Was ist die Ermessensveranlagung?
Die Ermessensveranlagung ist das Recht der Steuerbehörde, das Einkommens- und Vermögensgrundlage einer steuerpflichtigen Person nach pflichtgemässem Ermessen festzusetzen, wenn die Steuererklärung nicht fristgerecht eingereicht wurde oder die Angaben mangelhaft sind. Dieser Artikel gibt eine detaillierte Übersicht über die Rechtsgrundlage, den Ablauf, relevante Fristen und Einspruchsmöglichkeiten.
Rechtsgrundlage der Ermessensveranlagung
Die Steuerbehörde kann eine Ermessensveranlagung gemäss DBG Art. 130 Abs. 2 (direkte Bundessteuer) und StHG Art. 46 Abs. 3 (Kantonssteuer) vornehmen, wenn:
- Die steuerpflichtige Person die Steuererklärung nicht fristgerecht einreicht.
- Die Steuererklärung wesentliche Mängel oder Fehler enthält.
Die Ermessensveranlagung ist eine formelle Veranlagungsverfügung, gegen die Einsprache erhoben werden kann.
Übersicht über den Ablauf
| Schritt | Beschreibung |
|---|---|
| 1. Mahnung wegen fehlender Einreichung | Die Steuerbehörde sendet eine Mahnung mit Fristansetzung. |
| 2. Schätzung des Einkommens- und Vermögensgrundlags | Die Steuerbehörde schätzt die Grundlagen anhand verfügbarer Informationen. |
| 3. Verfügung der Ermessensveranlagung | Die formelle Verfügung wird erlassen und der steuerpflichtigen Person zugestellt. |
| 4. Einsprachefrist | Die steuerpflichtige Person hat 30 Tage Zeit für eine Einsprache. |
Fristen und Einspruchsmöglichkeiten
Die Einsprachefrist nach einer Ermessensveranlagung beträgt 30 Tage ab Zustellung der Verfügung (DBG Art. 132 Abs. 1). Die Einsprache ist bei der veranlagenden Steuerbehörde einzureichen. Wichtig: Bei einer Ermessensveranlagung trägt die steuerpflichtige Person die Beweislast — sie muss nachweisen, dass die Schätzung offensichtlich unrichtig ist.
Praktisches Beispiel
Ein Selbständigerwerbender reicht die Steuererklärung nicht fristgerecht ein. Das kantonale Steueramt sendet eine Mahnung mit Nachfrist. Nach Ablauf der Nachfrist schätzt das Steueramt das steuerpflichtige Einkommen anhand des Vorjahresumsatzes und branchenüblicher Kennzahlen. Die Verfügung wird zugestellt, und die steuerpflichtige Person erhebt innerhalb der 30-Tage-Frist Einsprache.
Zusammenfassung
Die Ermessensveranlagung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung der Steuereinnahmen, wenn die steuerpflichtige Person die Steuererklärung nicht einreicht oder mangelhafte Angaben macht. Kenntnis der Rechtsgrundlage, des Ablaufs und der Einspruchsmöglichkeiten gibt Steuerpflichtigen bessere Voraussetzungen, ihre Rechte wahrzunehmen.