Überobligatorische Vorsorge

Illustration überobligatorische Vorsorge

Die überobligatorische Vorsorge umfasst Pensionskassenleistungen, die über das gesetzliche Minimum der beruflichen Vorsorge (BVG) hinausgehen. Sie bietet Flexibilität bei Beitragshöhe und Leistungsumfang und ermöglicht erweiterte Vorsorgeleistungen für die Mitarbeitenden, was die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber stärkt.

Was ist die überobligatorische Vorsorge?

Im Gegensatz zum BVG-Obligatorium, das gesetzliche Mindestleistungen vorschreibt, ist die überobligatorische Vorsorge freiwillig. Arbeitgeber können den Vorsorgeplan an die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeitenden anpassen.

EigenschaftBVG-ObligatoriumÜberobligatorische Vorsorge
Beitragssätze7–18 % des koordinierten Lohns (altersabhängig)Frei wählbar, oft zusätzlich zum Obligatorium
ZweckGesetzliche Pflicht erfüllenZusätzliche Vorsorge und Wettbewerbsvorteil
Steuerliche BehandlungAbzugsfähig für Unternehmen und MitarbeitendeAbzugsfähig für Unternehmen und Mitarbeitende (bis BVG-Grenzen)
LeistungsumfangGesetzlich definierte MindestleistungenErweiterte Leistungen (z. B. höhere Altersrente, besserer Risikoschutz)
Koordinierter LohnCHF 25'725 – CHF 88'200 (Stand 2024)Kann den gesamten AHV-Lohn versichern

Vorteile der überobligatorischen Vorsorge

  • Rekrutierung und Mitarbeiterbindung: Talente anziehen und die Loyalität stärken.
  • Steuervorteile: Abzugsfähig als Personalaufwand für das Unternehmen.
  • Flexibilität: Vorsorgeplan und Leistungsniveau individuell gestalten.
  • Mehrwert für Mitarbeitende: Höhere Altersleistungen über das BVG-Minimum hinaus.

Buchhalterische und steuerliche Behandlung

Die Verbuchung der überobligatorischen Vorsorge erfolgt analog zur obligatorischen Vorsorge:

KontoSollHaben
Personalaufwand (Vorsorgebeiträge)X
Verbindlichkeiten PensionskasseX

Die Beiträge werden als laufender Aufwand in der Erfolgsrechnung erfasst, und der geschuldete Betrag als kurzfristiges Fremdkapital bis zur Zahlung.

Umsetzung in der Praxis

  1. Ziele für die erweiterte Vorsorge und das Budget festlegen.
  2. Mit der Pensionskasse den überobligatorischen Vorsorgeplan verhandeln (umhüllende Lösung oder Zusatzplan).
  3. Mitarbeitende über die Leistungen und Wahlmöglichkeiten informieren.
  4. Vorsorgereglement anpassen und vom paritätischen Stiftungsrat genehmigen lassen.
  5. Beiträge laufend einzahlen und in der Buchhaltung erfassen.

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