PUBLICA — Pensionskasse des Bundes
PUBLICA ist die Pensionskasse des Bundes und eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Sie verwaltet die berufliche Vorsorge (2. Säule) für Bundesangestellte, ETH-Mitarbeitende, Bundesgerichte und weitere angeschlossene Organisationen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Aufbau, Mitgliedschaft, Leistungen, Finanzierung und buchhalterische Anforderungen.
Was ist PUBLICA?
PUBLICA wurde 2003 als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes gegründet und löste die frühere Pensionskasse des Bundes (PKB) ab. PUBLICA verwaltet mehrere Vorsorgepläne im Beitragsprimat und sorgt für eine solide Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge.
Historischer Überblick
- 1920er: Erste Pensionskassenregelungen für Bundespersonal.
- 2003: Gründung von PUBLICA als eigenständige Anstalt (PUBLICA-Gesetz).
- 2008: Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat — Leistungen basieren seither auf dem angesparten Altersguthaben.
- 2024: Verwaltung von über 12 offenen und geschlossenen Vorsorgewerken.
Mitgliedschaft und Versichertenkreis
| Versichertenkategorie | Leistungsumfang | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Bundesangestellte (Bundesverwaltung) | Volle BVG-Leistungen gemäss Vorsorgeplan | Anstellung beim Bund |
| ETH-Bereich (ETH Zürich, EPFL, PSI etc.) | Volle BVG-Leistungen gemäss Vorsorgeplan | Anstellung im ETH-Bereich |
| Bundesgerichte und Parlamentsdienste | Volle BVG-Leistungen gemäss Vorsorgeplan | Anstellung bei Bundesgerichten |
| Befristet Angestellte | Anteilige Leistungen | Anstellungsdauer ab 3 Monaten |
Leistungen und Berechnung
Im Beitragsprimat werden die Leistungen auf Basis des angesparten Altersguthabens berechnet:
- Altersrente — Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz.
- Invalidenrente — Prozentsatz des versicherten Lohns bei Erwerbsunfähigkeit.
- Hinterlassenenrente — Leistungen an Ehepartner und Kinder im Todesfall.
| Leistungskomponente | Berechnung |
|---|---|
| Altersguthaben | Summe der Altersgutschriften + Zinsen |
| Umwandlungssatz | Variiert nach Vorsorgeplan (aktuell ca. 4,73 % mit 65) |
| Invalidenrente | Ca. 40 % des versicherten Lohns |
Finanzierung und Beiträge
Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch Arbeitgebende und Versicherte:
- Arbeitgeberbeiträge — der Bund trägt den grösseren Anteil (ca. 60 %).
- Arbeitnehmerbeiträge — Lohnabzüge der Versicherten (ca. 40 %).
- Vermögenserträge — Rendite auf dem Anlagekapital.
| Quelle | Anteil |
|---|---|
| Arbeitgebende | Ca. 11–12 % des versicherten Lohns |
| Versicherte | Ca. 7–8 % des versicherten Lohns |
| Vermögenserträge | Variabel |
Buchhalterische Anforderungen
Für die Buchführung der Pensionskassenbeiträge gelten die Grundsätze der Pensionskassen des öffentlichen Sektors und der ordnungsmässigen Rechnungslegung .
Wichtige Punkte:
- Vorsorgeverpflichtungen sind nach Swiss GAAP FER 26 versicherungsmathematisch zu bewerten.
- Periodisierte Vorsorgeaufwendungen wirken sich auf Erfolgsrechnung und Bilanz aus.
- Im Anhang sind Angaben zum Deckungsgrad, zum Umwandlungssatz und zu Arbeitgeberbeitragsreserven erforderlich.
Vergleich mit privaten Pensionskassen
| Eigenschaft | PUBLICA | Private Pensionskassen |
|---|---|---|
| Rechtsform | Öffentlich-rechtliche Anstalt | Stiftung |
| Arbeitgeberanteil | Höher (ca. 60 %) | Meist paritätisch (50/50) |
| Umwandlungssatz | Tendenziell höher | Marktabhängig, oft tiefer |
| Überobligatorische Leistungen | Umfangreich | Variierend |
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