Revision

Revision ist eine unabhängige Prüfung der Jahresrechnung und der Buchführungssysteme eines Unternehmens, durchgeführt von qualifizierten Revisoren , um Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Einhaltung von Gesetzen und Standards in der Schweiz sicherzustellen.

1. Was ist Revision und warum ist sie wichtig?

Die Revision hat zum Ziel:

  • Zu verifizieren, dass die Jahresrechnung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
  • Fehler, Mängel und Abweichungen von den Grundsätzen ordnungsmässiger Buchführung aufzudecken.
  • Das Vertrauen von Investoren, Gläubigern und anderen Stakeholdern zu stärken.
  • Zur Verbesserung interner Prozesse und Kontrollen beizutragen (interne Revision).
  • Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gemäss OR Art. 957 ff. sicherzustellen.

2. Arten der Revision

RevisionsartAusführende ParteiZweck
Interne RevisionEigene RevisionsabteilungVerbesserung interner Kontrolle und Prozesse
Ordentliche RevisionZugelassene RevisionsexpertenUmfassende Prüfung der Jahresrechnung (OR Art. 728)
Eingeschränkte RevisionZugelassene RevisorenVereinfachte Prüfung für KMU (OR Art. 729)
Freiwillige RevisionWahlweise durch die GesellschaftZusätzliche Qualitätssicherung
SpezialrevisionFachspezialistenZ.B. IT-Revision, Steuerrevision, Sonderprüfung (OR Art. 697a)

3. Der Revisionsprozess

Revisionsprozess

Der Revisionsprozess besteht üblicherweise aus fünf Hauptschritten:

  1. Planung und Risikobeurteilung
  2. Prüfung der internen Kontrollen
  3. Substanzielle Tests und Nachweiserhebung
  4. Schlussfolgerung und Berichtsentwurf
  5. Revisionsbericht und Nachverfolgung

Für eine vertiefte Darstellung der Arbeitspapiere in der Revision und ihrer Rolle siehe unseren separaten Leitfaden.

4. Revisionsbericht und Arten von Prüfungsurteilen

Der Revisionsbericht ist die formelle Stellungnahme des Revisors zur Jahresrechnung. Die üblichen Prüfungsurteile sind:

UrteilsartBeschreibung
Uneingeschränktes PrüfungsurteilKeine wesentlichen Fehler oder Abweichungen
Eingeschränktes PrüfungsurteilGeringfügige Abweichungen, aber nicht wesentlich
Verneinendes PrüfungsurteilWesentliche Fehler, die die Jahresrechnung beeinträchtigen
Verzicht auf ein PrüfungsurteilUnzureichende Nachweise für eine Schlussfolgerung

Siehe auch den Artikel zum Revisionsbericht für Details.

5. Revisionspflicht in der Schweiz

In der Schweiz ist die Revisionspflicht durch Schwellenwerte im OR geregelt. Es wird unterschieden zwischen:

  • Ordentliche Revision (OR Art. 727): Pflicht für Gesellschaften, die zwei der folgenden Schwellenwerte in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatz CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen.
  • Eingeschränkte Revision (OR Art. 727a): Standard für alle übrigen revisionspflichtigen Gesellschaften.
  • Opting-out (OR Art. 727a Abs. 2): Gesellschaften mit max. 10 Vollzeitstellen können mit Zustimmung aller Aktionäre auf die Revision verzichten.

Lesen Sie mehr über die Revisionspflicht für eine detaillierte Übersicht über Kriterien, Schwellenwerte und Ausnahmen.

  • Digitale Revision und Automatisierung mit Datenanalyse und künstlicher Intelligenz.
  • Kontinuierliche Revision in Echtzeit für erhöhte Effizienz.
  • Verstärkter Fokus auf Nachhaltigkeitsrevision und Berichterstattung über Umwelt- und Gesellschaftsauswirkungen (OR Art. 964a ff.).
  • Strengere Anforderungen an Cybersicherheit und IT-Revision.