Pendlerabzug
Pendlerabzug ist ein Steuerabzug für Arbeitnehmer, die zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln und dokumentierte Mehrkosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft haben. Dieser Abzug stellt sicher, dass Pendler für zusätzliche Kosten aufgrund längerer Pendlerstrecken entschädigt werden.
Was ist der Pendlerabzug?
Im Schweizer Steuerrecht können Arbeitnehmer ihre Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Berufsauslagen geltend machen (DBG Art. 26). Der Pendlerabzug umfasst Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg.
Voraussetzungen für den Pendlerabzug
| Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|
| Arbeitsweg | Tatsächlicher Pendelweg zwischen Wohn- und Arbeitsort |
| Verkehrsmittel | Öffentlicher Verkehr oder eigenes Fahrzeug (wenn begründet) |
| Obergrenze | Max. CHF 3'200 für die direkte Bundessteuer (seit 2016) |
| Dokumentation | Fahrtenbuch, Abonnemente und Arbeitgeberbescheinigung |
Berechnung des Abzugs
Der abzugsfähige Betrag ergibt sich aus den dokumentierten Mehrkosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Die Ausgaben sind gemäss den Regeln der kantonalen Steuerverwaltung / ESTV zu dokumentieren.
| Abzugskategorie | Beschreibung |
|---|---|
| Fahrtkosten | Tatsächliche Kosten für Transport, siehe Kilometerentschädigung |
| Unterkunftskosten | Dokumentierte Ausgaben für Unterkunft in der Nähe des Arbeitsorts |
| Verpflegungsabzug | Satz gemäss Verpflegungspauschale |
Dokumentationsanforderungen
Um den Pendlerabzug geltend zu machen, muss folgende Dokumentation vorliegen:
- Fahrtdokumentation: Billette/Abonnemente oder Fahrtenbuch mit Reiseroute und Kilometerstand
- Unterkunftsdokumentation: Quittungen oder Mietvertrag für vorübergehende Unterkunft
- Verpflegungsdokumentation: Eigenattest oder Belege gemäss Normaltarifen für Verpflegung
- Bescheinigung: Bestätigung des Arbeitgebers über Pendlerstatus und Reisebedarf
Buchführung der Pendlerauslagen
Pendlerauslagen werden oft über die Lohnabrechnung erstattet. Die Auslagen werden auf eigenen Konten im Schweizer Kontenplan gebucht.
| Konto | Beschreibung | Meldepflichtig |
|---|---|---|
| 7350 | Pendlerauslagen, meldepflichtig | Ja |
| 7360 | Pendlerauslagen, nicht meldepflichtig | Nein |
Buchungsbeispiel
| Transaktion | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Auszahlung Pendlerauslagen | 7350 | 2400 |
| Zahlung an Pendler | 2400 | 1920 |
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Zusammenfassung: Der Pendlerabzug stellt sicher, dass Pendler für Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten beim Pendeln über bestimmte Distanzen entschädigt werden. Korrekte Dokumentation, Bescheinigung und Buchführung sind entscheidend für die Geltendmachung des Abzugs.