Was ist ein Aktionär? Ein vollständiger Leitfaden
Ein Aktionär, auch Aktieneigentümer genannt, ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) besitzt. Durch den Besitz von Aktien hält der Aktionär einen Anteil an der Gesellschaft und hat bestimmte Rechte und Pflichten. Die Rolle der Aktionäre ist grundlegend für die Führung und Finanzierung einer Aktiengesellschaft.
Das Verständnis, was ein Aktionär ist, ist entscheidend für alle, die erwägen, in Aktien zu investieren , ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder die in der Buchführung und Gesellschaftsadministration tätig sind.
Wie wird man Aktionär?
Man wird Aktionär durch den Erwerb von Aktien einer Gesellschaft. Dies kann auf verschiedene Arten geschehen:
- Gründung einer Gesellschaft: Bei der Gründung einer neuen AG werden die Personen, die Aktienkapital einbringen, die ersten Aktionäre.
- Kauf von Aktien: Man kann bestehende Aktien von anderen Aktionären kaufen oder direkt von der Gesellschaft durch eine Kapitalerhöhung (Ausgabe neuer Aktien) erwerben.
- Erbschaft oder Schenkung: Aktien können durch Erbschaft oder Schenkung übertragen werden.
- Optionen: Mitarbeiter können Aktienoptionen als Teil ihrer Vergütung erhalten, die ihnen das Recht geben, Aktien zu einem vorbestimmten Preis zu kaufen.
Alle Aktionäre sind im Aktienbuch der Gesellschaft einzutragen (OR Art. 686), das eine offizielle Übersicht über die Aktionäre und ihre Beteiligungen darstellt.
Rechte des Aktionärs
Die Rechte der Aktionäre sind im Wesentlichen durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Die wichtigsten Rechte betreffen Einfluss und wirtschaftliche Rendite.
Wirtschaftliche Rechte
Die wirtschaftlichen Rechte geben dem Aktionär Anspruch auf einen Anteil an den Werten und dem Gewinn der Gesellschaft.
- Recht auf Dividende: Aktionäre haben das Recht, Dividenden zu erhalten, wenn die Gesellschaft beschliesst, Teile des Gewinns auszuschütten. Die Höhe der Dividende pro Aktie ist für alle Aktien derselben Aktienkategorie gleich. Dividenden unterliegen der Verrechnungssteuer von 35 % (VStG) und werden beim Empfänger mit der Teilbesteuerung (70 % auf Bundesebene, DBG Art. 20 Abs. 1bis) besteuert, sofern eine qualifizierte Beteiligung von mindestens 10 % vorliegt.
- Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung: Bei der Ausgabe neuer Aktien haben bestehende Aktionäre in der Regel ein Bezugsrecht (OR Art. 652b), um neue Aktien im Verhältnis ihres bisherigen Anteils zu zeichnen.
- Anteil bei Auflösung: Bei der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre das Recht, ihren Anteil am verbleibenden Vermögen zu erhalten, nachdem alle Schulden beglichen sind.
Administrative Rechte
Die administrativen Rechte geben dem Aktionär die Möglichkeit, Einfluss auf den Betrieb und die Entscheidungen der Gesellschaft zu nehmen.
- Stimmrecht an der Generalversammlung: Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Gesellschaft. Dort haben die Aktionäre das Recht, teilzunehmen, das Wort zu ergreifen und abzustimmen. Jede Aktie gibt grundsätzlich eine Stimme, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen. Aktionärbindungsverträge können regeln, wie Aktionäre ihre Stimmabgabe koordinieren.
- Recht auf Auskunft: Aktionäre haben das Recht auf Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft, einschliesslich Jahresrechnung, Lagebericht und Revisionsbericht (OR Art. 697).
- Recht auf Sonderprüfung: Ein Aktionär oder eine Gruppe von Aktionären, die mindestens 10 % des Aktienkapitals vertreten, kann eine Sonderprüfung der Geschäftsführung verlangen (OR Art. 697a).
- Klagerecht: Aktionäre können unter bestimmten Voraussetzungen Klagen im Namen der Gesellschaft gegen Verwaltungsratsmitglieder oder die Geschäftsleitung erheben (OR Art. 756).
