Was ist CSRD? Corporate Sustainability Reporting Directive

CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) ist die neue EU-Richtlinie für Nachhaltigkeitsberichterstattung , die auch Schweizer Unternehmen betrifft, die in der EU tätig sind oder EU-Tochtergesellschaften haben. Die Richtlinie verlangt eine umfassende Berichterstattung über Umwelt, soziale Belange und Unternehmensführung (ESG ) und stellt die umfassendste Änderung in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa dar.

Illustration der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung für Schweizer Unternehmen

Was ist CSRD?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie, die die frühere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und betrifft Schweizer Unternehmen insbesondere dann, wenn sie in der EU kotiert sind oder dort wesentliche Geschäftstätigkeit haben.

Hauptziele der CSRD

CSRD verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Standardisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der gesamten EU
  • Erhöhung der Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen
  • Unterstützung der grünen Transformation und nachhaltiger Investitionen
  • Reduktion von Greenwashing durch strengere Anforderungen
  • Harmonisierung der Berichterstattung mit internationalen Standards

CSRD-Umsetzungszeitplan für Unternehmen

Wer ist von CSRD betroffen?

CSRD gilt für Unternehmen, die bestimmte Kriterien erfüllen, mit einer stufenweisen Einführung über mehrere Jahre.

Betroffene Unternehmen

KategorieKriterienBerichterstattungsbeginn
Grosse börsenkotierte UnternehmenBereits von NFRD betroffen2025 (für Daten 2024)
Grosse nicht-börsenkotierte Unternehmen≥250 Mitarbeitende UND (Umsatz >€40 Mio. ODER Bilanzsumme >€20 Mio.)2026 (für Daten 2025)
Kleine und mittlere börsenkotierte UnternehmenBörsenkotiert, kein Kleinstunternehmen2027 (für Daten 2026)
DrittstaatenunternehmenEU-Umsatz >€150 Mio.2029 (für Daten 2028)

Schweizer Relevanz

Für Schweizer Unternehmen sind folgende Aspekte relevant:

  • Direkte Betroffenheit: Schweizer Unternehmen mit EU-Tochtergesellschaften oder EU-Kotierung
  • Indirekte Betroffenheit: Unternehmen in EU-Lieferketten
  • Schwellenwerte: Analoge Kriterien zu den EU-Schwellenwerten

Unternehmen müssen mindestens zwei der Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllen.

CSRD-Berichterstattungsanforderungen

CSRD verlangt Berichterstattung in drei Hauptbereichen, bekannt als ESG (Environmental, Social, Governance).

ESG-Bereiche in der CSRD-Berichterstattung

Umwelt (Environmental)

Umweltberichterstattung umfasst:

  • Klimawandel: Emissionen nach dem GHG-Protokoll , Klimarisiken, Anpassungsmassnahmen
  • Umweltverschmutzung: Luft, Wasser, Boden
  • Wasser und marine Ressourcen: Verbrauch, Auswirkungen auf die Wasserqualität
  • Biodiversität: Auswirkungen auf Ökosysteme
  • Kreislaufwirtschaft: Abfallbewirtschaftung, Ressourcenverbrauch

Soziale Belange (Social)

Soziale Berichterstattung umfasst:

  • Eigene Belegschaft: Arbeitsbedingungen, Diversität, Schulung
  • Wertschöpfungskette: Arbeitsbedingungen bei Lieferanten
  • Betroffene Gemeinschaften: Lokale Gemeinschaften
  • Verbraucher: Produktsicherheit, Zugänglichkeit

Unternehmensführung (Governance)

Governance-Berichterstattung umfasst:

  • Geschäftsethik: Korruption, Bestechung
  • Politische Einflussnahme: Lobbying, politische Spenden
  • Beziehungen zu Stakeholdern: Dialog, Beschwerdemechanismen

European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Die CSRD-Berichterstattung soll den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) folgen, die von EFRAG entwickelt wurden.

