PUBLICA — Pensionskasse des Bundes

PUBLICA Pensionskasse des Bundes

PUBLICA ist die Pensionskasse des Bundes und eine der grössten Vorsorgeeinrichtungen der Schweiz. Sie verwaltet die berufliche Vorsorge (2. Säule) für Bundesangestellte, ETH-Mitarbeitende, Bundesgerichte und weitere angeschlossene Organisationen. Dieser Artikel gibt einen Überblick über Aufbau, Mitgliedschaft, Leistungen, Finanzierung und buchhalterische Anforderungen.

Was ist PUBLICA?

PUBLICA wurde 2003 als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes gegründet und löste die frühere Pensionskasse des Bundes (PKB) ab. PUBLICA verwaltet mehrere Vorsorgepläne im Beitragsprimat und sorgt für eine solide Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge.

Historischer Überblick

  • 1920er: Erste Pensionskassenregelungen für Bundespersonal.
  • 2003: Gründung von PUBLICA als eigenständige Anstalt (PUBLICA-Gesetz).
  • 2008: Wechsel vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat — Leistungen basieren seither auf dem angesparten Altersguthaben.
  • 2024: Verwaltung von über 12 offenen und geschlossenen Vorsorgewerken.

Mitgliedschaft und Versichertenkreis

VersichertenkategorieLeistungsumfangVoraussetzung
Bundesangestellte (Bundesverwaltung)Volle BVG-Leistungen gemäss VorsorgeplanAnstellung beim Bund
ETH-Bereich (ETH Zürich, EPFL, PSI etc.)Volle BVG-Leistungen gemäss VorsorgeplanAnstellung im ETH-Bereich
Bundesgerichte und ParlamentsdiensteVolle BVG-Leistungen gemäss VorsorgeplanAnstellung bei Bundesgerichten
Befristet AngestellteAnteilige LeistungenAnstellungsdauer ab 3 Monaten

Leistungen und Berechnung

Im Beitragsprimat werden die Leistungen auf Basis des angesparten Altersguthabens berechnet:

  • Altersrente — Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz.
  • Invalidenrente — Prozentsatz des versicherten Lohns bei Erwerbsunfähigkeit.
  • Hinterlassenenrente — Leistungen an Ehepartner und Kinder im Todesfall.
LeistungskomponenteBerechnung
AltersguthabenSumme der Altersgutschriften + Zinsen
UmwandlungssatzVariiert nach Vorsorgeplan (aktuell ca. 4,73 % mit 65)
InvalidenrenteCa. 40 % des versicherten Lohns

Finanzierung und Beiträge

Die Finanzierung erfolgt paritätisch durch Arbeitgebende und Versicherte:

  1. Arbeitgeberbeiträge — der Bund trägt den grösseren Anteil (ca. 60 %).
  2. Arbeitnehmerbeiträge — Lohnabzüge der Versicherten (ca. 40 %).
  3. Vermögenserträge — Rendite auf dem Anlagekapital.
QuelleAnteil
ArbeitgebendeCa. 11–12 % des versicherten Lohns
VersicherteCa. 7–8 % des versicherten Lohns
VermögenserträgeVariabel

Buchhalterische Anforderungen

Für die Buchführung der Pensionskassenbeiträge gelten die Grundsätze der Pensionskassen des öffentlichen Sektors und der ordnungsmässigen Rechnungslegung .

Wichtige Punkte:

  • Vorsorgeverpflichtungen sind nach Swiss GAAP FER 26 versicherungsmathematisch zu bewerten.
  • Periodisierte Vorsorgeaufwendungen wirken sich auf Erfolgsrechnung und Bilanz aus.
  • Im Anhang sind Angaben zum Deckungsgrad, zum Umwandlungssatz und zu Arbeitgeberbeitragsreserven erforderlich.

Vergleich mit privaten Pensionskassen

EigenschaftPUBLICAPrivate Pensionskassen
RechtsformÖffentlich-rechtliche AnstaltStiftung
ArbeitgeberanteilHöher (ca. 60 %)Meist paritätisch (50/50)
UmwandlungssatzTendenziell höherMarktabhängig, oft tiefer
Überobligatorische LeistungenUmfangreichVariierend

Mehr zu privaten Vorsorgelösungen unter Überobligatorische Vorsorge .

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