Nicht gedeckter Verlust

Nicht gedeckter Verlust ist ein wichtiger Begriff in der Bilanz , der kumulierte Verluste zeigt, die nicht durch einbezahltes Eigenkapital gedeckt sind. Der Begriff ist zentral, um zu verstehen, wann ein Unternehmen negatives Eigenkapital aufweist und welche Massnahmen geprüft werden müssen.

Illustration mit dem Text Nicht gedeckter Verlust

Was ist ein nicht gedeckter Verlust?

Ein nicht gedeckter Verlust entsteht, wenn die Summe der kumulierten Verluste das einbezahlte Eigenkapital des Unternehmens übersteigt. Dies führt zu negativem Eigenkapital und wird im Eigenkapitalbereich der Bilanz ausgewiesen.

Merkmale des nicht gedeckten Verlusts:

  • Summe der Verluste früherer Jahre > einbezahltes Eigenkapital
  • Wird als eigener Posten im Eigenkapital ausgewiesen
  • Zeigt an, dass das Unternehmen nicht gedeckte Verluste aufweist

Bilanzierung des nicht gedeckten Verlusts

Der nicht gedeckte Verlust wird als eigene Zeile im Eigenkapitalbereich der Bilanz dargestellt:

PostenBilanz (Passiven)
Kumulierter nicht gedeckter Verlust(x xxx xxx)

Ursachen für nicht gedeckten Verlust

Es gibt mehrere Ursachen, warum ein Unternehmen einen nicht gedeckten Verlust aufweisen kann:

  • Betriebsverluste: Wenn die Betriebskosten die Betriebserträge über einen längeren Zeitraum übersteigen
  • Einmalige Verluste: Grosse, unvorhergesehene Kosten wie Verluste aus Investitionen oder Rechtsstreitigkeiten
  • Wertminderung: Wertberichtigungen auf Aktiven, die Verluste realisieren

Konsequenzen des nicht gedeckten Verlusts

Ein nicht gedeckter Verlust führt zu negativem Eigenkapital, was folgende Konsequenzen haben kann:

  • Anzeigepflicht des Verwaltungsrats gemäss OR Art. 725
  • Schwierigkeiten beim Zugang zu externer Finanzierung
  • Erhöhtes Konkursrisiko bei anhaltenden Verlusten

Handhabung des nicht gedeckten Verlusts

Zur Handhabung des nicht gedeckten Verlusts kann das Unternehmen folgende Massnahmen prüfen:

  • Kapitalerhöhung durch Emission zur Deckung des Verlusts
  • Kapitalherabsetzung gefolgt von neuer Kapitaleinlage
  • Restrukturierung von Fremdkapital und Kosten
  • Generalversammlungsbeschluss zur Genehmigung der notwendigen Massnahmen

Verwandte Artikel: