Was ist CSRD? Corporate Sustainability Reporting Directive
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung , die auch Schweizer Unternehmen betrifft, die in der EU tätig sind oder EU-Tochtergesellschaften haben. Die Richtlinie verlangt eine umfassende Berichterstattung über Umwelt, soziale Belange und Unternehmensführung (ESG ) und stellt die umfassendste Änderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa dar.
Was ist CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie, die die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und betrifft Schweizer Unternehmen insbesondere dann, wenn sie in der EU kotiert sind oder dort wesentliche Geschäftstätigkeit haben.
Hauptziele der CSRD
CSRD verfolgt mehrere zentrale Ziele:
- Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten EU
- Erhöhung der Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen
- Unterstützung der grünen Transformation und nachhaltiger Investitionen
- Reduktion von Greenwashing durch strengere Anforderungen
- Harmonisierung der Berichterstattung mit internationalen Standards
Wer ist von CSRD betroffen?
CSRD gilt für Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit einer stufenweisen Einführung über mehrere Jahre.
Betroffene Unternehmen
| Kategorie | Kriterien | Berichterstattungsbeginn |
|---|---|---|
| Grosse börsenkotierte Unternehmen | Bereits von NFRD betroffen | 2025 (für Daten 2024) |
| Grosse nicht-börsenkotierte Unternehmen | ≥250 Mitarbeitende UND (Umsatz >€40 Mio. ODER Bilanzsumme >€20 Mio.) | 2026 (für Daten 2025) |
| Kleine und mittlere börsenkotierte Unternehmen | Börsenkotiert, kein Kleinstunternehmen | 2027 (für Daten 2026) |
| Drittstaatenunternehmen | EU-Umsatz >€150 Mio. | 2029 (für Daten 2028) |
Schweizer Relevanz
Für Schweizer Unternehmen sind folgende Aspekte relevant:
- Direkte Betroffenheit: Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften oder EU-Kotierung
- Indirekte Betroffenheit: Unternehmen in EU-Lieferketten
- Schwellenwerte: Analoge Kriterien zu den EU-Schwellenwerten
Unternehmen müssen mindestens zwei der Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllen.
CSRD-Berichterstattungsanforderungen
CSRD verlangt Berichterstattung in drei Hauptbereichen, bekannt als ESG (Environmental, Social, Governance).
Umwelt (Environmental)
Umweltberichterstattung umfasst:
- Klimawandel: Emissionen nach dem GHG-Protokoll , Klimarisiken, Anpassungsmassnahmen
- Umweltverschmutzung: Luft, Wasser, Boden
- Wasser und marine Ressourcen: Verbrauch, Auswirkungen auf die Wasserqualität
- Biodiversität: Auswirkungen auf Ökosysteme
- Kreislaufwirtschaft: Abfallbewirtschaftung, Ressourcenverbrauch
Soziale Belange (Social)
Soziale Berichterstattung umfasst:
- Eigene Belegschaft: Arbeitsbedingungen, Diversität, Schulung
- Wertschöpfungskette: Arbeitsbedingungen bei Lieferanten
- Betroffene Gemeinschaften: Lokale Gemeinschaften
- Verbraucher: Produktsicherheit, Zugänglichkeit
Unternehmensführung (Governance)
Governance-Berichterstattung umfasst:
- Geschäftsethik: Korruption, Bestechung
- Politische Einflussnahme: Lobbying, politische Spenden
- Beziehungen zu Stakeholdern: Dialog, Beschwerdemechanismen
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
Die CSRD-Berichterstattung soll den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) folgen, die von EFRAG entwickelt wurden.
ESRS-Standards
| Standard | Bereich | Beschreibung |
|---|---|---|
| ESRS 1 | Allgemeine Grundsätze | Grundlegende Berichterstattungsprinzipien |
| ESRS 2 | Allgemeine Informationen | Strategie, Governance, Risikobewertung |
| ESRS E1-E5 | Umwelt | Klima, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft |
| ESRS S1-S4 | Soziale Belange | Belegschaft, Wertschöpfungskette, Gemeinschaften, Verbraucher |
| ESRS G1 | Unternehmensführung | Geschäftsethik und Kultur |
Doppelte Wesentlichkeit
CSRD führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) ein:
- Finanzielle Wesentlichkeit: Wie Nachhaltigkeitsfaktoren die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens beeinflussen
- Auswirkungswesentlichkeit: Wie das Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst
Die CSRD-Berichterstattung ist eng mit der EU-Taxonomie verknüpft, die definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.
Relevanz für die Schweiz
Schweizer Unternehmen sind auf verschiedene Weise betroffen.
