Was ist Ferienlohn in der Buchhaltung?

Ferienlohn ist die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung an Arbeitnehmende während der Ferien, geregelt im Obligationenrecht (OR Art. 329a–329d). Für Unternehmen ist die korrekte Verbuchung des Ferienlohns wesentlich, um sowohl das Schweizer Arbeitsrecht einzuhalten als auch eine genaue Buchführung der Personalkosten und Rückstellungen sicherzustellen.

Illustration zur Ferienlohn-Berechnung und Verbuchung

Was ist Ferienlohn?

Ferienlohn ist die wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmenden während der Ferien und umfasst:

  • Lohnfortzahlung während des Ferienanspruchs (bei Monatslohn)
  • Ferienzuschlag auf den Stundenlohn (bei Stundenlöhnen)
  • Gesetzlich vorgeschriebene Leistung gemäss OR Art. 329d
  • Buchhalterische Verpflichtung als Ferienrückstellung für Arbeitgeber

Rechtsgrundlage für Ferienlohn

Der Ferienlohn wird geregelt durch:

  • OR Art. 329a: Mindestferienanspruch (4 Wochen, 5 Wochen für Jugendliche bis 20 Jahre)
  • OR Art. 329d: Lohnzahlung während der Ferien
  • Gesamtarbeitsverträge (GAV), die bessere Bedingungen gewähren können (z. B. 5 oder 6 Wochen)
  • ArG Art. 17: Ergänzende Bestimmungen im Arbeitsgesetz
  • OR Art. 957–963 für die Verbuchung

Rechtsgrundlage für Ferienlohn

Berechnung des Ferienlohns

Die Berechnung hängt davon ab, ob der Arbeitnehmende einen Monatslohn oder einen Stundenlohn bezieht.

Für eine detaillierte Darstellung der Sätze und Prozentsätze siehe unseren Artikel Ferienlohn in Prozent .

Ferienzuschlag-Sätze

FerienanspruchFerienzuschlag (%)Grundlage
4 Wochen (20 Tage)8,33 %OR Art. 329a Abs. 1
5 Wochen (25 Tage)10,64 %GAV / Arbeitsvertrag / Jugendliche
6 Wochen (30 Tage)13,04 %GAV / Arbeitsvertrag

Hinweis: Bei Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter — der Ferienzuschlag wird nur für die Berechnung der Rückstellung und bei Stundenlöhnen verwendet.

Siehe auch unseren Artikel zum Ferienlohngrundlage für eine gründliche Darstellung, was in die Berechnungsgrundlage einfliesst.

Ferienlohnanspruch

Der Ferienlohnanspruch basiert auf:

Nicht zum Ferienlohn gehören:

  • Spesenentschädigungen und Naturalleistungen
  • Einmalige Gratifikationen (sofern vertraglich nicht zugesichert)
  • Kinderzulagen (FAK)

Ferienlohnanspruch

Praxisbeispiel Berechnung

Beispiel: Stundenlohn-Mitarbeitende/r mit 4 Wochen Ferienanspruch:

LohnbestandteilBetragFerienentschädigungspflichtig
Grundlohn (Stundenlohn)CHF 120'000Ja
ÜberstundenzuschlägeCHF 8'000Ja
SpesenentschädigungCHF 6'000Nein
Regelmässiger BonusCHF 10'000Ja
Totale GrundlageCHF 138'000

Berechnung:

  • Ferienlohnrückstellung = CHF 138'000 × 8,33 % = CHF 11'495

Verbuchung des Ferienlohns

Korrekte Verbuchung des Ferienlohns erfordert das Verständnis von Periodenabgrenzung und Rückstellungen .

Verbuchung des Ferienlohns

Laufende Rückstellung (monatlich)

Ferienlohn wird laufend zurückgestellt basierend auf der monatlichen Lohnauszahlung:

Monatliche Verbuchung:

Soll: Personalaufwand — Ferienrückstellung (5000–5099)
Haben: Rückstellung Ferienlohn (2260)

Berechnung der monatlichen Rückstellung:

  • Monatslohn × Ferienzuschlag (8,33 % / 10,64 % / 13,04 %)

Auszahlung bei Stundenlohn

Bei Stundenlohnempfängern wird der Ferienlohn häufig laufend ausbezahlt:

Soll: Rückstellung Ferienlohn (2260)
Haben: Bank (1020)

Sozialversicherungsbeiträge auf Ferienlohn

Sozialversicherungsbeiträge fallen auch auf den Ferienlohn an:

SozialversicherungArbeitgeberArbeitnehmer
AHV/IV/EO5,3 %5,3 %
ALV1,1 %1,1 %
UVG (Berufsunfall)100 %
UVG (Nichtberufsunfall)100 % (i.d.R.)
BVGMind. 50 %Mind. 50 %
FAK (Familienzulagen)100 %

Verbuchung der Arbeitgeberbeiträge:

Soll: Sozialversicherungsaufwand (5700)
Haben: Verbindlichkeiten Sozialversicherungen (2270)

Ferienabrechnung und Abstimmung

Jährliche Ferienabrechnung

Beim Jahresabschluss muss das Unternehmen:

  • Berechnen: Tatsächlichen Ferienlohnanspruch basierend auf dem Jahreslohn
  • Abstimmen: Gegen die laufenden Rückstellungen
  • Anpassen: Eventuelle Differenzen
  • Melden: Über die Lohndeklaration und das ELM-Verfahren

Ferienabrechnung Prozess

Abstimmung der Ferienrückstellung

Kontrolle der Ferienrückstellung:

ElementBeschreibung
AnfangsbestandFerienrückstellung per 1. Januar
+ Rückstellung des JahresLaufende Rückstellungen
− Bezogene Ferien / AuszahlungenTatsächliche Ferienbezüge
= EndbestandFerienrückstellung per 31. Dezember

Anpassung der Rückstellungen

Bei Über-/Unterrückstellung:

Überrückstellung (zu viel zurückgestellt):

Soll: Rückstellung Ferienlohn (2260)
Haben: Personalaufwand (5000)

Unterrückstellung (zu wenig zurückgestellt):

Soll: Personalaufwand (5000)
Haben: Rückstellung Ferienlohn (2260)

Besondere Verhältnisse beim Ferienlohn

Ferienlohn bei Kündigung

Bei Kündigung oder Austritt:

  • Nicht bezogene Ferientage müssen grundsätzlich vor Ablauf der Kündigungsfrist bezogen werden
  • Ist dies nicht möglich, werden sie ausbezahlt (OR Art. 329d Abs. 2)
  • Ferienabrechnung muss bei Austritt erstellt werden
  • Die Auszahlung ist AHV/IV/EO-pflichtig und unterliegt den übrigen Sozialversicherungsabzügen
  • Meldung im Lohnausweis

Ferienlohn und Krankheit

Krankheit beeinflusst den Ferienanspruch:

  • Bei Krankheit während der Ferien: Ferientage gelten als nicht bezogen (wenn ärztlich bestätigt)
  • Langzeitabwesenheit kann zur Kürzung des Ferienanspruchs führen (OR Art. 329b): ab dem 2. vollen Abwesenheitsmonat um 1/12 pro Monat
  • Krankentaggeld (KTG) ist bei der Ferienlohnberechnung zu berücksichtigen

Ferienlohn und Krankheit

Ferienlohn für Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte haben denselben Ferienanspruch:

  • Gleicher Prozentsatz wie Vollzeitbeschäftigte
  • Berechnung basierend auf dem tatsächlichen Beschäftigungsgrad
  • Proportionale Rückstellungen

Praktische Herausforderungen

Saisonarbeit

Saisonarbeitende erfordern besondere Aufmerksamkeit:

  • Befristete Anstellung beeinflusst den Ferienanspruch
  • Auszahlung häufig bei Saisonende (Ferienzuschlag auf Stundenlohn)
  • Komplexe Berechnung bei schwankender Arbeitszeit