ESRS-Standards und -Struktur

ESRS-Standards

StandardBereichBeschreibung
ESRS 1Allgemeine GrundsätzeGrundlegende Berichterstattungsprinzipien
ESRS 2Allgemeine InformationenStrategie, Governance, Risikobewertung
ESRS E1-E5UmweltKlima, Umweltverschmutzung, Wasser, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft
ESRS S1-S4Soziale BelangeBelegschaft, Wertschöpfungskette, Gemeinschaften, Verbraucher
ESRS G1UnternehmensführungGeschäftsethik und Kultur

Doppelte Wesentlichkeit

CSRD führt das Konzept der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality) ein:

  1. Finanzielle Wesentlichkeit: Wie Nachhaltigkeitsfaktoren die finanziellen Ergebnisse des Unternehmens beeinflussen
  2. Auswirkungswesentlichkeit: Wie das Unternehmen Menschen und Umwelt beeinflusst

Die CSRD-Berichterstattung ist eng mit der EU-Taxonomie verknüpft, die definiert, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

Relevanz für die Schweiz

Schweizer Unternehmen sind auf verschiedene Weise betroffen.

Schweizer Gesetzgebung

  • Obligationenrecht (OR) Art. 964bis ff.: Berichterstattung über nichtfinanzielle Belange für grosse Publikumsgesellschaften
  • OR Art. 964j ff.: Sorgfaltspflichten bezüglich Kinderarbeit und Konfliktmineralien
  • Finanzmarktrecht: Anpassungen für kotierte Unternehmen
  • Revisionsrecht: Anforderungen an die externe Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Aufsichtsbehörden

Die FINMA und die Revisionskammern übernehmen Verantwortung für:

  • Überwachung der Berichterstattung
  • Durchsetzung der Anforderungen
  • Orientierungshilfe für Schweizer Unternehmen

CSRD-Umsetzung im Schweizer Kontext

Praktische Umsetzung

Vorbereitungen für Unternehmen

Schweizer Unternehmen sollten frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen:

  1. Feststellen, ob das Unternehmen betroffen ist von den CSRD-Anforderungen
  2. Wesentlichkeitsanalyse durchführen, um relevante Themen zu identifizieren
  3. Datenerhebungssysteme aufbauen für ESG-Daten
  4. Berichterstattungsroutinen entwickeln und interne Kontrollen einrichten
  5. Kompetenz sicherstellen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung
  6. Externe Prüfung planen für die Berichte

Datenerhebung und Systeme

Effektive CSRD-Berichterstattung erfordert:

  • Integrierte Systeme, die Buchhaltungsdaten mit ESG-Daten verbinden
  • Automatisierte Prozesse für die Datenerhebung
  • Qualitätssicherung der Daten und Berechnungen
  • Dokumentation der Methoden und Annahmen

Prüfung und Sicherung

CSRD verlangt eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte, vergleichbar mit der Revision der Jahresrechnung .

Sicherungsniveaus

  • Begrenzte Sicherung: Erste Phase (2025–2028)
  • Hinreichende Sicherung: Geplant ab 2029

Rolle der Revisionsstelle

Revisionsstellen müssen:

  • Kompetenz entwickeln im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Prüfungsmethoden etablieren für ESG-Daten
  • Qualität sicherstellen in Nachhaltigkeitsberichten
  • Abweichungen berichten und Verbesserungsbereiche identifizieren

CSRD-Prüfungs- und Sicherungsprozess

Auswirkungen auf Schweizer Unternehmen

Kosten und Ressourcen

Die CSRD-Umsetzung bringt erhebliche Kosten mit sich:

  • Systementwicklung: CHF 500'000 – 2'000'000
  • Kompetenzentwicklung: CHF 200'000 – 500'000 jährlich
  • Externe Prüfung: CHF 100'000 – 500'000 jährlich
  • Laufender Betrieb: 1–3 Vollzeitäquivalente für grosse Unternehmen

