Freizügigkeitsleistung
Die Freizügigkeitsleistung ist der Betrag, der aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule/BVG) an eine versicherte Person übertragen wird, wenn sie ein Arbeitsverhältnis beendet und noch nicht das Rentenalter erreicht hat. Die Leistung sichert die erworbenen Vorsorgeansprüche und gewährt Flexibilität bei der Verwaltung des Vorsorgekapitals.
Wie entsteht eine Freizügigkeitsleistung?
Eine Freizügigkeitsleistung entsteht, wenn eine versicherte Person aus der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers austritt, ohne unmittelbar in eine neue Pensionskasse einzutreten.
- Aufbau durch Beiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile) an die Pensionskasse
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird die Austrittsleistung fällig
- Die Mittel werden auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitsstiftung oder in eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung übertragen
Übersicht Freizügigkeitsleistung
| Eigenschaft | Freizügigkeitsleistung |
|---|---|
| Aufbau | Durch die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) beim bisherigen Arbeitgeber |
| Unabhängigkeit vom Arbeitgeber | Das Vorsorgekapital wird individuell und unabhängig vom früheren Arbeitgeber verwaltet |
| Übertragung | Wird bei Stellenantritt an die neue Pensionskasse überwiesen oder auf einem Freizügigkeitskonto parkiert |
| Besteuerung bei Auszahlung | Wird bei Bezug zu einem reduzierten Satz separat vom übrigen Einkommen besteuert (Kapitalauszahlungssteuer) |
Buchhalterische und steuerliche Behandlung
Für Unternehmen hat die Freizügigkeitsleistung eines austretenden Mitarbeitenden keine direkte Auswirkung auf den Aufwand, da die Beiträge bereits laufend über die Pensionskasse verbucht wurden. Für die versicherte Person wird die spätere Auszahlung als Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert (separater Tarif gemäss DBG Art. 38).