Was ist eine Generalversammlung? Befugnisse, Rollen und Verantwortung
Die Generalversammlung ist das oberste Organ einer Gesellschaft, in dem alle Aktionäre zusammenkommen, um Beschlüsse in wichtigen Gesellschaftsangelegenheiten zu fassen. Die Generalversammlung spielt eine zentrale Rolle in der Führung von Aktiengesellschaften (AG) in der Schweiz (OR Art. 698 ff.).
Was ist eine Generalversammlung?
Die Generalversammlung ist die formelle Zusammenkunft der Eigentümer (Aktionäre ) und der Gesellschaft. Hier werden unter anderem folgende Themen diskutiert und beschlossen:
| Beschlussart | Beschreibung |
|---|---|
| Wahl der Verwaltungsratsmitglieder | Bestimmen, wer im Verwaltungsrat der Gesellschaft Einsitz nimmt (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2) |
| Genehmigung der Jahresrechnung | Bestätigung der Jahresrechnung und Beschluss über die Verwendung des Gewinns (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3-4) |
| Beschluss über Dividende | Festlegung der Gewinnausschüttung an die Aktionäre (Dividende ) |
| Statutenänderung | Änderungen an den Statuten der Gesellschaft (OR Art. 698 Abs. 2 Ziff. 1) |
Arten der Generalversammlung
- Ordentliche Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt und behandelt in der Regel Jahresrechnung, Gewinnverwendung und Wahl des Verwaltungsrats (OR Art. 699 Abs. 2: innerhalb von 6 Monaten nach Geschäftsjahresabschluss).
- Ausserordentliche Generalversammlung kann einberufen werden, wenn der Verwaltungsrat oder Aktionäre mit mindestens zehn Prozent des Aktienkapitals dies verlangen, um bestimmte Traktanden zu behandeln (OR Art. 699 Abs. 3).
Formelle Anforderungen und Ablauf
Für gültige Beschlüsse müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
- Einberufung mit mindestens 20 Tagen Frist vor der ordentlichen Generalversammlung (OR Art. 700 Abs. 1)
- Zeitpunkt und Ort gemäss den Statuten , in der Regel am Sitz der Gesellschaft
- Traktandenliste (Tagesordnung) in der Einberufung angegeben
- Protokoll wird geführt und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer unterzeichnet (OR Art. 702)
Rollen und Verantwortung
| Rolle | Verantwortung |
|---|---|
| Aktionäre | Teilnehmen, diskutieren und über Traktanden abstimmen |
| Verwaltungsrat | Traktanden vorbereiten, Anträge an die Generalversammlung stellen |
| Vorsitzender | Versammlung leiten und sicherstellen, dass die Regeln eingehalten werden |
| Protokollführer | Protokoll schreiben und Beschlüsse dokumentieren |
Praktische Tipps für Unternehmer
- Versammlung gut planen: Für eine klare Tagesordnung und deutliche Kommunikation an alle Aktionäre sorgen.
- Statuten einhalten: Prüfen, dass Einberufung, Ort und Traktandenliste mit den Statuten der Gesellschaft übereinstimmen.
- Alles dokumentieren: Einberufungen, Protokolle und Beschlüsse aufbewahren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden (Aufbewahrungspflicht 10 Jahre, OR Art. 958f).
- Virtuelle Versammlung prüfen: Eine digitale Generalversammlung kann Flexibilität und geringere Kosten bieten (OR Art. 701d ff.).
- Rechtliche Beratung einholen: Bei komplexen Fragen zu Stimmrechtsregeln und Aktionärbindungsverträgen einen Anwalt konsultieren.
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