Transaktion

Eine Transaktion ist jedes wirtschaftliche Ereignis oder jeder Werteaustausch zwischen zwei Parteien, der die finanzielle Lage eines Unternehmens beeinflusst. In der Schweizer Buchhaltung bilden Transaktionen die Grundlage für alle Buchführung , Belegerfassung und doppelte Buchführung .

Transaktionen können sowohl barbasiert als auch Kredittransaktionen sein und umfassen alles von täglichen Käufen und Verkäufen bis hin zu komplexen internen Umbuchungen. Die korrekte Handhabung von Transaktionen sichert Vollständigkeit, Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit in der Buchhaltung.

Transaktionsarten

ArtBeschreibungBeispiel
BartransaktionSofortige Bezahlung mit Bargeld oder BankkarteKauf von Büromaterial mit Bankkarte
KredittransaktionAufschub der Zahlung auf einen späteren ZeitpunktVerkauf von Waren auf Kredit an einen Kunden
Interne TransaktionÜbertragung zwischen Konten oder Abteilungen innerhalb desselben UnternehmensAbteilung A überträgt Waren an Abteilung B ohne Barzahlung
Nicht-monetäre TransaktionenTausch von Waren oder Dienstleistungen ohne Geldfluss (Bartergeschäft)Tausch von Werbefläche gegen Buchhaltungsdienstleistungen

Wichtige Grundsätze für Transaktionen

Damit eine Transaktion korrekt in der Buchhaltung behandelt wird, sollten folgende Grundsätze beachtet werden:

  • Transaktionsprinzip: Erfassung der Transaktion zum tatsächlichen Zeitpunkt des wirtschaftlichen Ereignisses.
  • Dokumentationsanforderung: Jede Transaktion muss durch einen gültigen Beleg belegt sein.
  • Periodenabgrenzungsprinzip: Kosten und Erträge der Transaktion werden in der richtigen Rechnungsperiode erfasst. Siehe Periodenabgrenzung .
  • Vollständigkeit: Alle Transaktionen müssen erfasst werden, um sicherzustellen, dass die Buchhaltung ein vollständiges Bild der Unternehmensaktivität zeigt.
  • Genauigkeit: Transaktionen müssen mit dem richtigen Betrag und der richtigen Währung erfasst werden, einschliesslich allfälliger Währungsumrechnungen .

Erfassung in der doppelten Buchführung

In der doppelten Buchführung wird jede Transaktion mit mindestens zwei Buchungen erfasst, um die Bilanzgleichung zu wahren:

Soll und Haben bei Transaktionen

Konto SollKonto Haben
Konto, das einen Wert empfängtKonto, das einen Wert abgibt

Dokumentation und Nachvollziehbarkeit

Alle Transaktionen müssen gemäss der Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) dokumentiert und archiviert werden. Typische Belege umfassen:

  • Rechnungen und Quittungen
  • Banktransaktionen aus Kontoauszügen oder elektronischen Dateien
  • Kontierungsbelege, die die Kontierung der Transaktion spezifizieren
  • Interne Dokumentation bei internen Umbuchungen oder Abteilungsunterstützung

Bei periodischen Kontrollen und Revisionen ist es entscheidend, jede einzelne Transaktion vom Originalbeleg bis zum Eintrag im Hauptbuch nachverfolgen zu können.


Für weitere Informationen über verwandte Praxis und Rechnungslegungsgrundsätze siehe auch Buchführungsregeln .