AHV-Mindestrente

Die AHV-Mindestrente ist die garantierte Minimalrente der AHV (1. Säule) für Versicherte mit vollständiger Beitragsdauer.

AHV-Mindestrente

Was ist die AHV-Mindestrente?

Die AHV-Mindestrente ist der Mindestbetrag der Altersrente aus der 1. Säule, der allen Versicherten mit lückenloser Beitragszeit zusteht. Sie bildet zusammen mit der AHV-Maximalrente die Bandbreite der ordentlichen AHV-Renten und stellt ein wirtschaftliches Grundnetz im Alter sicher.

Wer hat Anspruch auf die Mindestrente?

Anspruch auf die volle AHV-Mindestrente besteht bei:

  • Vollständiger Beitragsdauer (lückenlose Beitragsjahre ab dem 21. Altersjahr bis zum Referenzalter).
  • Erreichen des Referenzalters (65 Jahre für Männer und Frauen ab 2028; Übergangsregelung für Frauen).
  • Bei fehlenden Beitragsjahren wird die Rente anteilig gekürzt.

Wie wird die AHV-Mindestrente berechnet?

Die AHV-Rente hängt von der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen ab:

ElementBeschreibung
Mindestrente (Einzelperson)CHF 1'225 pro Monat / CHF 14'700 pro Jahr (Stand 2024)
Maximalrente (Einzelperson)CHF 2'450 pro Monat / CHF 29'400 pro Jahr
Plafonierung bei EhepaarenMaximal 150 % der Maximalrente für beide zusammen
BeitragslückenJedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Rentenkürzung

Ergänzungsleistungen (EL)

Reicht die AHV-Rente zusammen mit der beruflichen Vorsorge nicht für den Lebensbedarf, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Diese sind keine Sozialhilfe, sondern ein rechtlicher Anspruch.

Steuerliche und buchhalterische Behandlung

Die AHV-Mindestrente beeinflusst die Unternehmensbuchhaltung nicht direkt, da die Beiträge paritätisch (je 50 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer) an die zuständige Ausgleichskasse abgeführt und als Sozialversicherungsaufwand in der Vorsorgeberichterstattung erfasst werden.

Siehe auch