Besteuerung von Naturalleistungen
Besteuerung von Naturalleistungen ist die steuerliche Erfassung von Sachbezügen und Personalvorteilen, die Mitarbeitende vom Arbeitgeber erhalten. Die Steuerregeln für Naturalleistungen stellen sicher, dass alle Vorteile gerecht behandelt werden und die Mitarbeitenden auf den wirtschaftlichen Wert der Leistung besteuert werden. Die Besteuerung umfasst unter anderem Geschäftsfahrzeug , Personalrabatt und berufliche Vorsorge .
Für ein übergeordnetes Verständnis von Personalleistungen und deren Besteuerung siehe auch unseren Artikel zu Leistungen .
Abschnitt 1: Was ist die Besteuerung von Naturalleistungen?
Die Besteuerung von Naturalleistungen bedeutet, dass Sachbezüge und Personalvorteile in einen Geldwert umgerechnet und als Einkommen beim Empfänger besteuert werden. Dies stellt sicher, dass die Besteuerung den tatsächlichen Vorteil widerspiegelt, den die Mitarbeitenden erhalten.
1.1 Zweck und Grundsätze
Die Besteuerung von Naturalleistungen basiert auf folgenden Hauptgrundsätzen:
- Neutralität: Mitarbeitende sollen keine steuerlichen Anreize haben, Barlohn gegenüber Naturalleistungen zu bevorzugen.
- Angemessene Bewertung: Der Marktwert der Leistung bildet die Grundlage der Besteuerung.
- Einheitliche Behandlung: Alle Leistungen mit dem gleichen wirtschaftlichen Wert werden gleich behandelt.
Abschnitt 2: Kategorien von Naturalleistungen
Typische Sachbezüge und Personalvorteile, die der Besteuerung unterliegen:
- Geschäftsfahrzeug
- Mobiltelefon
- Personalrabatt
- Berufliche Vorsorge
- Weitere Naturalleistungen
| Leistungsart | Beschreibung |
|---|---|
| Geschäftsfahrzeug | Geschäftsfahrzeug , das zur Verfügung gestellt wird |
| Mobiltelefon | Übernahme von Mobiltelefon und Abonnement |
| Personalrabatt | Rabatt auf Produkte oder Dienstleistungen, siehe Was ist Personalrabatt? |
| Berufliche Vorsorge | Obligatorische oder vereinbarte Vorsorgeeinrichtung, siehe Was ist berufliche Vorsorge? |
| Weitere Naturalleistungen | Wohnung, Kantine, Dienstreisen und mehr |
Abschnitt 3: Berechnung der Besteuerung
Die Besteuerung von Naturalleistungen wird berechnet, indem die Leistung in den Marktwert umgerechnet und der geltende Steuersatz angewendet wird:
Steuerpflichtiger Vorteil = Marktwert der Leistung × SteuersatzAbschnitt 4: Buchhalterische Behandlung
In der Buchhaltung ist die Besteuerung von Naturalleistungen als Teil der Sozialversicherungsbeiträge und Personalkosten zu erfassen:
| Transaktion | Sollkonto | Habenkonto |
|---|---|---|
| Lohn inkl. Naturalleistungen | 5000 Personalaufwand | 1020 Bank/Kreditoren |
| Sozialversicherungsbeiträge auf Naturalleistungen | 5700 Sozialversicherungsaufwand | 1020 Bank/Kreditoren |
Detaillierte Dokumentation und der Lohnausweis müssen klare Spezifikationen sowohl des Barlohns als auch der Naturalleistungen enthalten, um den Anforderungen der GeBüV zu entsprechen.
Abschnitt 5: Empfehlungen und Best Practices
- Für eine laufende Aktualisierung der geltenden Ansätze für Naturalleistungen sorgen.
- Alle Personalleistungen mit eigenen Belegen oder Listen im Lohnsystem dokumentieren.
- Den Mitarbeitenden klar kommunizieren, wie der Wert der Naturalleistungen berechnet wird.
- Die Steuerauswirkung verschiedener Leistungsmodelle in Zusammenarbeit mit dem Buchhalter prüfen.