Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen

Die Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen ist ein zentrales Thema für Aktionäre in der Schweiz. Das Schweizer Steuersystem unterscheidet zwischen natürlichen Personen und juristischen Personen und sieht verschiedene Mechanismen vor, um die wirtschaftliche Doppelbelastung von Unternehmensgewinnen zu mildern.

Besteuerung von Dividenden

Überblick über das System

Die Schweiz kennt kein einheitliches Modell wie eine pauschale Freistellung. Stattdessen bestehen mehrere Instrumente:

  • Teilbesteuerung für natürliche Personen mit qualifizierten Beteiligungen (DBG Art. 20 Abs. 1bis)
  • Beteiligungsabzug für Kapitalgesellschaften (DBG Art. 69–70)
  • Verrechnungssteuer als Sicherungssteuer auf Dividenden (VStG Art. 4)
  • Steuerfreie private Kapitalgewinne für natürliche Personen im Privatvermögen

Grundprinzipien

Das Schweizer System beruht auf folgenden Prinzipien:

  • Milderung der Doppelbelastung: Unternehmensgewinne werden auf Stufe Gesellschaft (Gewinnsteuer) und auf Stufe Aktionär (Einkommens-/Gewinnsteuer) besteuert. Die Teilbesteuerung und der Beteiligungsabzug mildern diese Belastung.
  • Unterscheidung Privat-/Geschäftsvermögen: Kapitalgewinne aus dem Privatvermögen natürlicher Personen sind steuerfrei, aus dem Geschäftsvermögen dagegen steuerpflichtig.
  • Kantonshoheit: Die konkreten Sätze variieren zwischen den Kantonen.

Prinzipien der Dividendenbesteuerung

Besteuerung natürlicher Personen

Dividenden

Dividenden aus Aktiengesellschaften (AG) und GmbH werden als Einkommen besteuert. Bei qualifizierten Beteiligungen (≥ 10 % des Kapitals) gilt die Teilbesteuerung:

StufeBesteuerungRechtsgrundlage
Bund70 % der Dividende als steuerbares EinkommenDBG Art. 20 Abs. 1bis
Kanton50–80 % je nach KantonStHG Art. 7 Abs. 1

Bei Beteiligungen unter 10 % wird die Dividende vollständig als Einkommen besteuert.

Kapitalgewinne

VermögensartBesteuerungBemerkung
PrivatvermögenSteuerfreiDBG Art. 16 Abs. 3
GeschäftsvermögenSteuerpflichtig als EinkommenDBG Art. 18 Abs. 2

Achtung: Die Abgrenzung zwischen privatem und gewerbsmässigem Wertschriftenhandel ist im Einzelfall zu prüfen. Die ESTV hat Kriterien veröffentlicht (Kreisschreiben Nr. 36).

Komponenten der Dividendenbesteuerung

Besteuerung juristischer Personen

Beteiligungsabzug

Für Kapitalgesellschaften , die Beteiligungen an anderen Gesellschaften halten, gilt der Beteiligungsabzug (DBG Art. 69–70). Siehe Beteiligungsabzug .

VoraussetzungSchwellenwert
Beteiligung am Kapital≥ 10 %
Oder: Verkehrswert der Beteiligung≥ CHF 1'000'000

Der Beteiligungsabzug reduziert die Gewinnsteuer anteilig um den Nettoertrag aus qualifizierten Beteiligungen. Dies umfasst Dividenden und Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen.

Beteiligungsabzug Übersicht

Verrechnungssteuer

Die Verrechnungssteuer von 35 % wird auf Dividenden an der Quelle erhoben (VStG Art. 4, Art. 13):

EmpfängerRückerstattungVoraussetzung
Natürliche Person (Schweiz)Vollständig via SteuererklärungKorrekte Deklaration der Dividende
Juristische Person (Schweiz)Vollständig via Verrechnungssteuer-AntragNutzungsberechtigung
Ausländische PersonTeilweise gemäss DBADoppelbesteuerungsabkommen

Berechnungsbeispiele

Beispiel 1: Dividende für natürliche Person (qualifizierte Beteiligung)

BerechnungselementBetrag (CHF)Kommentar
Bruttodividende100'000Ausschüttung der AG
Verrechnungssteuer (35 %)(35'000)Wird bei Deklaration zurückerstattet
Steuerbares Einkommen Bund (70 %)70'000Teilbesteuerung DBG Art. 20 Abs. 1bis
Grenzsteuersatz (Annahme 30 %)21'000Einkommenssteuer auf 70'000
Verrechnungssteuer-Rückerstattung35'000Verrechnung mit Steuer
Effektive Steuerbelastung21'00021 % effektiv

Berechnungsbeispiel

Beispiel 2: Kapitalgewinn natürliche Person (Privatvermögen)

BerechnungselementBetrag (CHF)Kommentar
Verkaufspreis Aktien1'200'000
Anschaffungskosten(1'000'000)Gestehungskosten
Kapitalgewinn200'000
Steuer0Steuerfrei (DBG Art. 16 Abs. 3)

Beispiel 3: Dividende für Kapitalgesellschaft (Beteiligungsabzug)

BerechnungselementBetrag (CHF)Kommentar
Dividendenertrag100'000Aus Beteiligung ≥ 10 %
Verwaltungskosten (Pauschale 5 %)(5'000)Abzug gemäss DBG Art. 70
Nettoertrag aus Beteiligung95'000
Beteiligungsabzug(95'000)Reduktion der Gewinnsteuer
Effektive Gewinnsteuer auf Dividendeca. 0Durch Beteiligungsabzug eliminiert

Steuerplanung

Für natürliche Personen

  • Qualifizierte Beteiligung aufbauen (≥ 10 %), um von der Teilbesteuerung zu profitieren
  • Kapitalgewinne im Privatvermögen realisieren (steuerfrei)
  • Verrechnungssteuer korrekt in der Steuererklärung deklarieren
  • Gewerbsmässigen Handel vermeiden, um Steuerfreiheit der Kapitalgewinne zu erhalten

Für Kapitalgesellschaften

  • Beteiligungsabzug durch Einhaltung der Schwellenwerte sicherstellen
  • Holdingstruktur für effiziente Kapitalallokation nutzen
  • Kapitalgewinne auf Beteiligungen sind ebenfalls abzugsberechtigt
  • Alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren

Steuerplanung

Verwandte Artikel