Was ist das Retentionsrecht?

Das Retentionsrecht ist ein Sicherungsrecht, das einem Gläubiger erlaubt, bewegliche Sachen oder Wertpapiere des Schuldners zurückzubehalten, bis eine fällige Forderung beglichen ist. Es verschafft dem Gläubiger eine bevorzugte Stellung bei Zahlungsverzug.

Definition

Das Retentionsrecht entsteht, wenn ein Gläubiger sich im rechtmässigen Besitz von beweglichen Sachen oder Wertpapieren des Schuldners befindet und eine fällige Forderung gegen diesen hat. Bei Nichterfüllung kann der Gläubiger die Sachen verwerten lassen (OR Art. 898).

Rechtlicher Rahmen

Das Retentionsrecht ist in OR Art. 895–898 geregelt. Voraussetzungen sind:

  • Der Gläubiger muss im rechtmässigen Besitz der Sachen sein.
  • Es muss eine fällige Forderung bestehen (Ausnahme: bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners auch vor Fälligkeit).
  • Es muss ein Zusammenhang zwischen Forderung und Sache bestehen, es sei denn, es handelt sich um kaufmännischen Verkehr.

Buchhalterische Behandlung

Wenn Vermögenswerte dem Retentionsrecht unterliegen, beeinflusst dies sowohl das Umlaufvermögen als auch die kurzfristigen Verbindlichkeiten . Die Sachen werden weiterhin im Lager aktiviert, während die Verbindlichkeit separat verbucht wird.

VorgangSollHaben
Empfang von Sachen unter RetentionsrechtWarenbestand (Umlaufvermögen)Verbindlichkeiten aus Retention (kurzfristige Verbindlichkeiten)
Tilgung oder AbrechnungVerbindlichkeiten aus Retention (kurzfristige Verbindlichkeiten)Bank oder Kasse

Retentionsrecht vs. Pfandrecht

EigenschaftRetentionsrechtPfandrecht
BesitzverhältnisGläubiger hat Besitz, Schuldner behält EigentumSchuldner behält Eigentum
VerwertungsrechtGläubiger kann nach Androhung verwerten lassen (OR Art. 898)Verwertung erfordert oft Betreibung
RegulierungOR Art. 895–898ZGB Art. 884 ff. (Fahrnispfand)
BuchführungAls separate Verbindlichkeit erfasstAls pfandgesicherte Verbindlichkeit oder Sicherheit erfasst

Praktische Beispiele

  1. Ein Lieferant liefert Waren an einen Kunden, behält aber die Waren zurück, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist.
  2. Ein Transportunternehmen behält die transportierten Waren als Sicherheit (Retentionsrecht) für die Frachtkosten zurück.
  3. Ein Lagerhalter übt das Retentionsrecht an eingelagerten Waren aus, bis die Lagergebühren bezahlt sind.

Vorteile und Einschränkungen

  • Vorteile:
    • Verschafft dem Gläubiger ein schnelles Verwertungsrecht
    • Erfordert keine formelle Verpfändung oder Registrierung
  • Einschränkungen:
    • Setzt den tatsächlichen Besitz der Sachen voraus
    • Kann im Konkursfall gegenüber besser bevorrechtigten Gläubigern eingeschränkt sein