Selbständigerwerbende

Für eine Übersicht der Rechtsformen siehe Was ist ein Einzelunternehmen? .

Selbständigerwerbende sind Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit auf eigenen Namen ausüben, ohne in einem Anstellungsverhältnis zu stehen. Diese Kategorie umfasst unter anderem Einzelunternehmen, Freelancer und Berater.

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Was bedeutet es, selbständigerwerbend zu sein?

Als Selbständigerwerbender müssen Sie selbst alle Kosten tragen, den Kundenkontakt pflegen und die Verantwortung für Buchführung und Steuern übernehmen. Folgende Merkmale gelten:

  • Eigenständige Erwerbstätigkeit: Sie sind nicht angestellt, und sämtliche Einkünfte gelten als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
  • Steuern und Abgaben: Sie zahlen Steuern auf den Gewinn nach Abzügen, einschliesslich AHV/IV/EO-Beiträge (aktuell 10,6 % auf das Einkommen) und Einkommenssteuer (Bund, Kanton, Gemeinde).
  • Buchführungspflicht: Ab einem Jahresumsatz von CHF 500'000 besteht die Pflicht zur ordentlichen Buchführung gemäss OR Art. 957.
  • Haftung: Sie haften persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens.

Steuerliche Regeln

Selbständigerwerbende deklarieren ihr Einkommen in der persönlichen Steuererklärung. Folgendes gilt:

RegelErklärung
AHV/IV/EO-BeiträgeWerden auf das Nettoeinkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit erhoben (aktuell 10,6 %)
EinkommenssteuerProgressive Besteuerung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene
Steuerbarer GewinnErgebnis nach Kostenabzügen, Abschreibungen und Anpassungen
MWST-RegistrierungObligatorisch bei einem Jahresumsatz über CHF 100'000

Buchführungspflicht und Berichterstattung

Je nach Umsatz gelten zwei Stufen:

  • Umsatz unter CHF 500'000: Vereinfachte Buchführung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) gemäss Buchführungsrecht (OR Art. 957 ff.) .
  • Umsatz über CHF 500'000: Ordentliche Buchführungspflicht mit doppelter Buchführung und Jahresrechnung.

Vorteile und Nachteile

VorteileNachteile
Einfache Gründung und wenig BürokratiePersönliche Haftung für alle Schulden
Flexible Arbeitszeiten und volle KontrolleSchwieriger, externes Kapital zu beschaffen
Direkte steuerliche Abzüge für GeschäftskostenKann bei hohem Gewinn zu hoher Grenzsteuersatz führen
Kein Mindestkapital erforderlichEingeschränkte Kontinuität bei Krankheit/Tod des Inhabers

Wann sollten Sie sich selbständig machen?

Selbständige Erwerbstätigkeit eignet sich besonders für:

  1. Freelancer und Berater mit geringem Investitionsbedarf.
  2. Kleine Unternehmen mit einfachem Betrieb und wenigen Mitarbeitenden.
  3. Projekte mit kurzer Laufzeit oder variablem Umsatz.

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Fazit

Selbständigerwerbend zu sein bietet Freiheit und Flexibilität, erfordert aber auch Verantwortung für alles von der Buchführung bis zur Kundenbetreuung. Eine gründliche Planung von Steuern, Buchführung und Versicherungen ist der Schlüssel zum Erfolg.