Steuerbarer Reingewinn: Grundlage der Gewinnsteuer
Der steuerbare Reingewinn ist die Grundlage für die Berechnung der Gewinnsteuer für Schweizer Unternehmen und selbständig Erwerbstätige . Das Verständnis des steuerbaren Reingewinns ist entscheidend für die korrekte Steuererklärung bei der ESTV und den kantonalen Steuerbehörden sowie für eine optimale Steuerplanung.
Er umfasst auch Kapitaleinkünfte, über die Sie in Kapitaleinkünfte mehr erfahren.
Was ist der steuerbare Reingewinn?
Der steuerbare Reingewinn ist das Netto-Steuersubstrat, das als Grundlage für die Berechnung der Gewinnsteuer dient. Er umfasst:
- Erträge : Alle steuerlich relevanten Erträge des Unternehmens
- Geschäftsmässig begründeter Aufwand: Kosten, die den steuerbaren Gewinn reduzieren (DBG Art. 59)
- Steuerliche Korrekturen: Abschreibungen, Rückstellungen und andere Anpassungen
Rechtsgrundlage
Die Definition des steuerbaren Reingewinns findet sich im DBG Art. 57–67 (direkte Bundessteuer) und im StHG Art. 24 (Steuerharmonisierungsgesetz) für die Kantone. Das OR Art. 957 ff. legt fest, wie Erträge und Aufwand zu periodisieren und zu dokumentieren sind.
Wer ist betroffen?
Der steuerbare Reingewinn gilt für verschiedene Rechtsformen:
| Rechtsform | Gewinnsteuersatz |
|---|---|
| Aktiengesellschaft (AG) | Bund 8,5 % + Kanton/Gemeinde (total ca. 12–22 %) |
| GmbH | Gleich wie AG |
| Einzelunternehmen | Progressive Einkommenssteuer (DBG Art. 36) |
| Kollektiv-/Kommanditgesellschaft | Besteuerung bei den Gesellschaftern anteilig |
Siehe auch Was ist eine AG? und Was ist ein Einzelunternehmen? für mehr zu Rechtsformen. Für eine vollständige Übersicht über die Gewinnsteuer, siehe Gewinnsteuer .
Berechnung des steuerbaren Reingewinns
Der steuerbare Reingewinn wird berechnet, indem alle Erträge summiert, Aufwände abgezogen und steuerliche Korrekturen vorgenommen werden:
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Erträge | Summe der steuerlich relevanten Erträge |
| − Aufwand | Summe des geschäftsmässig begründeten Aufwands |
| ± Korrekturen | Abschreibungen, Rückstellungen und Anpassungen |
| = Steuerbarer Reingewinn | Netto-Steuersubstrat |
Periodisierung und Abschreibungen
- Das Periodisierungsprinzip stellt sicher, dass Erträge und Aufwand dem richtigen Geschäftsjahr zugeordnet werden. Siehe Was ist Periodisierung? .
- Die Abschreibungsregeln bestimmen, wie Kosten über die Nutzungsdauer verteilt werden. Mehr dazu in Was ist Abschreibung? .
Steuersätze und Sonderregelungen
Die direkte Bundessteuer auf dem Reingewinn beträgt 8,5 % (DBG Art. 68). Hinzu kommen kantonale und kommunale Gewinnsteuern, sodass die Gesamtbelastung je nach Kanton ca. 12–22 % beträgt. Wichtige Sonderregelungen:
- Verlustverrechnung: Verluste können gemäss DBG Art. 67 bis zu 7 Jahre vorgetragen werden. Siehe Verlustverrechnung .
- Beteiligungsabzug: Dividenden und Gewinne aus qualifizierten Beteiligungen (≥ 10 %) können abgezogen werden (DBG Art. 69–70). Siehe Was ist der Beteiligungsabzug? .
- Verdeckte Gewinnausschüttungen: Leistungen an Aktionäre zu nicht marktüblichen Konditionen werden aufgerechnet.
- Dividenden: Auf Stufe Aktionär unterliegen Dividenden der Teilbesteuerung (mind. 50 % bei qualifizierten Beteiligungen gemäss DBG Art. 20 Abs. 1bis).
Berechnungsbeispiel
| Posten | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Erträge | 1'200'000 |
| Geschäftsmässig begründeter Aufwand | 750'000 |
| Abschreibungen und Korrekturen | 50'000 |
| Steuerbarer Reingewinn | 400'000 |
| Gewinnsteuer Bund (8,5 %) | 34'000 |
| Gewinnsteuer Kanton/Gemeinde (ca. 10 %) | 40'000 |
Geschuldete Steuern
Mehr dazu, wie die geschuldeten Steuern festgelegt und gemeldet werden, finden Sie unter Geschuldete Steuern .
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen steuerbarem Reingewinn und handelsrechtlichem Ergebnis?
Der steuerbare Reingewinn ist die Steuerbemessungsgrundlage nach steuerlichen Korrekturen, während das handelsrechtliche Ergebnis (OR Art. 959b) auch temporäre Differenzen enthalten kann, die steuerlich nicht relevant sind.
Wie lange können Verluste vorgetragen werden?
Verluste können gemäss DBG Art. 67 bis zu 7 Jahre vorgetragen werden. Bei Fusionen und Umstrukturierungen gelten besondere Regeln.
Wie wirkt der Beteiligungsabzug auf den Reingewinn?
Dividenden und Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen (≥ 10 % oder CHF 1 Mio. Marktwert) sind mittels Beteiligungsabzug von der Gewinnsteuer befreit. Siehe Was ist der Beteiligungsabzug? .