Betriebsferien — Regelung, Planung und Buchhaltung in der Schweiz

Betriebsferien bezeichnen eine Periode, in der Mitarbeitende ihre Ferien gleichzeitig beziehen, häufig während der Sommerzeit. Gemäss dem Obligationenrecht (OR Art. 329c) darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen, wobei er auf die Wünsche der Mitarbeitenden Rücksicht nehmen muss.

Betriebsferien

Abschnitt 1: Was sagt das Obligationenrecht zu Betriebsferien?

Das OR legt fest, dass der Arbeitgeber den Zeitpunkt der Ferien bestimmen kann, jedoch auf die Wünsche der Mitarbeitenden Rücksicht nehmen muss (OR Art. 329c Abs. 2). Betriebsferien sollen Planbarkeit für die Personalbesetzung gewährleisten und den Mitarbeitenden zusammenhängende Erholung ermöglichen.

Abschnitt 2: Dauer und Ankündigung der Betriebsferien

Folgende Regeln gelten als Mindestanforderung für Betriebsferien:

ElementAnforderung
DauerMindestens 2 zusammenhängende Wochen gemäss OR Art. 329c Abs. 1
AnkündigungsfristFrühzeitige Bekanntgabe empfohlen; in der Praxis mindestens 3 Monate im Voraus
FestlegungZeitpunkt wird vom Arbeitgeber nach Rücksprache mit den Mitarbeitenden bestimmt

Abschnitt 3: Planung und Dokumentation

Eine gute Planung der Betriebsferien erfordert:

  • Frühzeitigen Dialog über Ferienbedürfnisse und betriebliche Anforderungen
  • Festlegung des Ferienplans im Arbeitsvertrag oder in internen Richtlinien (siehe Arbeitsvertrag )
  • Absprache mit der Mitarbeitendenvertretung, um Ferienwünsche zu berücksichtigen (siehe Mitarbeitendenvertretung )
  • Formular oder digitale Lösung für Ferienwünsche und Genehmigungen

Abschnitt 4: Buchhalterische Auswirkungen

Bei Betriebsferien müssen Arbeitgeber für eine korrekte Rückstellung und Buchführung der Ferienkosten sorgen. Die Ferienkosten werden nach dem Periodisierungsprinzip erfasst und an die Ferienanspruchsrückstellungen geknüpft.

Siehe auch unseren Leitfaden zu Feriengeld für die Berechnung und Buchung von Ferienansprüchen und Berechnungsgrundlage für Ferienansprüche für einen tieferen Einblick in die Grundlagen der Berechnung.

Abschnitt 5: Zusammenfassung

Betriebsferien sind ein wichtiger Bestandteil der Ferienregelung in Schweizer Unternehmen. Um eine rechtskonforme und ordentliche Handhabung sicherzustellen, sollten Sie:

  • Das Obligationenrecht mit den Anforderungen an Dauer und Ankündigung einhalten
  • Betriebsferienregelungen im Arbeitsvertrag festhalten
  • Ferienpläne schriftlich oder digital dokumentieren
  • Ferienkosten korrekt in der Buchhaltung rückstellen und verbuchen

Eine gute Praxis rund um Betriebsferien trägt zu Planbarkeit, zufriedenen Mitarbeitenden und der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen bei.