Variable Lohnbestandteile

Bei variablem Lohn (Provision, Bonus):

  • Unsicherer Ferienlohnanspruch
  • Schätzung für laufende Rückstellung notwendig
  • Anpassung beim Jahresabschluss

Herausforderungen beim Ferienlohn

Digitale Lösungen

Lohn- und Personalsysteme

Moderne ERP-Systeme übernehmen:

  • Automatische Berechnung des Ferienlohnanspruchs
  • Laufende Rückstellungen in der Buchhaltung
  • Meldung über das ELM-Verfahren (Einheitliches Lohnmeldeverfahren)
  • Abstimmung und Kontrolle

Integration mit der Buchhaltung

Integration zwischen Lohn und Buchhaltung stellt sicher:

Kontrolle und Revision

Interne Kontrolle

Interne Kontrolle des Ferienlohns sollte umfassen:

  • Monatliche Abstimmung der Rückstellungen
  • Kontrolle der Ferienzuschlagsätze
  • Überprüfung der Ferienlohngrundlage
  • Dokumentation der Berechnungen
  • Korrekte Darstellung des Ferienlohns auf der Lohnabrechnung

Revisionsaspekte

Die Revisionsstelle achtet auf:

  • Korrekte Berechnung des Ferienlohnanspruchs
  • Vollständige Rückstellungen in der Bilanz
  • Periodenabgrenzung der Kosten
  • Einhaltung des Obligationenrechts und des ArG

Kontrolle des Ferienlohns

Häufige Fehler und Fallstricke

Typische Buchführungsfehler

Häufige Fehler bei der Ferienlohnbuchführung:

  • Fehlende Rückstellung des Ferienlohns
  • Falscher Ferienzuschlagsatz (8,33 % vs. 10,64 % vs. 13,04 %)
  • Vergessene Sozialversicherungsbeiträge auf dem Ferienlohn
  • Fehlerhafte Periodenabgrenzung der Kosten
  • Auszahlung von Ferien während des laufenden Arbeitsverhältnisses (grundsätzlich unzulässig gemäss OR Art. 329d Abs. 2)

Konsequenzen von Fehlern

Fehlerhafte Handhabung kann führen zu:

  • Unterdeckung der Ferienrückstellung
  • Liquiditätsproblemen bei Auszahlung
  • Verstoss gegen das Obligationenrecht
  • Revisionsanmerkungen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen

Zukünftige Entwicklungen

Digitalisierung

Zukünftige Entwicklungen umfassen:

  • Automatisierte Ferienlohnberechnung
  • Echtzeit-Meldung an die Behörden (AHV-Ausgleichskasse)
  • KI-basierte Kontrolle und Validierung
  • Integrierte Lösungen über Systemgrenzen hinweg

Gesetzesänderungen

Mögliche Änderungen im Obligationenrecht und ArG:

  • Aktualisierte Ferienansprüche
  • Neue Regeln für flexible Arbeitsmodelle
  • Angepasste Meldepflichten
  • Digitale Dokumentationsanforderungen

Zukunft des Ferienlohns

Zusammenfassung

Ferienlohn ist ein komplexer, aber wichtiger Bestandteil der Schweizer Lohnbuchhaltung , der erfordert:

  • Korrekte Berechnung basierend auf dem massgebenden Lohn
  • Laufende Rückstellung in der Buchhaltung
  • Genaue Verbuchung auf den richtigen Konten
  • Jährliche Abstimmung und Anpassung
  • Einhaltung des Obligationenrechts und der Sozialversicherungsvorschriften

Durch die Befolgung etablierter Verfahren und den Einsatz moderner digitaler Werkzeuge können Unternehmen eine korrekte Handhabung des Ferienlohns sicherstellen und sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Probleme vermeiden.

Für weitere Informationen zu verwandten Themen siehe unsere Artikel zu Personalkosten , Sozialversicherungsbeiträge und Lohndeklaration .