MWST-Pflicht im E-Commerce
Die Versandhandelsregelung (auch Kleinsendungsregelung) regelt die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) auf Waren, die aus dem Ausland an Privatpersonen in der Schweiz geliefert werden. Seit 2019 müssen sich ausländische Versandhändler unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Schweizer MWST-Register eintragen.
Für mehr Informationen zur Mehrwertsteuer allgemein, siehe Was ist MWST-Pflicht? . Für eine Übersicht über Ausnahmen und Sonderregelungen, siehe Steuerbefreiungen .
Was ist die Versandhandelsregelung?
Die Versandhandelsregelung ist Teil des Schweizer MWST-Gesetzes (MWSTG Art. 7 Abs. 3 lit. b) und verpflichtet ausländische Versandhändler, die jährlich Kleinsendungen im Wert von mindestens CHF 100'000 in die Schweiz liefern, zur MWST-Registrierung.
Hauptprinzipien:
- Registrierung: Ausländische Händler müssen sich im Schweizer MWST-Register der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) eintragen.
- Meldung: MWST wird quartals- oder halbjährlich über die reguläre MWST-Abrechnung gemeldet und bezahlt.
- Steuervertretung: Ein Fiskalvertreter mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz muss bestellt werden.
Wer ist betroffen?
Die folgende Tabelle zeigt, welche Akteure und Transaktionen von der Regelung betroffen sind:
| Akteur | Kundentyp | Waren | Schwellenwert | MWST-Behandlung |
|---|---|---|---|---|
| Ausländischer Onlineshop | Privatpersonen | Physische Waren | Ab CHF 100'000 Umsatz p.a. | MWST-Registrierung in der Schweiz |
| Ausländischer Onlineshop | Privatpersonen | Kleinsendungen ≤ CHF 65 | Unterhalb der Freigrenze | Einfuhrabgabenfrei (Bagatellgrenze) |
| Ausländischer Onlineshop | Unternehmen | Physische Waren | Unabhängig vom Betrag | Bezugsteuer beim Empfänger |
Wie funktioniert der Ablauf?
Der Ablauf für eine typische Sendung eines registrierten Versandhändlers:
- Der Kunde bestellt in einem ausländischen Onlineshop.
- Der Onlineshop berechnet und erhebt die Schweizer MWST vor dem Versand.
- Der Onlineshop meldet die Umsätze in der MWST-Abrechnung an die ESTV.
- Die Eidgenössische Zollverwaltung (BAZG) gibt die Waren ohne zusätzliche Abgabenberechnung an der Grenze frei.
| Schritt | Handlung | Verantwortlich |
|---|---|---|
| 1 | Bestellung und Bezahlung | Kunde |
| 2 | MWST-Erhebung und Verkauf | Händler |
| 3 | MWST-Meldung | Händler |
| 4 | Zollabfertigung | BAZG |
Vorteile und Nachteile
Vorteile:
- Schnellere Lieferung ohne Verzögerung beim Zoll.
- Einfacher für Händler, die keine Zollabwicklung pro Sendung benötigen.
- Vorhersehbarer Preis für den Verbraucher mit MWST inklusive beim Kauf.
Nachteile:
- Administrativer Aufwand für ausländische Onlineshops, die sich registrieren müssen.
- Fiskalvertreter in der Schweiz erforderlich, was zusätzliche Kosten verursacht.
Häufig gestellte Fragen
Ab welchem Schwellenwert gilt die Registrierungspflicht?
Die Registrierungspflicht besteht ab einem jährlichen Umsatz mit Kleinsendungen in die Schweiz von CHF 100'000. Unterhalb dieses Schwellenwerts wird die MWST bei der Einfuhr erhoben.
Wie registriert man sich?
Die Registrierung erfolgt bei der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung). Ausländische Händler müssen einen Fiskalvertreter mit Sitz in der Schweiz bestellen und die Anmeldung über das Online-Portal der ESTV einreichen.
Was gilt unterhalb der Bagatellgrenze?
Sendungen mit einem MWST-Betrag von weniger als CHF 5 (entspricht ca. CHF 65 Warenwert beim Normalsatz von 8,1 %) sind von der Einfuhrsteuer befreit.