Verlustvorträge
Verlustvorträge geben die Möglichkeit, die Steuerzahlung aufzuschieben, indem ein negatives steuerliches Ergebnis auf spätere Jahre vorgetragen wird. Dies ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Steuerrechts, der eine gleichmässige Behandlung der Steuerpflichtigen über die Zeit sicherstellt.
Was sind Verlustvorträge?
Ein Verlustvortrag entsteht, wenn die steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen eines Unternehmens die steuerlichen Erträge übersteigen und ein negatives Steuerergebnis entsteht, das auf spätere Steuerperioden vorgetragen werden kann.
Merkmale von Verlustvorträgen
- Negatives Steuerergebnis nach Erträgen und Abzügen
- Das Recht, die künftige Steuerlast zu reduzieren
- Reguliert durch DBG Art. 67 (Bund) und StHG Art. 25 Abs. 2 (Kantone)
Rechtsgrundlagen
Die Regeln für Verlustvorträge sind verankert in:
| Regelwerk | Bestimmung |
|---|---|
| DBG (Bundessteuergesetz) | Art. 67: Verlustvorträge für juristische Personen (7 Jahre) |
| StHG (Steuerharmonisierungsgesetz) | Art. 25 Abs. 2: Verlustvorträge auf kantonaler Ebene (7 Jahre) |
| OR Art. 957 ff. | Dokumentation und Periodisierung |
Bedingungen für den Verlustvortrag
Damit ein Verlust vorgetragen werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Verlust muss steuerlich dokumentiert sein
- Der Zeitpunkt des Jahresabschlusses und die Periodisierung müssen korrekt sein
- Der Verlustvortrag muss innerhalb von 7 Jahren geltend gemacht werden (danach verfällt er)
- Das Unternehmen darf die Rechtsform nicht geändert haben, ohne dass die steuerlichen Bedingungen erfüllt sind
Berechnung und Begrenzungen
Bei der Berechnung von Verlustvorträgen werden folgende Elemente berücksichtigt:
| Element | Beschreibung |
|---|---|
| Negativer Reingewinn | Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen |
| Frühere Vorträge | Bereits vorgetragene Verluste aus Vorjahren |
| Maximale Nutzung pro Jahr | 100 % des Verlustes (keine jährliche Begrenzung) |
Verlustvorträge sind in der Schweiz auf 7 Jahre begrenzt (DBG Art. 67). Nicht genutzte Verluste verfallen nach Ablauf dieser Frist.
Buchführung von Verlustvorträgen
In der Buchführung werden Verlustvorträge als Posten in der Steuererklärung oder als eigene Anhangsangabe ausgewiesen. Siehe Rückstellungen für mehr zur buchhalterischen Behandlung.
Steuerliche Behandlung und Deklaration
Verluste werden in der Steuererklärung unter dem Posten für Verlustvorträge aus früheren Jahren deklariert. Mehr dazu in Steuererklärung und Geschuldete Steuern .
Praktische Beispiele
| Jahr | Reingewinn | Genutzter Verlustvortrag | Neuer Saldo Verlustvortrag |
|---|---|---|---|
| 2022 | −200'000 CHF | 200'000 CHF | 200'000 CHF |
| 2023 | 150'000 CHF | 150'000 CHF | 50'000 CHF |
| 2024 | 80'000 CHF | 50'000 CHF | 0 CHF |
Häufig gestellte Fragen
Können Verlustvorträge zwischen Gesellschaften übertragen werden?
Nein, Verluste können nur im selben Steuersubjekt vorgetragen werden. Bei Fusionen gehen die Verlustvorträge der übernommenen Gesellschaft auf die übernehmende Gesellschaft über (FusG Art. 23). Siehe Konzernbeiträge .
Gibt es eine zeitliche Begrenzung für Verlustvorträge?
Ja, in der Schweiz können Verluste während maximal 7 Jahren vorgetragen werden (DBG Art. 67). Dies unterscheidet sich von einigen anderen Ländern, in denen eine unbegrenzte Vortragsdauer gilt.