Verlustvorträge

Verlustvorträge geben die Möglichkeit, die Steuerzahlung aufzuschieben, indem ein negatives steuerliches Ergebnis auf spätere Jahre vorgetragen wird. Dies ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Steuerrechts, der eine gleichmässige Behandlung der Steuerpflichtigen über die Zeit sicherstellt.

Verlustvorträge

Was sind Verlustvorträge?

Ein Verlustvortrag entsteht, wenn die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen eines Unternehmens die steuerlichen Erträge übersteigen und ein negatives Steuerergebnis entsteht, das auf spätere Steuerperioden vorgetragen werden kann.

Merkmale von Verlustvorträgen

  • Negatives Steuerergebnis nach Erträgen und Abzügen
  • Das Recht, die künftige Steuerlast zu reduzieren
  • Reguliert durch DBG Art. 67 (Bund) und StHG Art. 25 Abs. 2 (Kantone)

Rechtsgrundlagen

Die Regeln für Verlustvorträge sind verankert in:

RegelwerkBestimmung
DBG (Bundessteuergesetz)Art. 67: Verlustvorträge für juristische Personen (7 Jahre)
StHG (Steuerharmonisierungsgesetz)Art. 25 Abs. 2: Verlustvorträge auf kantonaler Ebene (7 Jahre)
OR Art. 957 ff.Dokumentation und Periodisierung

Bedingungen für den Verlustvortrag

Damit ein Verlust vorgetragen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Verlust muss steuerlich dokumentiert sein
  • Der Zeitpunkt des Jahresabschlusses und die Periodisierung müssen korrekt sein
  • Der Verlustvortrag muss innerhalb von 7 Jahren geltend gemacht werden (danach verfällt er)
  • Das Unternehmen darf die Rechtsform nicht geändert haben, ohne dass die steuerlichen Bedingungen erfüllt sind

Berechnung und Begrenzungen

Bei der Berechnung von Verlustvorträgen werden folgende Elemente berücksichtigt:

ElementBeschreibung
Negativer ReingewinnDifferenz zwischen Erträgen und Aufwendungen
Frühere VorträgeBereits vorgetragene Verluste aus Vorjahren
Maximale Nutzung pro Jahr100 % des Verlustes (keine jährliche Begrenzung)

Verlustvorträge sind in der Schweiz auf 7 Jahre begrenzt (DBG Art. 67). Nicht genutzte Verluste verfallen nach Ablauf dieser Frist.

Buchführung von Verlustvorträgen

In der Buchführung werden Verlustvorträge als Posten in der Steuererklärung oder als eigene Anhangsangabe ausgewiesen. Siehe Rückstellungen für mehr zur buchhalterischen Behandlung.

Steuerliche Behandlung und Deklaration

Verluste werden in der Steuererklärung unter dem Posten für Verlustvorträge aus früheren Jahren deklariert. Mehr dazu in Steuererklärung und Geschuldete Steuern .

Praktische Beispiele

JahrReingewinnGenutzter VerlustvortragNeuer Saldo Verlustvortrag
2022−200'000 CHF200'000 CHF200'000 CHF
2023150'000 CHF150'000 CHF50'000 CHF
202480'000 CHF50'000 CHF0 CHF

Häufig gestellte Fragen

Können Verlustvorträge zwischen Gesellschaften übertragen werden?

Nein, Verluste können nur im selben Steuersubjekt vorgetragen werden. Bei Fusionen gehen die Verlustvorträge der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über (FusG Art. 23). Siehe Konzernbeiträge .

Gibt es eine zeitliche Begrenzung für Verlustvorträge?

Ja, in der Schweiz können Verluste während maximal 7 Jahren vorgetragen werden (DBG Art. 67). Dies unterscheidet sich von einigen anderen Ländern, in denen eine unbegrenzte Vortragsdauer gilt.

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