Betrieblicher Gesundheitsdienst (ASA-Beizug)

Der betriebliche Gesundheitsdienst ist eine gesetzlich vorgeschriebene Dienstleistung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) in der Schweiz, die darauf abzielt, arbeitsbedingte Krankheiten und Unfälle zu verhüten. Die Dienstleistung wird durch sogenannte ASA-Spezialisten (Arbeitsärzte und andere Spezialisten der Arbeitssicherheit) erbracht.

Was ist der betriebliche Gesundheitsdienst?

Der betriebliche Gesundheitsdienst umfasst den Beizug von ASA-Spezialisten mit interdisziplinärer Kompetenz in Arbeitsmedizin, Arbeitshygiene, Ergonomie und Sicherheitstechnik. Die Spezialisten unterstützen Unternehmen bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und Massnahmenplanung.

Rechtsgrundlage

Der Beizug von ASA-Spezialisten ist geregelt in der VUV Art. 11a–11g (Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten, SR 832.30) und der EKAS-Richtlinie 6508. Die Anforderungen richten sich nach der Betriebsgrösse und den vorhandenen Gefahren:

Betriebsgrösse / GefährdungASA-BeizugspflichtKommentar
Betriebe mit besonderen GefahrenObligatorischGemäss EKAS-Richtlinie 6508 und Anhang der VUV
Betriebe ohne besondere Gefahren, ≥ 50 MitarbeitendeDokumentationspflicht (ASGS-Konzept)Systematische Sicherheitsarbeit nachweisen
Kleinbetriebe ohne besondere GefahrenEmpfohlen, aber nicht vorgeschriebenBranchenlösungen stehen zur Verfügung

Leistungen und Aufgaben

ASA-Spezialisten bieten eine Reihe von Leistungen an, die auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind:

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Systematische Gesundheitsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Beurteilungen
  • Arbeitsplatzanalysen: Messung von Lärm, Chemikalien, Belastungen und psychosozialen Faktoren
  • Risikobeurteilung: Analysen, Massnahmenpläne und Nachverfolgung gemäss EKAS-Richtlinie 6508
  • Schulung und Beratung: Kurse in Ergonomie, Erster Hilfe und Sicherheitsführung
  • Unterstützung der internen Kontrolle: Beitrag zu Dokumentation und Prozessen gemäss Was ist Interne Kontrolle?

Zusammenarbeit mit Personalvertretung und Sicherheitsorganisation

Die Zusammenarbeit mit der Personalvertretung und die Einbindung in die Sicherheitsorganisation des Unternehmens sind entscheidend für einen ganzheitlichen Arbeitsschutz.

Vorteile des betrieblichen Gesundheitsdienstes

Durch einen aktiven Beizug von ASA-Spezialisten erhält das Unternehmen:

  • Prävention: Reduzierte Absenzen und besseres Arbeitsumfeld
  • Wettbewerbsvorteil: Gesunde, leistungsfähige Mitarbeitende und gute Reputation
  • Gesetzeskonformität: Erfüllung der Anforderungen aus ArG, VUV und UVG
  • Dokumentation: Systematische Nachverfolgung von Gesundheit und Sicherheit für interne und externe Berichterstattung

Kosten und Finanzierung

KostenartBeschreibung
JahresgebührFestpreis basierend auf der Mitarbeiterzahl
BeratungsstundenStundenansätze für Projekte und Analysen
Kurse und SchulungenPakete oder Einzelkurse
BranchenlösungBeitrag an die Branchenlösung gemäss EKAS

Rollen im betrieblichen Gesundheitsdienst

Rollen im betrieblichen Gesundheitsdienst

Wie Sie den ASA-Beizug organisieren

Um den ASA-Beizug in Ihrem Unternehmen zu organisieren, können Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Gefährdungen ermitteln und Risiken beurteilen
  2. Prüfen, ob eine Beizugspflicht gemäss EKAS-Richtlinie 6508 besteht
  3. Einer Branchenlösung beitreten oder eine Betriebslösung erarbeiten
  4. Vertrag mit ASA-Spezialisten über Umfang und Leistungen abschliessen
  5. Jährlich evaluieren und überprüfen

Für mehr zu Arbeitssicherheit, siehe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS) .

Verbuchung der Kosten

Verbuchung der Kosten für den Gesundheitsdienst

Bei der Verbuchung von Kosten des betrieblichen Gesundheitsdienstes ist die korrekte Klassifizierung der Ausgaben wichtig (Kontenrahmen KMU):

KontoBeschreibungAufwandart
5820Betrieblicher GesundheitsschutzPersonalaufwand
6300Übriger betrieblicher Aufwand, BeratungBetriebsaufwand
1070Investitionen in SicherheitsausrüstungImmaterielle Vermögenswerte (ggf. Abschreibung)

Diese Kosten können auch die Personalkosten und Betriebskosten beeinflussen.

Steuerlicher Abzug

Kosten für den betrieblichen Gesundheitsdienst sind als geschäftsmässig begründeter Aufwand steuerlich abzugsfähig (DBG Art. 59). Unternehmen können folgende Ausgaben geltend machen:

  • Kosten für arbeitsmedizinische Untersuchungen und Analysen
  • Kurse in Arbeitssicherheit und Ergonomie
  • Risikobeurteilungen und Massnahmenpläne

Siehe Was ist ein Steuerabzug? für mehr Informationen.

Häufige Herausforderungen und Lösungen

HerausforderungLösung
Geringe Teilnahme der MitarbeitendenKommunikationsplan und Sensibilisierung
Unklare VerantwortlichkeitenRollen in der Sicherheitsorganisation definieren
Mangelnde DokumentationDigitale Dokumentationssysteme einführen
KostenbeschränkungenBranchenlösung gemäss EKAS wählen