Was ist Ferienlohn in der Buchhaltung?
Ferienlohn ist die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung an Arbeitnehmende während der Ferien, geregelt im Obligationenrecht (OR Art. 329a–329d). Für Unternehmen ist die korrekte Verbuchung des Ferienlohns wesentlich, um sowohl das Schweizer Arbeitsrecht einzuhalten als auch eine genaue Buchführung der Personalkosten und Rückstellungen sicherzustellen.
Was ist Ferienlohn?
Ferienlohn ist die wirtschaftliche Absicherung der Arbeitnehmenden während der Ferien und umfasst:
- Lohnfortzahlung während des Ferienanspruchs (bei Monatslohn)
- Ferienzuschlag auf den Stundenlohn (bei Stundenlöhnen)
- Gesetzlich vorgeschriebene Leistung gemäss OR Art. 329d
- Buchhalterische Verpflichtung als Ferienrückstellung für Arbeitgeber
Rechtsgrundlage für Ferienlohn
Der Ferienlohn wird geregelt durch:
- OR Art. 329a: Mindestferienanspruch (4 Wochen, 5 Wochen für Jugendliche bis 20 Jahre)
- OR Art. 329d: Lohnzahlung während der Ferien
- Gesamtarbeitsverträge (GAV), die bessere Bedingungen gewähren können (z. B. 5 oder 6 Wochen)
- ArG Art. 17: Ergänzende Bestimmungen im Arbeitsgesetz
- OR Art. 957–963 für die Verbuchung
Berechnung des Ferienlohns
Die Berechnung hängt davon ab, ob der Arbeitnehmende einen Monatslohn oder einen Stundenlohn bezieht.
Für eine detaillierte Darstellung der Sätze und Prozentsätze siehe unseren Artikel Ferienlohn in Prozent .
Ferienzuschlag-Sätze
| Ferienanspruch | Ferienzuschlag (%) | Grundlage |
|---|---|---|
| 4 Wochen (20 Tage) | 8,33 % | OR Art. 329a Abs. 1 |
| 5 Wochen (25 Tage) | 10,64 % | GAV / Arbeitsvertrag / Jugendliche |
| 6 Wochen (30 Tage) | 13,04 % | GAV / Arbeitsvertrag |
Hinweis: Bei Monatslohn läuft der Lohn während der Ferien weiter — der Ferienzuschlag wird nur für die Berechnung der Rückstellung und bei Stundenlöhnen verwendet.
Siehe auch unseren Artikel zum Ferienlohngrundlage für eine gründliche Darstellung, was in die Berechnungsgrundlage einfliesst.
Ferienlohnanspruch
Der Ferienlohnanspruch basiert auf:
- Grundlohn und regelmässige Zulagen
- Überstundenzuschläge und Schichtzulagen (sofern regelmässig)
- Feiertagsentschädigung und Zulagen
- Provisionen und regelmässige Boni
- 13. Monatslohn (anteilig)
Nicht zum Ferienlohn gehören:
- Spesenentschädigungen und Naturalleistungen
- Einmalige Gratifikationen (sofern vertraglich nicht zugesichert)
- Kinderzulagen (FAK)
Praxisbeispiel Berechnung
Beispiel: Stundenlohn-Mitarbeitende/r mit 4 Wochen Ferienanspruch:
| Lohnbestandteil | Betrag | Ferienentschädigungspflichtig |
|---|---|---|
| Grundlohn (Stundenlohn) | CHF 120'000 | Ja |
| Überstundenzuschläge | CHF 8'000 | Ja |
| Spesenentschädigung | CHF 6'000 | Nein |
| Regelmässiger Bonus | CHF 10'000 | Ja |
| Totale Grundlage | CHF 138'000 |
Berechnung:
- Ferienlohnrückstellung = CHF 138'000 × 8,33 % = CHF 11'495
Verbuchung des Ferienlohns
Korrekte Verbuchung des Ferienlohns erfordert das Verständnis von Periodenabgrenzung und Rückstellungen .
Laufende Rückstellung (monatlich)
Ferienlohn wird laufend zurückgestellt basierend auf der monatlichen Lohnauszahlung:
Monatliche Verbuchung:
Soll: Personalaufwand — Ferienrückstellung (5000–5099)
Haben: Rückstellung Ferienlohn (2260)Berechnung der monatlichen Rückstellung:
- Monatslohn × Ferienzuschlag (8,33 % / 10,64 % / 13,04 %)
Auszahlung bei Stundenlohn
Bei Stundenlohnempfängern wird der Ferienlohn häufig laufend ausbezahlt:
Soll: Rückstellung Ferienlohn (2260)
Haben: Bank (1020)Sozialversicherungsbeiträge auf Ferienlohn
Sozialversicherungsbeiträge fallen auch auf den Ferienlohn an:
| Sozialversicherung | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3 % | 5,3 % |
| ALV | 1,1 % | 1,1 % |
| UVG (Berufsunfall) | 100 % | — |
| UVG (Nichtberufsunfall) | — | 100 % (i.d.R.) |
| BVG | Mind. 50 % | Mind. 50 % |
| FAK (Familienzulagen) | 100 % | — |
Verbuchung der Arbeitgeberbeiträge:
Soll: Sozialversicherungsaufwand (5700)
Haben: Verbindlichkeiten Sozialversicherungen (2270)Ferienabrechnung und Abstimmung
Jährliche Ferienabrechnung
Beim Jahresabschluss muss das Unternehmen:
- Berechnen: Tatsächlichen Ferienlohnanspruch basierend auf dem Jahreslohn
- Abstimmen: Gegen die laufenden Rückstellungen
- Anpassen: Eventuelle Differenzen
- Melden: Über die Lohndeklaration und das ELM-Verfahren
Abstimmung der Ferienrückstellung
Kontrolle der Ferienrückstellung:
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Anfangsbestand | Ferienrückstellung per 1. Januar |
| + Rückstellung des Jahres | Laufende Rückstellungen |
| − Bezogene Ferien / Auszahlungen | Tatsächliche Ferienbezüge |
| = Endbestand | Ferienrückstellung per 31. Dezember |
Anpassung der Rückstellungen
Bei Über-/Unterrückstellung:
Überrückstellung (zu viel zurückgestellt):
Soll: Rückstellung Ferienlohn (2260)
Haben: Personalaufwand (5000)Unterrückstellung (zu wenig zurückgestellt):
Soll: Personalaufwand (5000)
Haben: Rückstellung Ferienlohn (2260)Besondere Verhältnisse beim Ferienlohn
Ferienlohn bei Kündigung
Bei Kündigung oder Austritt:
- Nicht bezogene Ferientage müssen grundsätzlich vor Ablauf der Kündigungsfrist bezogen werden
- Ist dies nicht möglich, werden sie ausbezahlt (OR Art. 329d Abs. 2)
- Ferienabrechnung muss bei Austritt erstellt werden
- Die Auszahlung ist AHV/IV/EO-pflichtig und unterliegt den übrigen Sozialversicherungsabzügen
- Meldung im Lohnausweis
Ferienlohn und Krankheit
Krankheit beeinflusst den Ferienanspruch:
- Bei Krankheit während der Ferien: Ferientage gelten als nicht bezogen (wenn ärztlich bestätigt)
- Langzeitabwesenheit kann zur Kürzung des Ferienanspruchs führen (OR Art. 329b): ab dem 2. vollen Abwesenheitsmonat um 1/12 pro Monat
- Krankentaggeld (KTG) ist bei der Ferienlohnberechnung zu berücksichtigen
Ferienlohn für Teilzeitbeschäftigte
Teilzeitbeschäftigte haben denselben Ferienanspruch:
- Gleicher Prozentsatz wie Vollzeitbeschäftigte
- Berechnung basierend auf dem tatsächlichen Beschäftigungsgrad
- Proportionale Rückstellungen
Praktische Herausforderungen
Saisonarbeit
Saisonarbeitende erfordern besondere Aufmerksamkeit:
- Befristete Anstellung beeinflusst den Ferienanspruch
- Auszahlung häufig bei Saisonende (Ferienzuschlag auf Stundenlohn)
- Komplexe Berechnung bei schwankender Arbeitszeit
Variable Lohnbestandteile
Bei variablem Lohn (Provision, Bonus):
- Unsicherer Ferienlohnanspruch
- Schätzung für laufende Rückstellung notwendig
- Anpassung beim Jahresabschluss
Digitale Lösungen
Lohn- und Personalsysteme
Moderne ERP-Systeme übernehmen:
- Automatische Berechnung des Ferienlohnanspruchs
- Laufende Rückstellungen in der Buchhaltung
- Meldung über das ELM-Verfahren (Einheitliches Lohnmeldeverfahren)
- Abstimmung und Kontrolle
Integration mit der Buchhaltung
Integration zwischen Lohn und Buchhaltung stellt sicher:
- Automatische Belegverarbeitung
- Korrekte Kontierung des Ferienlohns
- Aktuelle Bilanz
- Einfache Abstimmung
Kontrolle und Revision
Interne Kontrolle
Interne Kontrolle des Ferienlohns sollte umfassen:
- Monatliche Abstimmung der Rückstellungen
- Kontrolle der Ferienzuschlagsätze
- Überprüfung der Ferienlohngrundlage
- Dokumentation der Berechnungen
- Korrekte Darstellung des Ferienlohns auf der Lohnabrechnung
Revisionsaspekte
Die Revisionsstelle achtet auf:
- Korrekte Berechnung des Ferienlohnanspruchs
- Vollständige Rückstellungen in der Bilanz
- Periodenabgrenzung der Kosten
- Einhaltung des Obligationenrechts und des ArG
Häufige Fehler und Fallstricke
Typische Buchführungsfehler
Häufige Fehler bei der Ferienlohnbuchführung:
- Fehlende Rückstellung des Ferienlohns
- Falscher Ferienzuschlagsatz (8,33 % vs. 10,64 % vs. 13,04 %)
- Vergessene Sozialversicherungsbeiträge auf dem Ferienlohn
- Fehlerhafte Periodenabgrenzung der Kosten
- Auszahlung von Ferien während des laufenden Arbeitsverhältnisses (grundsätzlich unzulässig gemäss OR Art. 329d Abs. 2)
Konsequenzen von Fehlern
Fehlerhafte Handhabung kann führen zu:
- Unterdeckung der Ferienrückstellung
- Liquiditätsproblemen bei Auszahlung
- Verstoss gegen das Obligationenrecht
- Revisionsanmerkungen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Zukünftige Entwicklungen
Digitalisierung
Zukünftige Entwicklungen umfassen:
- Automatisierte Ferienlohnberechnung
- Echtzeit-Meldung an die Behörden (AHV-Ausgleichskasse)
- KI-basierte Kontrolle und Validierung
- Integrierte Lösungen über Systemgrenzen hinweg
Gesetzesänderungen
Mögliche Änderungen im Obligationenrecht und ArG:
- Aktualisierte Ferienansprüche
- Neue Regeln für flexible Arbeitsmodelle
- Angepasste Meldepflichten
- Digitale Dokumentationsanforderungen
Zusammenfassung
Ferienlohn ist ein komplexer, aber wichtiger Bestandteil der Schweizer Lohnbuchhaltung , der erfordert:
- Korrekte Berechnung basierend auf dem massgebenden Lohn
- Laufende Rückstellung in der Buchhaltung
- Genaue Verbuchung auf den richtigen Konten
- Jährliche Abstimmung und Anpassung
- Einhaltung des Obligationenrechts und der Sozialversicherungsvorschriften
Durch die Befolgung etablierter Verfahren und den Einsatz moderner digitaler Werkzeuge können Unternehmen eine korrekte Handhabung des Ferienlohns sicherstellen und sowohl rechtliche als auch wirtschaftliche Probleme vermeiden.
Für weitere Informationen zu verwandten Themen siehe unsere Artikel zu Personalkosten , Sozialversicherungsbeiträge und Lohndeklaration .