Pendlerabzug

Pendlerabzug ist ein Steuerabzug für Arbeitnehmer, die zwischen Wohn- und Arbeitsort pendeln und dokumentierte Mehrkosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft haben. Dieser Abzug stellt sicher, dass Pendler für zusätzliche Kosten aufgrund längerer Pendlerstrecken entschädigt werden.

Übersicht Pendlerabzug

Was ist der Pendlerabzug?

Im Schweizer Steuerrecht können Arbeitnehmer ihre Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Berufsauslagen geltend machen (DBG Art. 26). Der Pendlerabzug umfasst Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg.

Voraussetzungen für den Pendlerabzug

VoraussetzungBeschreibung
ArbeitswegTatsächlicher Pendelweg zwischen Wohn- und Arbeitsort
VerkehrsmittelÖffentlicher Verkehr oder eigenes Fahrzeug (wenn begründet)
ObergrenzeMax. CHF 3'200 für die direkte Bundessteuer (seit 2016)
DokumentationFahrtenbuch, Abonnemente und Arbeitgeberbescheinigung

Voraussetzungen Pendlerabzug

Berechnung des Abzugs

Der abzugsfähige Betrag ergibt sich aus den dokumentierten Mehrkosten für Reise, Verpflegung und Unterkunft. Die Ausgaben sind gemäss den Regeln der kantonalen Steuerverwaltung / ESTV zu dokumentieren.

AbzugskategorieBeschreibung
FahrtkostenTatsächliche Kosten für Transport, siehe Kilometerentschädigung
UnterkunftskostenDokumentierte Ausgaben für Unterkunft in der Nähe des Arbeitsorts
VerpflegungsabzugSatz gemäss Verpflegungspauschale

Dokumentationsanforderungen

Um den Pendlerabzug geltend zu machen, muss folgende Dokumentation vorliegen:

  • Fahrtdokumentation: Billette/Abonnemente oder Fahrtenbuch mit Reiseroute und Kilometerstand
  • Unterkunftsdokumentation: Quittungen oder Mietvertrag für vorübergehende Unterkunft
  • Verpflegungsdokumentation: Eigenattest oder Belege gemäss Normaltarifen für Verpflegung
  • Bescheinigung: Bestätigung des Arbeitgebers über Pendlerstatus und Reisebedarf

Buchführung der Pendlerauslagen

Pendlerauslagen werden oft über die Lohnabrechnung erstattet. Die Auslagen werden auf eigenen Konten im Schweizer Kontenplan gebucht.

KontoBeschreibungMeldepflichtig
7350Pendlerauslagen, meldepflichtigJa
7360Pendlerauslagen, nicht meldepflichtigNein

Buchungsbeispiel

TransaktionSollHaben
Auszahlung Pendlerauslagen73502400
Zahlung an Pendler24001920

Zusammenfassung: Der Pendlerabzug stellt sicher, dass Pendler für Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten beim Pendeln über bestimmte Distanzen entschädigt werden. Korrekte Dokumentation, Bescheinigung und Buchführung sind entscheidend für die Geltendmachung des Abzugs.