Besteuerung der Ferienentschädigung
Besteuerung der Ferienentschädigung betrifft die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Ferienlohn und Ferienentschädigungen in der Schweiz. Ein korrektes Verständnis der Abzüge, der Abgrenzung und der Meldepflichten ist für eine fehlerfreie Lohn- und Buchführung unerlässlich.
Was ist Ferienentschädigung?
In der Schweiz haben Arbeitnehmende gemäss OR Art. 329d Anspruch auf Lohnfortzahlung während der Ferien. Bei Monatslohn wird der Lohn während der Ferien regulär weitergezahlt. Bei Stundenlohn wird die Ferienentschädigung als prozentualer Zuschlag auf den Bruttolohn ausgerichtet — üblich sind 8,33 % bei vier Wochen bzw. 10,64 % bei fünf Wochen Ferienanspruch.
Siehe auch unseren Artikel Was ist Ferienentschädigung? und Was ist Quellensteuer? für eine grundlegende Erklärung.
Steuerliche Behandlung
| Beschäftigungsart | Steuerliche Behandlung |
|---|---|
| Monatslohn | Der Ferienlohn ist Bestandteil des regulären Lohns und wird ordentlich besteuert (Einkommenssteuer bzw. Quellensteuer). |
| Stundenlohn mit Zuschlag | Die Ferienentschädigung (z. B. 8,33 %) wird zum Bruttolohn addiert und unterliegt vollumfänglich der Einkommenssteuer. |
| Quellenbesteuerte Personen | Die Ferienentschädigung fliesst in die Bemessungsgrundlage für die Quellensteuer ein. |
Sozialversicherungsbeiträge
Die Ferienentschädigung ist — wie jeder andere Lohnbestandteil — voll sozialversicherungspflichtig:
| Beitrag | Bemerkung |
|---|---|
| AHV/IV/EO | Abzug auf dem gesamten Bruttolohn inkl. Ferienentschädigung |
| ALV | Arbeitslosenversicherungsbeitrag auf dem massgebenden Lohn |
| BVG | Berufliche Vorsorge auf dem koordinierten Lohn |
| UVG | Unfallversicherungsbeitrag auf dem AHV-pflichtigen Lohn |
Abgrenzung und Rückstellung
In der Buchhaltung muss die Ferienentschädigung im Geschäftsjahr der Entstehung abgegrenzt werden. Nicht bezogene Ferientage sind als Rückstellung in der Bilanz zu erfassen.
| Periode | Buchhalterische Auswirkung | Steuerliche Auswirkung |
|---|---|---|
| Laufendes Jahr | Rückstellung für Ferienansprüche wird gebildet | Rückstellung ist steuerlich anerkannt |
| Bezugsjahr | Rückstellung wird aufgelöst, Lohn wird ausbezahlt | Reguläre Besteuerung des ausbezahlten Lohns |
Siehe Latente Steuern für weiterführende Informationen.
Meldung im Lohnausweis
Die Ferienentschädigung muss im Lohnausweis (Formular 11) korrekt ausgewiesen werden. Bei der Lohnmeldung an die AHV-Ausgleichskasse ist der gesamte AHV-pflichtige Lohn inklusive Ferienentschädigung anzugeben.
Häufige Fehler und Fallstricke
- Ferienentschädigung wird nicht separat auf der Lohnabrechnung ausgewiesen
- Fehlerhafte Berechnung des Zuschlagssatzes (z. B. 8,33 % statt 10,64 % bei fünf Wochen Anspruch)
- Fehlende Rückstellung für nicht bezogene Ferientage am Jahresende
- Nicht korrekte Erfassung in der Lohnmeldung an die Ausgleichskasse
Zusammenfassung
Die Besteuerung der Ferienentschädigung erfordert ein Verständnis der steuerlichen Abzüge, der Sozialversicherungspflicht und der korrekten Meldung. Durch die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben (OR Art. 329d) und eine sorgfältige Abgrenzung in der Buchhaltung stellen Sie eine korrekte Behandlung sicher und vermeiden Fehler in der Lohnbuchhaltung.
Weiterführende Themen: Ferienentschädigungsgrundlage , Quellensteuer und Latente Steuern .