Schweizer Gesetzgebung
- Obligationenrecht (OR) Art. 964bis ff.: Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange für grosse Publikumsgesellschaften
- OR Art. 964j ff.: Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit und Konfliktmineralien
- Finanzmarktrecht: Anpassungen für kotierte Unternehmen
- Revisionsrecht: Anforderungen an die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten
Aufsichtsbehörden
Die FINMA und die Revisionskammern übernehmen Verantwortung für:
- Überwachung der Berichterstattung
- Durchsetzung der Anforderungen
- Orientierungshilfe für Schweizer Unternehmen
Praktische Umsetzung
Vorbereitungen für Unternehmen
Schweizer Unternehmen sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen:
- Feststellen, ob das Unternehmen betroffen ist von den CSRD-Anforderungen
- Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um relevante Themen zu identifizieren
- Datenerhebungssysteme aufbauen für ESG-Daten
- Berichterstattungsroutinen entwickeln und interne Kontrollen einrichten
- Kompetenz sicherstellen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Externe Prüfung planen für die Berichte
Datenerhebung und Systeme
Effektive CSRD-Berichterstattung erfordert:
- Integrierte Systeme, die Buchhaltungsdaten mit ESG-Daten verbinden
- Automatisierte Prozesse für die Datenerhebung
- Qualitätssicherung der Daten und Berechnungen
- Dokumentation der Methoden und Annahmen
Prüfung und Sicherung
CSRD verlangt eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, vergleichbar mit der Revision der Jahresrechnung .
Sicherungsniveaus
- Begrenzte Sicherung: Erste Phase (2025–2028)
- Hinreichende Sicherung: Geplant ab 2029
Rolle der Revisionsstelle
Revisionsstellen müssen:
- Kompetenz entwickeln im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Prüfungsmethoden etablieren für ESG-Daten
- Qualität sicherstellen in Nachhaltigkeitsberichten
- Abweichungen berichten und Verbesserungsbereiche identifizieren
Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen
Kosten und Ressourcen
Die CSRD-Umsetzung bringt erhebliche Kosten mit sich:
- Systementwicklung: CHF 500'000 – 2'000'000
- Kompetenzentwicklung: CHF 200'000 – 500'000 jährlich
- Externe Prüfung: CHF 100'000 – 500'000 jährlich
- Laufender Betrieb: 1–3 Vollzeitäquivalente für grosse Unternehmen
Geschäftschancen
CSRD kann auch Chancen schaffen:
- Besserer Zugang zu Kapital durch nachhaltige Investitionen
- Wettbewerbsvorteile durch Transparenz
- Verbessertes Risikomanagement und operative Effizienz
- Stärkere Marke und Reputation
Zusammenhang mit anderen Regelwerken
CSRD muss im Zusammenhang mit anderen Regelwerken betrachtet werden:
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie klassifiziert nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und verlangt Berichterstattung über:
- Anteil des Umsatzes aus taxonomiefähigen Aktivitäten
- Anteil der Investitionen (CapEx) in nachhaltige Aktivitäten
- Anteil der Betriebskosten (OpEx) im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)
SFDR betrifft Finanzmarktteilnehmer und deren Berichterstattung über Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen.
Vorbereitungen und Empfehlungen
Massnahmenplan für Unternehmen
Bestandsaufnahme (2024):
- Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist
- Berichterstattungsfristen identifizieren
- Gap-Analyse durchführen
Planung (2024–2025):
- Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln
- Governance-Struktur aufbauen
- Systemlösungen planen
Umsetzung (2025–2026):
- Datenerhebungssysteme implementieren
- Berichterstattungsroutinen entwickeln
- Kompetenz und Ressourcen sicherstellen
Berichterstattung (ab 2025):
- Erste Berichterstattung durchführen
- Externe Prüfung sicherstellen
- Kontinuierliche Verbesserung
Kritische Erfolgsfaktoren
- Verankerung in der Geschäftsleitung und klare Verantwortlichkeiten
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung , Nachhaltigkeit und IT
- Qualitätssicherung der Daten und Prozesse
- Kontinuierliche Kompetenzentwicklung
- Proaktiver Ansatz bei der Regelwerksentwicklung
Zukünftige Entwicklungen
Erweiterungen der CSRD
Die EU plant mehrere Erweiterungen:
- Branchenspezifische Standards für Banken, Versicherungen und Öl/Gas
- Standards für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
- Drittstaatenstandards für Nicht-EU-Unternehmen
Digitalisierung
Digitale Berichterstattung wird zentral:
- XBRL-Format für strukturierte Berichterstattung
- Maschinenlesbare Daten für automatisierte Analyse
- APIs für den Datenaustausch
Fazit
CSRD stellt eine fundamentale Änderung dar, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen. Die Richtlinie erfordert umfassende Vorbereitungen und bedeutende Investitionen, kann aber auch wertvolle Geschäftschancen schaffen.
Kernpunkte
- Stufenweise Einführung von 2025 bis 2029
- Umfassende Berichterstattungsanforderungen im ESG-Bereich
- Externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
- Erhebliche Kosten, aber auch Chancen
- Frühe Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg
Schweizer Unternehmen, die von CSRD betroffen sind, sollten umgehend mit den Vorbereitungen beginnen, um die Regelkonformität sicherzustellen und die Geschäftschancen zu maximieren, die sich aus erhöhter Transparenz und Nachhaltigkeitsfokus ergeben.
Für Unternehmen, die nicht direkt von CSRD betroffen sind, kann es dennoch ratsam sein, die Entwicklung zu verfolgen, da Anforderungen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleinere Unternehmen relevant machen können.