgleichskasse Pflicht:
- Wahl der Ausgleichskasse (kantonal oder Verbandskasse).
- Anmeldung als Arbeitgeber mit UID.
- Eintragung der Mitarbeitenden mit AHV-Nummer.
- Abrechnungsperioden festlegen (monatlich, quartalsweise oder jährlich).
- Akontozahlungen leisten gemäss Vorschreibung.
- Jahreslohnmeldung bis 30. Januar des Folgejahres.
Was die Ausgleichskasse abrechnet
Die meisten Ausgleichskassen rechnen mehrere Versicherungen in einem Vorgang ab:
- AHV/IV/EO
- ALV (1.1 % bis 148'200 CHF, 0.5 % darüber als Solidaritätsbeitrag)
- FAK (kantonal unterschiedlich, 1.0 % – 3.6 %)
- Verwaltungskostenbeitrag
Mehr zur Verbuchung steht unter Lohnabstimmung vor der Meldung .
Praxis-Tipps für KMU
- Anmeldung sofort beim ersten Mitarbeitenden, nicht später
- monatliche Lohnabrechnungen mit korrekten Abzügen
- Kontrolle der jährlichen Beitragsverfügung der Ausgleichskasse
- bei stark schwankenden Lohnsummen frühzeitig die Akontozahlungen anpassen
- saubere Verbuchung über die doppelte Buchführung und Lohnabgrenzungen zum Monatsabschluss
- jährliche Plausibilitätsprüfung gegen den Jahresabschluss für kleine Unternehmen
Fazit
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind das Rückgrat der Sozialversicherung in der Schweiz. Wer pünktlich anmeldet und sauber abrechnet, vermeidet Nachforderungen. ReAI unterstützt mit standardisierten Lohnauszügen. Preise ansehen .