Ausserordentliche Dividende

Eine ausserordentliche Dividende ist eine Gewinnausschüttung einer Aktiengesellschaft, die über die ordentliche Dividende hinausgeht und einen besonderen Beschluss der Generalversammlung und des Verwaltungsrats erfordert. Sie ist ein wichtiges Instrument, um Überschüsse in ausserordentlichen Situationen auszuschütten, beispielsweise bei einem Verkauf von Vermögenswerten oder unerwartet hohem Gewinn.

Illustrasjon som viser begrepet ekstraordinært utbytte

Definition und Bedeutung

Eine ausserordentliche Dividende unterscheidet sich von der ordentlichen Dividende dadurch, dass sie:

  • Über das hinausgeht, was buchmässig und gesetzlich als ordentliche Dividende festgelegt wird
  • Einen besonderen Beschluss der Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats erfordert
  • Häufig mit Einmalereignissen oder nicht wiederkehrenden Erträgen verbunden ist

Diese Art der Dividende gibt der Unternehmensleitung die Flexibilität, die Aktionäre mit einer ausserordentlichen Ausschüttung zu belohnen, wenn die Gesellschaft über verfügbare Mittel über den normalen Ausschüttungsrahmen hinaus verfügt.

Rechtliche Grundlage

Die Regeln für ausserordentliche Dividenden ergeben sich aus dem Obligationenrecht (OR Art. 675), das vorschreibt, dass Dividenden nur aus dem Bilanzgewinn und aus hierfür gebildeten Reserven ausgerichtet werden dürfen. Zu den Hauptanforderungen gehören:

  • Die Gesellschaft muss nach ordentlicher Dividendenausschüttung über ausreichend freies Eigenkapital verfügen
  • Die Dividende muss von der Generalversammlung auf Antrag des Verwaltungsrats genehmigt werden
  • Es ist ein Verwaltungsratsprotokoll erforderlich, das den Beschluss dokumentiert

Für Berechnungen der maximalen ordentlichen Dividende, siehe Maximale Dividende .

Ausserordentliche vs. ordentliche Dividende

Es bestehen wesentliche Unterschiede zwischen ordentlicher und ausserordentlicher Dividende:

DividendenartZweckBeschlussebene
Ordentliche DividendeWird aus dem Jahresgewinn festgelegtGeneralversammlung
Ausserordentliche DividendeEinmalige Ausschüttung bei besonderen EreignissenVerwaltungsrat + Generalversammlung

Berechnungsbeispiel

Angenommen, eine Gesellschaft verfügt nach ordentlicher Ausschüttung über folgendes freies Eigenkapital:

PositionBetrag (CHF)
Freies Eigenkapital nach ordentlicher Dividende3'000'000
Gewünschte ausserordentliche Dividende?

Die Generalversammlung beschliesst eine ausserordentliche Dividende von CHF 1'000'000, vorausgesetzt, das freie Eigenkapital ist ausreichend.

Ablauf und Dokumentation

Für eine korrekte Abwicklung sind folgende Schritte zu beachten:

  1. Der Verwaltungsrat erarbeitet einen Antrag für die ausserordentliche Dividende mit Berechnungen
  2. Im Verwaltungsratsprotokoll wird die Entscheidungsgrundlage festgehalten
  3. Einladung zur Generalversammlung mit dem Dividendenvorschlag versenden
  4. Die Generalversammlung beschliesst Betrag und Auszahlungstermin
  5. Buchführung und Berichterstattung in der Jahresrechnung

Steuerliche Konsequenzen

Die ausserordentliche Dividende wird gleich besteuert wie die ordentliche Dividende:

  • Verrechnungssteuer: 35 % auf die Bruttodividende (VStG Art. 4), einbehalten durch die Gesellschaft und an die ESTV abgeführt
  • Einkommenssteuer: Dividenden sind beim Empfänger als Vermögensertrag steuerpflichtig (DBG Art. 20 Abs. 1)
  • Teilbesteuerung: Bei qualifizierten Beteiligungen (≥ 10 %) werden Dividenden nur zu 50–70 % besteuert (DBG Art. 20 Abs. 1bis)
  • Für eine vollständige Übersicht über die Besteuerung von Dividenden, siehe Steuer auf Dividenden

Praktische Tipps

  • Stellen Sie sicher, dass das freie Eigenkapital der Gesellschaft gut dokumentiert ist
  • Konsultieren Sie die Revisionsstelle oder den Treuhänder, um die Erfüllung der Voraussetzungen zu bestätigen
  • Beurteilen Sie die Auswirkungen auf die Liquidität und künftige Investitionen

Fazit

Eine ausserordentliche Dividende ist ein wirkungsvolles Instrument, um Mehrwert an die Aktionäre auszuschütten, erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung von:

  • Rechtlichen Anforderungen im OR Art. 675
  • Verfügbarem freiem Eigenkapital nach ordentlicher Dividende
  • Dokumentationspflicht in Verwaltungsrats- und Generalversammlungsprotokollen
  • Steuerlichen Konsequenzen für verschiedene Aktionärstypen

Durch die Einhaltung dieser Grundsätze kann die Gesellschaft eine rechtmässige, transparente und verantwortungsvolle ausserordentliche Ausschüttung sicherstellen.

Für mehr zur Berechnung und Handhabung von Änderungen an der Dividende nach Beschlussfassung, siehe Anpassung der Dividende .

Für mehr zu Tantiemen, siehe Tantieme .