Eröffnungsbilanz für eine AG: So erstellen Sie die Anfangsbilanz

Eine Eröffnungsbilanz für eine Aktiengesellschaft (AG) ist die erste Bilanz, die die finanzielle Lage der Gesellschaft bei der Gründung oder zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres zeigt. Sie definiert alle Aktiven, Fremdkapital und Eigenkapital, einschliesslich des einbezahlten Aktienkapitals und eines allfälligen Agios.

Illustration der Eröffnungsbilanz einer AG

1. Was ist eine Eröffnungsbilanz?

Die Eröffnungsbilanz (Anfangsbilanz) setzt den Startpunkt in der Buchführung und bildet die Grundlage für alle weiteren Buchungen. Für eine AG umfasst sie die Mindestanforderungen des OR (OR Art. 621) an das Aktienkapital von CHF 100'000, wovon mindestens CHF 50'000 liberiert sein müssen (OR Art. 632), sowie allfällige Sacheinlagen.

2. Anforderungen und Grundsätze

  • Kontinuitätsprinzip: Die Eröffnungsbilanz muss der Schlussbilanz der Vorperiode entsprechen.
  • Saldobilanz: Summe Soll = Summe Haben.
  • Dokumentation: Alle Kontopositionen müssen mit Belegen und Gründungsdokumenten belegt sein.
  • Aktienkapital: Mindestens CHF 50'000 vor Eintragung im Handelsregister einbezahlt.

3. Struktur und Hauptpositionen

Konto (Kontenrahmen KMU)BeschreibungSoll (CHF)Haben (CHF)
1400–1600 AnlagevermögenGebäude, Maschinen und Einrichtungen500'000
1000–1300 UmlaufvermögenBank, Vorräte, Forderungen200'000
Summe Aktiven700'000
2800 AktienkapitalEinbezahltes Aktienkapital300'000
2900 Gesetzliche KapitalreserveAllfälliges Agio50'000
Summe Eigenkapital350'000
2000–2300 Kurzfristiges FremdkapitalVerbindlichkeiten, transitorische Passiven350'000
Summe Passiven700'000

4. Beispiel einer Eröffnungsbilanz

PositionBetrag (CHF)
Einbezahltes Aktienkapital300'000
Gesetzliche Kapitalreserve50'000
Bankguthaben250'000
Einrichtungen150'000
Vorräte50'000
Verbindlichkeiten aus L+L−200'000
Transitorische Passiven−100'000
Summe Eröffnungsbilanz500'000

5. Besonderheiten bei der AG

  • Sacheinlagen: Die Bewertung erfordert eine Prüfung durch einen zugelassenen Revisionsexperten (OR Art. 635).
  • Gesetzliche Kapitalreserve: Agio wird als separater Posten im Eigenkapital ausgewiesen (OR Art. 671 Abs. 1).

6. Weiterführung und Berichterstattung

Nach der Erstellung der Eröffnungsbilanz folgt der reguläre Buchführungsprozess mit Buchung, Abstimmung und Erstellung der Schlussbilanz für die nächste Periode.

Lesen Sie auch unseren Leitfaden AG gründen für den Zusammenhang zwischen Gründung und Eröffnungsbilanz.