Übersicht der wichtigsten Rechte
| Rechtstyp | Beispiele | Zweck |
|---|---|---|
| Wirtschaftliche | Recht auf Dividende, Bezugsrecht bei Kapitalerhöhung, Anteil bei Auflösung. | Sicherung der wirtschaftlichen Rendite der Investition. |
| Administrative | Stimmrecht, Rederecht, Auskunftsrecht, Recht auf Sonderprüfung. | Einfluss auf Betrieb und Strategie der Gesellschaft. |
| Minderheitsschutz | Recht auf ausserordentliche GV (10 %, OR Art. 699 Abs. 3), Recht auf Sonderprüfung. | Schutz der Interessen kleinerer Aktionäre. |
Pflichten des Aktionärs
Obwohl die Rechte am stärksten hervortreten, hat ein Aktionär auch bestimmte Pflichten.
- Einzahlung des Aktienkapitals: Die grundlegendste Pflicht ist die Einzahlung des vereinbarten Betrags für die Aktien (OR Art. 680). Vor der vollständigen Einzahlung hat der Aktionär nicht die vollen Rechte.
- Treuepflicht: Obwohl sie nicht in gleicher Weise wie für Verwaltungsratsmitglieder gesetzlich verankert ist, wird erwartet, dass Aktionäre loyal gegenüber der Gesellschaft handeln und ihren Einfluss nicht zum Schaden der Gesellschaft oder anderer Aktionäre missbrauchen.
- Meldepflicht: Bei nicht börsenkotierten Gesellschaften muss der Aktionär bei Erreichen der 25 %-Schwelle die wirtschaftlich berechtigte Person melden (OR Art. 697j). Bei börsenkotierten Gesellschaften gelten die Meldepflichten nach FinfraG Art. 120 ff. (Schwellen: 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 33⅓ %, 50 %, 66⅔ %).
Rolle und Einfluss der Aktionäre
Die Macht der Aktionäre wird primär über die Generalversammlung ausgeübt. Dort werden die wichtigsten Beschlüsse gefasst, wie zum Beispiel:
- Wahl des Verwaltungsrats .
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Lageberichts.
- Beschlüsse über Dividenden.
- Statutenänderungen.
- Beschlüsse über Kapitalerhöhung, Fusion, Spaltung oder Auflösung.
Das Verhältnis zwischen den Aktionären, dem Verwaltungsrat und dem Geschäftsführer/CEO ist ein zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Die Aktionäre (über die Generalversammlung) setzen die übergeordneten Rahmenbedingungen, der Verwaltungsrat ist für die Oberleitung verantwortlich, und die Geschäftsleitung führt das Tagesgeschäft.
Aktionärbindungsvertrag
Ein Aktionärbindungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Aktionären, die deren Verhältnis untereinander regelt, einschliesslich Stimmrecht, Verkaufsbedingungen, Exit-Klauseln und Konfliktlösungsmechanismen. Für einen ausführlichen Leitfaden und Muster, siehe Aktionärbindungsvertrag .
Unterschied zwischen Aktionär und Gläubiger
Es ist wichtig, zwischen einem Aktionär und einem Gläubiger zu unterscheiden.
- Ein Aktionär ist ein Eigentümer, der Eigenkapital eingebracht hat. Er trägt ein höheres Risiko in der Hoffnung auf höhere Rendite, hat aber auch eine beschränkte Haftung (nur auf den einbezahlten Betrag).
- Ein Gläubiger ist ein Kreditgeber, der Fremdkapital an die Gesellschaft verliehen hat. Er hat Anspruch auf Zinsen und Rückzahlung des Darlehens, und seine Forderungen werden im Konkursfall vor denen der Aktionäre bedient.
Zusammenfassung
Ein Aktionär ist ein Eigentümer einer Aktiengesellschaft mit Rechten, die sowohl wirtschaftliches Potenzial als auch administrativen Einfluss bieten. Die Rolle ist durch das Obligationenrecht definiert und wird hauptsächlich über die Generalversammlung ausgeübt. Das Verständnis der Aktionärsrolle ist für die Navigation in der Geschäftswelt unerlässlich, sei es als Investor, Gründer oder Fachperson in Finanzen und Unternehmensführung.
Für eine Übersicht über die Besteuerung von Dividenden und Kapitalgewinnen in der Schweiz empfehlen wir unseren Leitfaden zur Aktionärsbesteuerung .
- Siehe auch: Wirtschaftlich Berechtigte für die Meldepflicht bei wirtschaftlich Berechtigten in der Schweiz.