Was ist die Arbeitsvertragsart?
Arbeitsvertragsart bezeichnet den rechtlichen und praktischen Rahmen, der das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden definiert. In der Schweiz werden Arbeitsverhältnisse hauptsächlich durch das Obligationenrecht (OR Art. 319 ff.) geregelt. Die Wahl der Arbeitsvertragsart hat erhebliche Auswirkungen auf rechtliche Ansprüche, wirtschaftliche Verpflichtungen und die Buchführung.
Lesen Sie mehr zu den Anforderungen an den Arbeitsvertrag im Artikel Arbeitsvertrag .
Die Arbeitsvertragsart bestimmt alles von der Kündigungsfrist und Ferienentschädigung bis hin zur buchhalterischen Behandlung der Lohnkosten im Rechnungswesen und der Meldung über die Lohnmeldung .
Darüber hinaus spielt die Personalkommission eine wichtige Rolle bei der Stärkung der Zusammenarbeit im Bereich Arbeitssicherheit in Unternehmen.
Hauptarten von Arbeitsverhältnissen in der Schweiz
Im Schweizer Arbeitsleben unterscheiden wir zwischen mehreren grundlegenden Arbeitsvertragsarten, jede mit eigenen Merkmalen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
1. Unbefristete Anstellung
Unbefristete Anstellung ist die häufigste und am stärksten geschützte Form des Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Dies ist die Regelform gemäss OR und bietet den Arbeitnehmenden die grösste Sicherheit und die umfassendsten Rechte.
Merkmale der unbefristeten Anstellung:
- Kein im Voraus festgelegtes Enddatum
- Schutz vor missbräuchlicher Kündigung (OR Art. 336)
- Anspruch auf Ferienentschädigung, Krankentaggeld und weitere gesetzliche Leistungen
- Kündigungsfristen von 1–3 Monaten je nach Dienstjahren (OR Art. 335c)
- Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Betreuungsurlaub
2. Befristete Anstellung
Befristete Anstellung ist ein Arbeitsvertrag mit einem im Voraus bestimmten Enddatum. Anders als in einigen anderen Ländern bedarf es in der Schweiz keines besonderen Grundes für eine befristete Anstellung, sie kann aber bei wiederholter Kettenbefristung als missbräuchlich gelten.
Typische Situationen für befristete Anstellungen:
- Projektarbeit mit begrenzter Dauer
- Saisonarbeit
- Stellvertretung für abwesende Mitarbeitende
- Probezeit (max. 3 Monate, OR Art. 335b)
3. Stellvertretung
Stellvertretung ist eine besondere Form der befristeten Anstellung, bei der eine Person eine andere Arbeitskraft ersetzt, die ein Rückkehrrecht hat.
Typische Stellvertretungssituationen:
- Mutterschaftsurlaub
- Längere Krankheitsabwesenheit
- Bildungsurlaub
- Militärdienst
Vergleich der Arbeitsvertragsarten
| Arbeitsvertragsart | Dauer | Kündigungsfristen | Ferienentschädigung | Krankentaggeld |
|---|---|---|---|---|
| Unbefristete Anstellung | Unbestimmt | 1–3 Monate | Ja | Ja |
| Befristete Anstellung | Bestimmte Periode | Keine (endet automatisch) | Ja | Ja |
| Stellvertretung | Bis zur Rückkehr der festen Kraft | Keine/kurze | Ja | Ja |
| Personalverleih | Variabel | Keine gegenüber Einsatzbetrieb | Über Verleiher | Über Verleiher |
| Selbstständigkeit | Pro Auftrag | Keine | Nein | Nein |
Personalverleih (Temporärarbeit)
Personalverleih bedeutet, dass ein Unternehmen Personal von einem Personalverleihbetrieb einsetzt. Die verliehene Person hat einen Arbeitsvertrag mit dem Verleihbetrieb, nicht mit dem Einsatzbetrieb.
Regelung des Personalverleihs:
- Bewilligungspflicht gemäss Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG)
- Schriftlicher Verleih- und Einsatzvertrag erforderlich
- Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih (GAV Personalverleih) regelt Mindestbedingungen
- Grundsatz der Gleichbehandlung mit fest Angestellten am Einsatzort
Selbstständige Erwerbstätigkeit vs. Arbeitnehmerverhältnis
Die Abgrenzung zwischen selbstständiger Erwerbstätigkeit und Arbeitnehmerverhältnis ist entscheidend für rechtliche Ansprüche und steuerliche Konsequenzen.
