Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Resultat der Geschäftserträge abzüglich geschäftsmässig begründeter Aufwände mit allfälligen steuerlichen Anpassungen. Für Selbständigerwerbende bildet dieses Einkommen die grundlegende Steuerbemessungsgrundlage, die in der persönlichen Steuererklärung deklariert wird (DBG Art. 18).
Für ein allgemeines Verständnis von Erträgen siehe Was sind Erträge? . Zum Vergleich mit dem steuerbaren Gewinn siehe Steuerbarer Gewinn .
Was ist Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit?
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist das Nettoresultat aus einer Geschäftstätigkeit, die von einer natürlichen Person betrieben wird (Einzelunternehmen oder freiberufliche Tätigkeit). Es wird berechnet, indem alle Betriebs- und Finanzerträge summiert, alle geschäftsmässig begründeten Aufwände abgezogen und Anpassungen für Abgrenzungen sowie steuerliche Korrekturen vorgenommen werden.
Wer ist betroffen?
Das Konzept gilt für:
- Einzelunternehmen: Persönlich erwerbstätige Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- Gesellschafter einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft: Anteil am Ergebnis wird beim Gesellschafter besteuert
- Freiberufler und Berater: Die Dienstleistungen erbringen, ohne angestellt zu sein
Berechnung des Einkommens
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird wie folgt berechnet:
| Posten | Beschreibung |
|---|---|
| Erträge | Betriebserträge + Finanzerträge |
| − Aufwände | Alle geschäftsmässig begründeten Aufwände (DBG Art. 27) |
| ± Anpassungen | Abgrenzungen, Abschreibungen und steuerliche Korrekturen |
| = Einkommen aus selbst. Erwerbstätigkeit | Netto-Steuerbemessungsgrundlage |
Die Anpassungen umfassen unter anderem Abschreibungen auf Anlagevermögen, Periodenabgrenzungen und allfällige Korrekturen für frühere Jahre.
Steuerliche Regeln und Deklaration
Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit wird in der persönlichen Steuererklärung zusammen mit der Jahresrechnung des Einzelunternehmens deklariert. Siehe Was ist die Steuererklärung? .
Das Einkommen unterliegt der Einkommenssteuer nach dem progressiven Tarif (DBG Art. 36) sowie den AHV/IV/EO-Beiträgen (AHVG Art. 4 ff.), die als Selbständige direkt auf dem Erwerbseinkommen berechnet werden.
Berechnungsbeispiel
| Posten | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Erträge | 200'000 |
| Aufwände | 130'000 |
| Abschreibungen und Anpassungen | 20'000 |
| Einkommen aus selbst. Erwerbstätigkeit | 50'000 |
Häufig gestellte Fragen
Wie unterscheidet sich das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit vom steuerbaren Gewinn?
Der steuerbare Gewinn gilt für juristische Personen (AG, GmbH), während das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit speziell die persönliche Geschäftstätigkeit natürlicher Personen betrifft und der Einkommenssteuer unterliegt.
Welche Sozialversicherungsbeiträge fallen an?
Selbständigerwerbende zahlen AHV/IV/EO-Beiträge direkt auf dem Erwerbseinkommen. Der Beitragssatz beträgt insgesamt ca. 10 % des Einkommens (mit Ermässigung bei tiefem Einkommen).