Mindestlohn in der Schweiz: Leitfaden für Buchhaltung und Arbeitgeberpflichten

Mindestlohn ist die niedrigste Vergütung, die ein Arbeitgeber pro Stunde zahlen darf. Die Schweiz hat keinen nationalen gesetzlichen Mindestlohn — eine entsprechende Volksinitiative wurde 2014 abgelehnt. Stattdessen werden Mindestlöhne durch kantonale Gesetze und Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt. Kenntnisse über Mindestlohnregelungen sind für die Lohn- und Personaladministration sowie die Buchführung unerlässlich.

Mindestlohn in der Buchhaltung

Was ist Mindestlohn?

Mindestlohn bezeichnet den niedrigsten Stundensatz, den ein Arbeitnehmender erhalten muss. Wenn ein GAV oder ein kantonales Gesetz einen Mindestlohn vorschreibt, darf der Arbeitgeber keine tiefere Vergütung vereinbaren.

Mindestlohnregelungen sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmende eine angemessene Entlöhnung erhalten und Unternehmen ihren arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen.

Rechtliche Grundlagen

In der Schweiz gibt es drei Ebenen, auf denen Mindestlöhne geregelt werden:

  • Kantonale Mindestlohngesetze — Einzelne Kantone haben einen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt (z. B. Genf, Neuenburg, Jura, Basel-Stadt, Tessin).
  • Gesamtarbeitsverträge (GAV) — Branchenspezifische Mindestlöhne, die zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt werden.
  • Allgemeinverbindlicherklärungen (AVE) — Der Bundesrat kann GAV-Mindestlöhne für alle Arbeitgeber einer Branche verbindlich erklären, auch für solche ohne GAV-Anschluss.

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, die geltenden Mindestlohnsätze zu kennen und eine korrekte Lohnzahlung sicherzustellen.

Mindestlöhne nach Kanton und Branche

Nachfolgend Beispiele für kantonale Mindestlöhne (CHF pro Stunde):

Kanton / RegelungMindestlohn (CHF/Stunde)
Genf24.32
Neuenburg21.09
Jura21.40
Basel-Stadt21.00
Tessin19.75

In Kantonen ohne gesetzlichen Mindestlohn gelten die Sätze aus den jeweils anwendbaren allgemeinverbindlichen GAV. Prüfen Sie stets den aktuellen GAV Ihrer Branche.

Praktische Buchführung

In der Unternehmensbuchhaltung werden Mindestlohnzahlungen als Teil der Lohnkosten behandelt. Bei der Abgrenzung und Verbuchung sind zu berücksichtigen:

  • Bruttolohn (einschliesslich sämtlicher Zulagen zum Mindestlohn)
  • Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG)
  • Ferienentschädigung (berechnet auf dem erzielten Lohn)

Eine korrekte Dokumentation und interne Kontrolle sind unerlässlich, um sowohl das OR als auch die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Häufige Fragen zum Mindestlohn

Gibt es in der Schweiz einen nationalen Mindestlohn? Nein. Die Schweiz hat keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Einzelne Kantone haben jedoch kantonale Mindestlöhne eingeführt, und viele Branchen kennen Mindestlöhne über allgemeinverbindliche GAV.

Was passiert bei Verstössen gegen Mindestlohnvorschriften? Die kantonalen Arbeitsinspektorate und tripartiten Kommissionen können Kontrollen durchführen und bei Verstössen Massnahmen anordnen, einschliesslich Bussen.

Wie finde ich die geltenden Mindestlohnsätze? Prüfen Sie den für Ihre Branche geltenden GAV auf der Website des SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) oder wenden Sie sich an den zuständigen Arbeitgeberverband oder die Gewerkschaft.