Nahestehende Personen und Parteien in der Buchhaltung
Nahestehende Parteien in der Schweizer Buchhaltung umfassen Personen oder Einheiten, die ein enges wirtschaftliches oder organisatorisches Verhältnis zum Unternehmen haben.
Was sind nahestehende Parteien?
Der Begriff «nahestehende Parteien» umfasst Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Schwestergesellschaft und andere, bei denen Kontrolle oder wesentlicher Einfluss besteht.
Regelwerk und Anforderungen
In der Buchhaltung und im Jahresabschluss müssen Transaktionen mit nahestehenden Parteien gemäss folgenden Vorschriften behandelt werden:
| Quelle | Anforderung |
|---|---|
| OR Art. 663b (Swiss GAAP FER 15) | Angaben über Transaktionen und Beziehungen zu nahestehenden Parteien |
| OR Art. 717 | Sorgfalts- und Treuepflicht des Verwaltungsrats bei Transaktionen mit Nahestehenden |
| VwVG Art. 10 | Handhabung der Befangenheit bei behördlicher Prüfung |
Beispiele für Transaktionen
- Darlehen oder Kredite an Verwaltungsratsmitglieder oder deren Familienangehörige
- Kauf/Verkauf von Waren oder Dienstleistungen zwischen Konzerngesellschaften
- Leasingverträge mit Unternehmen, die von leitenden Angestellten gehalten werden
Verrechnungspreise und Drittvergleichsgrundsatz
Bei Transaktionen zwischen nahestehenden Parteien muss der Drittvergleichsgrundsatz (Arm’s Length Principle) eingehalten werden, damit Preise und Bedingungen nicht vom Marktpreis abweichen.
Anhangsangaben über nahestehende Parteien
Transaktionen mit nahestehenden Parteien müssen im Anhang zum Jahresabschluss mit Angaben über die Parteien, Beträge und Bedingungen offengelegt werden.
Häufige Herausforderungen
- Mangelhafte Dokumentation interner Preise
- Fehlinterpretation, welche Parteien als nahestehend gelten
- Verstoss gegen Ausstandsregeln in Entscheidungsprozessen