Was ist Aktienkapital?

Aktienkapital ist der Gesamtwert der Einlagen der Eigentümer in eine Aktiengesellschaft (AG) bei der Gründung. Als spezifische Form von Finanzkapital dient es als grundlegende Eigenfinanzierung und bildet einen wesentlichen Teil des Eigenkapitals . Das Aktienkapital wird als Teil der Passiven in der Bilanz ausgewiesen und muss in den Statuten festgelegt werden.

Anforderungen an das Aktienkapital

Für die Gründung einer AG in der Schweiz verlangt das Obligationenrecht (OR Art. 621) ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000, wovon bei der Gründung mindestens CHF 50'000 (bzw. 20 % des Aktienkapitals, mindestens aber CHF 50'000) einbezahlt sein müssen (OR Art. 632). Für eine GmbH beträgt das Mindest-Stammkapital CHF 20'000 (OR Art. 773), das vollständig liberiert sein muss. Das Kapital kann bestehen aus:

  • Bareinlagen: Einzahlung auf ein Sperrkonto bei einer Bank.
  • Sacheinlagen (Sachübernahmen) : Vermögenswerte wie Maschinen, Immobilien oder andere Aktiven , die für den Betrieb relevant sind.

Eine Kombination aus Bar- und Sacheinlagen ist üblich. Der Wert von Sacheinlagen muss durch einen zugelassenen Revisionsexperten geprüft werden (OR Art. 635).

Illustration: Bar- und Sacheinlagen bilden das Aktienkapital

Rolle des Aktienkapitals

Das Aktienkapital ist an die Aktien der Gesellschaft geknüpft. Es wird in eine Anzahl Aktien aufgeteilt, die jeweils einen Nennwert erhalten.

Der Aktienbesitz wird im Aktienbuch (OR Art. 686) dokumentiert.

Nennwert pro Aktie = Gesamtes Aktienkapital / Anzahl Aktien

Auch wenn Aktien denselben Nennwert haben, können sie unterschiedliche Rechte besitzen, wenn die Gesellschaft verschiedene Aktienkategorien geschaffen hat.

Dieses Kapital finanziert den Betrieb — sei es für Investitionen in Ausrüstung, Wareneinkauf oder die Deckung laufender Kosten, bevor die Gesellschaft selbst Erträge erwirtschaftet.

Wenn die Gesellschaft später mehr Kapital benötigt, können die Aktionäre:

Der Verwaltungsrat trägt die Gesamtverantwortung für die Genehmigung von Kapitalerhöhungen und die Sicherstellung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung. Aktionäre können ihre Stimmrechte und Entscheidungsfindung zu Kapitalfragen über eine Aktionärbindungsvertrag koordinieren. Die Gesellschaft kann auch einen Aktienzusammenlegung oder einen Aktiensplit durchführen, wobei keine dieser Massnahmen das gesamte Aktienkapital verändert.

Risiko für die Aktionäre

Als Eigentümer (Aktionär) ist das finanzielle Risiko in einer AG grundsätzlich auf die einbezahlte Aktieneinlage beschränkt. Bei einem Konkurs kann man normalerweise nicht mehr verlieren als das eingebrachte Aktienkapital. Dies ist einer der grossen Vorteile der Rechtsform AG.

Im Gegensatz zum Risiko ist die potenzielle Rendite auf das Aktienkapital unbegrenzt — Aktionäre können durch Dividenden und Wertsteigerung der Aktien deutlich mehr als ihre ursprüngliche Einlage verdienen. In der Schweiz unterliegen Dividenden der Verrechnungssteuer von 35 % (VStG Art. 4), die für in der Schweiz ansässige Aktionäre bei korrekter Deklaration vollständig rückerstattbar ist.

In der Buchhaltung wird das Aktienkapital auf der Passivseite der Bilanz unter „Eigenkapital " im Kontenrahmen KMU unter Konto 2800 ausgewiesen.