Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (EKAS)

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz werden in der Schweiz durch das Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11), die Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV, SR 832.30) und die Richtlinien der EKAS (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) geregelt. Diese Vorschriften konkretisieren die allgemeinen Anforderungen an die interne Kontrolle im Bereich Arbeitssicherheit und beschreiben Struktur, Risikobeurteilung, Dokumentation und Nachverfolgung.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Rechtsgrundlagen und Zweck

Die Vorschriften bezwecken eine systematische Arbeitssicherheit in Unternehmen, die Schäden vorbeugt, ein gutes Arbeitsumfeld sichert und die Einhaltung geltender Anforderungen gewährleistet.

RechtsgrundlageThemaRelevante Bestimmungen
ArG (SR 822.11)ArbeitsgesetzArt. 6: Gesundheitsschutz
VUV (SR 832.30)UnfallverhütungArt. 3–10: Pflichten des Arbeitgebers
EKAS-Richtlinie 6508ASA-BeizugBeizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit
UVG (SR 832.20)UnfallversicherungFinanzierung und Leistungen

Kernkomponenten des Sicherheitssystems

Die Vorschriften definieren mehrere Kernkomponenten, die Unternehmen einrichten müssen:

  • Organisation und Verantwortung: Klare Zuständigkeiten für Planung, Umsetzung und Nachverfolgung.
  • Gefahrenermittlung: Identifizierung von Gefahren und Risikobeurteilung am Arbeitsplatz.
  • Massnahmen und Nachverfolgung: Geplante Massnahmen zur Risikominderung und regelmässige Überprüfung.
  • Dokumentation: Laufend aktualisierte Verfahren, Berichte und Übersichten, die die Einhaltung der Anforderungen belegen.

Risikobeurteilung

Die Vorschriften verlangen, dass das Unternehmen eine systematische Risikobeurteilung durchführt:

  1. Gefahren am Arbeitsplatz ermitteln.
  2. Auswirkungen und Wahrscheinlichkeit bewerten.
  3. Massnahmen nach Risikoniveau priorisieren.
  4. Den Prozess in einem Risikobeurteilungsbericht dokumentieren.

Dokumentationsanforderungen

Alle Aktivitäten im Bereich Arbeitssicherheit sind schriftlich zu dokumentieren. Dies umfasst:

  • Jährliche Überprüfungen des Sicherheitssystems.
  • Protokolle von Risikobeurteilungssitzungen.
  • Checklisten und Kontrollpläne.
  • Meldung von Abweichungen und deren Nachverfolgung.

Rollen und Verantwortlichkeiten

Die Geschäftsleitung trägt die übergeordnete Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften. Die operative Umsetzung kann delegiert werden, die Endverantwortung liegt jedoch stets bei der Leitung.

Zuständigkeitsverteilung

  • Geschäftsführer: Sicherstellen, dass Verfahren implementiert sind.
  • Sicherheitsbeauftragte (SiBe): Arbeitssicherheit überwachen und Abweichungen melden.
  • ASA-Spezialisten: Arbeitsärzte und Sicherheitsingenieure gemäss EKAS-Richtlinie 6508 beiziehen.

Zusammenfassung

Die Vorschriften zur Arbeitssicherheit sind ein zentraler Bestandteil des Kontrollsystems eines Unternehmens. Durch die Einhaltung der Anforderungen von ArG, VUV und EKAS-Richtlinien können Schweizer Unternehmen ein sicheres Arbeitsumfeld gewährleisten, gesetzliche Vorgaben einhalten und das Vertrauen in die Steuerungsprozesse der Organisation stärken.