Kriterien für die Beurteilung:
Arbeitnehmer-Indikatoren:
- Fester Monats- oder Stundenlohn
- Arbeitgeber bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsort
- Eingebunden in die Organisation des Unternehmens
- Nutzt Werkzeuge und Ausrüstung des Arbeitgebers
- Kein wirtschaftliches Risiko
Selbstständigkeit-Indikatoren:
- Fakturiert geleistete Arbeit
- Bestimmt selbst, wie die Arbeit ausgeführt wird
- Hat mehrere Auftraggeber
- Verwendet eigene Ausrüstung
- Trägt wirtschaftliches Risiko
Buchführung bei verschiedenen Arbeitsvertragsarten
Wie Lohnkosten verbucht werden, hängt von der Arbeitsvertragsart ab:
Unbefristete und befristete Angestellte:
- Lohnkosten werden als Personalaufwand verbucht
- Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG) werden berechnet und erfasst
- Rückstellung für Ferienansprüche wird gebildet
- Meldung über die Lohnmeldung
Verliehenes Personal:
- Kosten werden als Dienstleistungsaufwand verbucht
- Keine Sozialversicherungsbeiträge für den Einsatzbetrieb
- Der Personalverleihbetrieb übernimmt die Lohnmeldung
Selbstständig Erwerbstätige:
- Kosten werden als Dienstleistungsaufwand verbucht
- Behandlung wie jede andere Rechnung
- Keine Lohnmeldung durch den Auftraggeber
Besondere Aspekte bei der Wahl der Arbeitsvertragsart
Rechtssicherheit:
Eine fehlerhafte Klassifizierung des Arbeitsverhältnisses kann schwerwiegende Folgen haben. Die AHV-Ausgleichskasse und die Steuerverwaltung können das Verhältnis umqualifizieren, was zu Folgendem führen kann:
- Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Pflicht zur Einhaltung arbeitsrechtlicher Bestimmungen
- Bussen und Sanktionen
Flexibilität vs. Sicherheit:
- Unbefristete Anstellung bietet hohe Sicherheit für Arbeitnehmende, aber weniger Flexibilität für Arbeitgeber
- Befristete Anstellung bietet mehr Flexibilität, kann aber bei Kettenbefristung problematisch sein
- Personalverleih bietet hohe Flexibilität, kann aber kostspielig sein
- Selbstständigkeit bietet maximale Flexibilität, erfordert aber klare Abgrenzung
Änderungen der Arbeitsvertragsart
Ein Arbeitsverhältnis kann sich im Laufe der Zeit verändern. Typische Übergänge:
- Befristete zu unbefristeter Anstellung (bei fortgesetzter Beschäftigung ohne neuen befristeten Vertrag)
- Probezeit zu Festanstellung
- Stellvertretung zu Festanstellung (wenn die feste Kraft nicht zurückkehrt)
- Selbstständigkeit zu Arbeitnehmerverhältnis (bei veränderten Arbeitsbedingungen)
Arbeitsvertragsart und Akkordlohn
Unabhängig von der Arbeitsvertragsart kann der Lohn auf verschiedene Weise ausgestaltet werden. Akkordlohn kann beispielsweise sowohl für unbefristet als auch für befristet Angestellte eingesetzt werden, setzt aber voraus, dass ein Arbeitsverhältnis und keine selbstständige Tätigkeit vorliegt.
Fazit
Die Wahl der Arbeitsvertragsart ist eine grundlegende Entscheidung, die sich auf rechtliche Ansprüche, wirtschaftliche Verpflichtungen und den praktischen Betrieb auswirkt. Es ist wichtig:
- Die richtige Art basierend auf der Natur der Arbeitsaufgaben zu wählen
- Sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden
- Die Grundlage der Entscheidung zu dokumentieren
- Korrekt basierend auf der Arbeitsvertragsart zu verbuchen
- Sowohl Flexibilität als auch Sicherheit zu berücksichtigen
Für Unternehmen ist es wesentlich, gute Prozesse für die Handhabung verschiedener Arbeitsvertragsarten zu haben — sowohl für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als auch für eine optimale Ressourcennutzung.