Konto 1560 – Übrige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften
Konto 1560 – Übrige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften ist ein Konto im Schweizer Kontenrahmen KMU, das zur Erfassung von übrigen kurzfristigen Forderungen gegenüber Gesellschaften im selben Konzern verwendet wird, die nicht unter die Debitoren fallen.
Was sind übrige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften?
Übrige Forderungen gegenüber Konzerngesellschaften entstehen, wenn eine Konzerngesellschaft Zahlungsansprüche gegenüber einer anderen Konzerngesellschaft hat, die ausserhalb des ordentlichen Kreditverkaufs liegen. Dies kann beispielsweise interne Darlehen, Kautionen oder andere Zwischenpositionen umfassen.
Siehe auch Konto 1390 – Übrige Forderungen für eine Übersicht über übrige kurzfristige Forderungen ohne Sicherheit.
Verbuchung von übrigen konzerninternen Forderungen
Erstellung einer Forderung (z. B. Darlehen oder Kaution)
Soll: Konto 1560 – Übrige Forderungen ggü. Konzerngesellschaften
Haben: Konto 1020 – BankguthabenRückzahlung von Konzerngesellschaft
Soll: Konto 1020 – Bankguthaben
Haben: Konto 1560 – Übrige Forderungen ggü. KonzerngesellschaftenBuchungsbeispiel
| Transaktion | Soll | Haben |
|---|---|---|
| Erstellung eines internen Darlehens/Kaution | 1560 – Übrige Forderungen ggü. Konzerngesellschaften | 1020 – Bankguthaben |
| Rückzahlung von Konzerngesellschaft | 1020 – Bankguthaben | 1560 – Übrige Forderungen ggü. Konzerngesellschaften |
Praktische Aspekte
- Konsolidierung: Stellen Sie die Eliminierung interner Forderungen in der Konzernrechnung sicher.
- Währung: Bei internationalen Transaktionen das Wechselkursprinzip beachten.
- Verrechnungspreise: Preisfestsetzung gemäss dem Drittvergleichsgrundsatz dokumentieren.