Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Illustration Freizügigkeitskonto

Das Freizügigkeitskonto ist ein individuelles Vorsorgekonto, auf das die Austrittsleistung aus der beruflichen Vorsorge (BVG) überwiesen wird, wenn eine versicherte Person zwischen zwei Arbeitsverhältnissen steht oder sich selbstständig macht. Es sichert das aufgebaute Vorsorgekapital der 2. Säule.

Zentrale Merkmale des Freizügigkeitskontos

  • Kapitalerhalt: Das Vorsorgeguthaben bleibt erhalten und wird weiter verzinst.
  • Wahl der Einrichtung: Versicherte können die Freizügigkeitsstiftung oder Freizügigkeitspolice frei wählen.
  • Anlagestrategie: Je nach Anbieter können verschiedene Anlageprofile gewählt werden.
  • Maximal zwei Konten: Das Guthaben kann auf höchstens zwei Freizügigkeitskonten aufgeteilt werden.

Vergleich: Freizügigkeitskonto vs. Pensionskasse

EigenschaftFreizügigkeitskontoPensionskasse (aktives Arbeitsverhältnis)
BeiträgeKeine laufenden BeiträgeArbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge
RisikoschutzKein Invaliditäts-/Todesfallschutz (je nach Anbieter)Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen
AnbieterwahlFreie WahlArbeitgeber wählt Pensionskasse
AnlagemöglichkeitenJe nach Anbieter flexibelDurch Pensionskasse festgelegt
ÜbertragungBei Stellenantritt an neue PensionskasseAutomatisch über Arbeitgeber

Wie ein Freizügigkeitskonto eröffnet und verwaltet wird

  1. Bei Austritt aus dem Arbeitsverhältnis die Austrittsleistung bei der bisherigen Pensionskasse anfordern.
  2. Eine Freizügigkeitsstiftung (z. B. bei einer Bank oder Versicherung) auswählen.
  3. Das Guthaben dorthin überweisen lassen.
  4. Bei Antritt einer neuen Stelle wird das Guthaben an die neue Pensionskasse übertragen.

Buchhalterische und steuerliche Aspekte

Das Freizügigkeitskonto hat keine direkte Auswirkung auf die Buchführung des Arbeitgebers – die BVG-Beiträge werden laufend als Personalaufwand verbucht. Für die versicherte Person ist das Kapital steuerfrei, solange es auf dem Freizügigkeitskonto verbleibt. Bei Auszahlung (Referenzalter, Selbstständigkeit, Auswanderung oder Wohneigentum) wird es als Kapitalleistung separat besteuert.

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