Was ist ein Unternehmen?
Ein Unternehmen ist die grundlegende Rechnungslegungseinheit, die alle Aktivitäten, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einer wirtschaftlichen Einheit umfasst. Im Schweizer Rechnungslegungsrecht definiert der Unternehmensbegriff, was in die Buchführung einzubeziehen ist und wie die Rechnungslegung abzugrenzen ist.
Was versteht man unter einem Unternehmen?
Der Begriff Unternehmen wird in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verwendet, insbesondere im OR (Obligationenrecht) und in der GeBüV (Geschäftsbücherverordnung). Gemäss OR Art. 957 umfasst ein Unternehmen eine organisierte wirtschaftliche Tätigkeit, die den Erwerb, die Nutzung und die Veräusserung von Ressourcen beinhaltet.
Juristische vs. buchhalterische Einheit
Es ist wichtig zu unterscheiden zwischen:
- Juristische Einheit: Die Einheit, die eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, wie eine Gesellschaft oder eine Stiftung.
- Rechnungslegungseinheit: Die Einheit oder das Segment, für das die Buchführung erstellt wird. Eine Rechnungslegungseinheit kann grösser oder kleiner als juristische Einheiten sein.
Unternehmen, Gesellschaft und Gewerbetätigkeit
| Begriff | Fokus | Definition |
|---|---|---|
| Unternehmen | Rechnungslegungseinheit | Organisierte wirtschaftliche Tätigkeit, die als eine Einheit verbucht wird |
| Gesellschaft | Juristische Person | Ein organisiertes Unternehmen mit eigenem Rechtsstatus |
| Selbständige Erwerbstätigkeit | Steuer- und Abgabezwecke | Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht und Dauerhaftigkeit |
Siehe auch Was ist Gewerbetätigkeit? für steuerliche Anforderungen.
Buchführungspflicht und Abgrenzung
Als Rechnungslegungseinheit muss das Unternehmen die Bestimmungen des Buchführungsrechts und der Rechnungslegungsvorschriften einhalten. Das OR (Art. 957–963) legt die Anforderungen an Jahresrechnung, Darstellung und Dokumentation fest.
Hauptanforderungen der Buchführungspflicht
- Laufende Buchführung aller Geschäftstransaktionen (OR Art. 957a).
- Erstellung von Erfolgsrechnung und Bilanz gemäss den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung.
- Aufbewahrungspflicht für Geschäftsbücher und Buchungsbelege während mindestens 10 Jahren (OR Art. 958f).
- Revisionspflicht für Unternehmen, die die Schwellenwerte gemäss OR Art. 727 überschreiten.
Zusammenfassung
Das Unternehmen als Rechnungslegungseinheit grenzt ab, was in die Buchführung einzubeziehen ist, und bildet die Grundlage für die Buchführungs- und Rechnungslegungspflicht. Das Verständnis der Unterscheidung zwischen juristischer Einheit (Gesellschaft) und Rechnungslegungseinheit sowie der Zusammenhang zur selbständigen Erwerbstätigkeit ist zentral für eine korrekte Berichterstattung.