Was ist eine Generalversammlung? Befugnisse, Rollen und Verantwortung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Gesellschaft, in dem alle Aktionäre zusammenkommen, um Beschlüsse in wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten zu fassen. Die Generalversammlung spielt eine zentrale Rolle in der Führung von Aktiengesellschaften (AG) in der Schweiz (OR Art. 698 ff.).

Illustration der Rolle der Generalversammlung

Was ist eine Generalversammlung?

Die Generalversammlung ist die formelle Zusammenkunft der Eigentümer (Aktionäre ) und der Gesellschaft. Hier werden unter anderem folgende Themen diskutiert und beschlossen:

BeschlussartBeschreibung
Wahl der VerwaltungsratsmitgliederBestimmen, wer im Verwaltungsrat der Gesellschaft Einsitz nimmt (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2)
Genehmigung der JahresrechnungBestätigung der Jahresrechnung und Beschluss über die Verwendung des Gewinns (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3-4)
Beschluss über DividendeFestlegung der Gewinnausschüttung an die Aktionäre (Dividende )
StatutenänderungÄnderungen an den Statuten der Gesellschaft (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 1)

Übersicht der Beschlüsse an der Generalversammlung

Arten der Generalversammlung

  • Ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und behandelt in der Regel Jahresrechnung, Gewinnverwendung und Wahl des Verwaltungsrats (OR Art. 699 Abs. 2: innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresabschluss).
  • Ausserordentliche Generalversammlung kann einberufen werden, wenn der Verwaltungsrat oder Aktionäre mit mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals dies verlangen, um bestimmte Traktanden zu behandeln (OR Art. 699 Abs. 3).

Formelle Anforderungen und Ablauf

Für gültige Beschlüsse müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

  • Einberufung mit mindestens 20 Tagen Frist vor der ordentlichen Generalversammlung (OR Art. 700 Abs. 1)
  • Zeitpunkt und Ort gemäss den Statuten , in der Regel am Sitz der Gesellschaft
  • Traktandenliste (Tagesordnung) in der Einberufung angegeben
  • Protokoll wird geführt und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet (OR Art. 702)

Rollen und Verantwortung

RolleVerantwortung
AktionäreTeilnehmen, diskutieren und über Traktanden abstimmen
VerwaltungsratTraktanden vorbereiten, Anträge an die Generalversammlung stellen
VorsitzenderVersammlung leiten und sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden
ProtokollführerProtokoll schreiben und Beschlüsse dokumentieren

Praktische Tipps für Unternehmer

  1. Versammlung gut planen: Für eine klare Tagesordnung und deutliche Kommunikation an alle Aktionäre sorgen.
  2. Statuten einhalten: Prüfen, dass Einberufung, Ort und Traktandenliste mit den Statuten der Gesellschaft übereinstimmen.
  3. Alles dokumentieren: Einberufungen, Protokolle und Beschlüsse aufbewahren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, OR Art. 958f).
  4. Virtuelle Versammlung prüfen: Eine digitale Generalversammlung kann Flexibilität und geringere Kosten bieten (OR Art. 701d ff.).
  5. Rechtliche Beratung einholen: Bei komplexen Fragen zu Stimmrechtsregeln und Aktionärbindungsverträgen einen Anwalt konsultieren.

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