Geschäftschancen

CSRD kann auch Chancen schaffen:

  • Besserer Zugang zu Kapital durch nachhaltige Investitionen
  • Wettbewerbsvorteile durch Transparenz
  • Verbessertes Risikomanagement und operative Effizienz
  • Stärkere Marke und Reputation

Zusammenhang mit anderen Regelwerken

CSRD muss im Zusammenhang mit anderen Regelwerken betrachtet werden:

EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie klassifiziert nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten und verlangt Berichterstattung über:

  • Anteil des Umsatzes aus taxonomiefähigen Aktivitäten
  • Anteil der Investitionen (CapEx) in nachhaltige Aktivitäten
  • Anteil der Betriebskosten (OpEx) im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation)

SFDR betrifft Finanzmarktteilnehmer und deren Berichterstattung über Nachhaltigkeitsfaktoren bei Investitionsentscheidungen.

Zusammenhang zwischen CSRD und anderem EU-Regelwerk

Vorbereitungen und Empfehlungen

Massnahmenplan für Unternehmen

  1. Bestandsaufnahme (2024):

    • Prüfen, ob das Unternehmen betroffen ist
    • Berichterstattungsfristen identifizieren
    • Gap-Analyse durchführen
  2. Planung (2024–2025):

    • Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln
    • Governance-Struktur aufbauen
    • Systemlösungen planen
  3. Umsetzung (2025–2026):

    • Datenerhebungssysteme implementieren
    • Berichterstattungsroutinen entwickeln
    • Kompetenz und Ressourcen sicherstellen
  4. Berichterstattung (ab 2025):

    • Erste Berichterstattung durchführen
    • Externe Prüfung sicherstellen
    • Kontinuierliche Verbesserung

Kritische Erfolgsfaktoren

  • Verankerung in der Geschäftsleitung und klare Verantwortlichkeiten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Buchhaltung , Nachhaltigkeit und IT
  • Qualitätssicherung der Daten und Prozesse
  • Kontinuierliche Kompetenzentwicklung
  • Proaktiver Ansatz bei der Regelwerksentwicklung

Zukünftige Entwicklungen

Erweiterungen der CSRD

Die EU plant mehrere Erweiterungen:

  • Branchenspezifische Standards für Banken, Versicherungen und Öl/Gas
  • Standards für KMU (kleine und mittlere Unternehmen)
  • Drittstaatenstandards für Nicht-EU-Unternehmen

Digitalisierung

Digitale Berichterstattung wird zentral:

  • XBRL-Format für strukturierte Berichterstattung
  • Maschinenlesbare Daten für automatisierte Analyse
  • APIs für den Datenaustausch

Zukünftige Entwicklung der CSRD und digitale Berichterstattung

Fazit

CSRD stellt eine fundamentale Änderung dar, wie Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen. Die Richtlinie erfordert umfassende Vorbereitungen und bedeutende Investitionen, kann aber auch wertvolle Geschäftschancen schaffen.

Kernpunkte

  • Stufenweise Einführung von 2025 bis 2029
  • Umfassende Berichterstattungsanforderungen im ESG-Bereich
  • Externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte
  • Erhebliche Kosten, aber auch Chancen
  • Frühe Vorbereitung ist entscheidend für den Erfolg

Schweizer Unternehmen, die von CSRD betroffen sind, sollten umgehend mit den Vorbereitungen beginnen, um die Regelkonformität sicherzustellen und die Geschäftschancen zu maximieren, die sich aus erhöhter Transparenz und Nachhaltigkeitsfokus ergeben.

Für Unternehmen, die nicht direkt von CSRD betroffen sind, kann es dennoch ratsam sein, die Entwicklung zu verfolgen, da Anforderungen von Kunden, Investoren und anderen Stakeholdern die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch für kleinere Unternehmen relevant machen können.