Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) beschreibt kollektive Vereinbarungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen für bestimmte Branchen oder Gruppen von Arbeitnehmenden. Solche Verträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt und können vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden.
Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?
Erfahren Sie mehr über den detaillierten Inhalt, Verhandlungsprozesse und buchhalterische Aspekte in unserem Artikel über Gesamtarbeitsverträge in der Schweizer Buchhaltung.
Arten von Gesamtarbeitsverträgen
| Ebene | Geltungsbereich | Beispiel |
|---|---|---|
| Branchenweiter GAV | Ganze Branchen oder Sektoren | Gewerkschaften |
| Regionale Vereinbarungen | Einzelne Regionen oder Kantone | Kantonale Ergänzungsvereinbarungen |
| Firmen-GAV | Einzelne Unternehmen | Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Personalvertretung |
Verhandlungs- und Entscheidungsprozess
Der Prozess für Gesamtarbeitsverträge folgt üblicherweise mehreren Schritten:
- Verhandlung zwischen den Sozialpartnern
- Genehmigung in Mitgliederversammlungen
- Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat (falls zutreffend)
- Umsetzung in den Unternehmen
Relevanz für Buchhaltung und Lohnwesen
Gesamtarbeitsverträge beeinflussen die Buchführung, indem sie festlegen, welche Sätze für Löhne und Leistungen gelten. Mehr darüber, wie GAV in Lohnprozesse integriert werden, finden Sie unter Was ist Lohn? .
Dokumentation und Berichterstattung
Bei der Verbuchung von Löhnen und Leistungen muss das Unternehmen dokumentieren, dass die geltenden Gesamtarbeitsverträge eingehalten werden. Relevante Dokumentation umfasst:
- Kopie der geltenden Gesamtarbeitsverträge
- Protokolle von Verhandlungen und Genehmigungen
- Verweis auf allgemeinverbindlich erklärte Bestimmungen gemäss Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG)