Homeoffice
Homeoffice bezeichnet die regelmässige Arbeitsleistung von zu Hause aus. In der Schweiz ist Homeoffice weit verbreitet und wirft Fragen zu steuerlichen Abzügen, Kostenübernahme durch den Arbeitgeber und buchhalterischer Behandlung auf.
Steuerliche Abzüge für Arbeitnehmende
Arbeitnehmende können unter bestimmten Voraussetzungen Berufsauslagen für das Homeoffice in der Steuererklärung geltend machen (DBG Art. 26):
| Abzugsart | Voraussetzung | Bemerkung |
|---|---|---|
| Arbeitszimmer | Separater Raum, der hauptsächlich beruflich genutzt wird | Anteiliger Miet- oder Hypothekarzinsabzug |
| Pauschalabzug | Kein separates Arbeitszimmer | In vielen Kantonen pauschal CHF 2'000–4'000 |
| Berufsauslagen | Mobiliar, IT-Ausstattung, Internet | Nur effektive Kosten, sofern nicht vom Arbeitgeber erstattet |
Wer bereits Fahrtkostenabzüge geltend macht, kann den Homeoffice-Abzug nur für die Tage beanspruchen, an denen tatsächlich zu Hause gearbeitet wird.
Pflichten des Arbeitgebers
Gemäss OR Art. 327a muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmenden alle notwendigen Auslagen ersetzen, die durch die Ausführung der Arbeit entstehen. Bei Homeoffice umfasst dies:
- Arbeitsmittel: Laptop, Bildschirm, Tastatur
- Kommunikationskosten: Anteiliges Internet und Telefon
- Raumkosten: Falls der Arbeitgeber das Homeoffice anordnet und kein Arbeitsplatz im Betrieb zur Verfügung steht
Eine schriftliche Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmendem ist empfehlenswert, um Umfang und Kostenübernahme verbindlich zu regeln.
Verbuchung beim Arbeitgeber
| Konto (KMU) | Beschreibung | Aufwandart |
|---|---|---|
| 5820 | Spesen und Entschädigungen | Personalaufwand |
| 6500 | Büromaterial und IT-Ausstattung | Betriebsaufwand |
| 6800 | Abschreibungen auf IT-Geräten | Betriebsaufwand |
Siehe Was sind Personalkosten? und Was sind Betriebskosten? für weitere Details zur Aufwandsklassifizierung.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Auch im Homeoffice gelten die Vorschriften des Arbeitsgesetzes (ArG) zu Arbeitszeiten, Pausen und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften.
Siehe Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für weitere Informationen.