Vollzeitäquivalent (VZÄ)

Das Vollzeitäquivalent (VZÄ, auch FTE — Full-Time Equivalent) ist ein Mass für den Arbeitseinsatz, das es ermöglicht, verschiedene Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsgrade in einer Einheit zu vergleichen. In der Schweizer Buchhaltung und Berichterstattung wird das VZÄ unter anderem zur Definition von Schwellenwerten für die Revisionspflicht, die erweiterte Berichterstattung und die Budgetierung von Personalkosten verwendet.

Vollzeitäquivalent

Definition des Vollzeitäquivalents

Ein Vollzeitäquivalent (VZÄ) entspricht der gesamten Arbeitsleistung, die eine vollzeitbeschäftigte Person im Laufe eines Jahres erbringt. Das VZÄ wird berechnet, indem alle geleisteten Stunden in einer Periode summiert und durch die Normstunden einer Vollzeitstelle geteilt werden.

Berechnung des VZÄ

Zur Berechnung des VZÄ wird folgende Formel verwendet:

VZÄ = Gesamte geleistete Stunden / Normstunden pro Vollzeitstelle
Norm-VZÄ (Stunden)Beschreibung
1,0 VZÄ = ca. 2'080 StundenEine Vollzeitstelle (40 Std./Woche)
0,5 VZÄ = ca. 1'040 StundenEine Teilzeitstelle (50 %)

Die Normstunden variieren je nach Branche und Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Übliche Wochenarbeitszeiten in der Schweiz liegen zwischen 40 und 42 Stunden.

Verwendung in Buchhaltung und Berichterstattung

Das VZÄ ist eine zentrale Kennzahl, die mehrere gesetzliche Anforderungen und die Finanzplanung beeinflusst:

Regelwerk / KonzeptVZÄ-Schwellenwert
Ordentliche Buchführungspflicht (OR Art. 957 Abs. 1)2 von 3 Kriterien: 50 Vollzeitstellen, CHF 10 Mio. Bilanzsumme, CHF 20 Mio. Umsatz
Revisionspflicht — ordentliche Revision (OR Art. 727)2 von 3 Kriterien: 250 Vollzeitstellen, CHF 20 Mio. Bilanzsumme, CHF 40 Mio. Umsatz
Erweiterte Berichterstattung (OR Art. 961)Gleiche Schwellenwerte wie ordentliche Revision (Lagebericht, Geldflussrechnung, zusätzliche Angaben im Anhang)
Nichtfinanzielle Berichterstattung (OR Art. 964a ff.)500 Vollzeitstellen und CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz

Praktische Beispiele

  • Ein Unternehmen mit zwei Vollzeitangestellten und einer Person mit 50 %-Pensum hat insgesamt 2,5 VZÄ.
  • Wenn ein Arbeitnehmer im Laufe des Jahres 1'000 Stunden arbeitet, entspricht das etwa 0,48 VZÄ (1'000 / 2'080).

Zusammenfassung

Das Vollzeitäquivalent ist eine wichtige Messeinheit in der Schweizer Buchhaltung zur Standardisierung des Arbeitseinsatzes und zur Sicherstellung korrekter Berichterstattung. Durch das Verständnis von Definition, Berechnung und Anwendungsbereichen können Unternehmen die Personalplanung verbessern, Personalkosten budgetieren und gesetzliche Schwellenwerte einhalten — beispielsweise für die Revisionspflicht und die erweiterte Berichterstattung.

Weitere Informationen zum **VZÄ** im Zusammenhang mit anderen Anforderungen finden Sie in den Artikeln zur [Revisionspflicht](/blogs/regnskap/selskapsdrift-og-compliance/revisjonsplikt "Was ist die Revisionspflicht?") und zur [Buchführungspflicht](/blogs/regnskap/prinsipper/hva-er-bokforingsplikt "Was ist die Buchführungspflicht?").