Einzelunternehmen gründen

Siehe unseren Leitfaden Was ist ein Einzelunternehmen? für eine Übersicht über Eigenschaften und Definition des Einzelunternehmens, bevor Sie den Gründungsprozess starten.

Einzelunternehmen gründen

Ein Einzelunternehmen zu gründen umfasst eine Reihe von Schritten, um eine korrekte Registrierung, Organisation und Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen. Dieser Leitfaden führt Sie durch den gesamten Prozess, von der Planung bis zum Start.

Übersicht der Schritte

  1. Planung und Geschäftsidee
  2. Eintragung im Handelsregister (bei Umsatz über CHF 100'000)
  3. Bankkonto und Finanzen
  4. MWST-Registrierung und Steuererklärung
  5. Einrichtung der Buchführung

Zeitplan und Kosten

SchrittVerantwortlichKostenGeschätzte Dauer
Planung und VorbereitungGründerCHF 01–3 Tage
Eintragung im HandelsregisterGründerCHF 120–400*1–2 Wochen
Eröffnung GeschäftskontoGründerKostenlos1 Tag
MWST-RegistrierungGründerKostenlos1–5 Tage
Einrichtung BuchführungssystemGründerVariabel1–2 Tage
Totalab CHF 120*5–14 Tage

Eintragungspflicht im Handelsregister bei Jahresumsatz über CHF 100'000 (OR Art. 934). MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Umsatz.

Detaillierte Anforderungen für die Gründung

Registrierung

  • Freiwillige Eintragung im Handelsregister wenn der erwartete Umsatz < CHF 100'000 beträgt.
  • Obligatorische Eintragung wenn der Umsatz CHF 100'000 übersteigt (OR Art. 934). MWST-Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz (MWSTG Art. 10).
  • Registrierung beim kantonalen Handelsregisteramt oder über EasyGov (easygov.swiss).

Name und Inhaberschaft

  • Das Einzelunternehmen wird unter dem Familiennamen des Inhabers geführt (OR Art. 945); Zusatzbezeichnungen sind erlaubt.
  • Der Inhaber muss handlungsfähig und in der Schweiz wohnhaft sein.

Bank und Finanzen

  • Geschäftskonto eröffnen, um private und geschäftliche Finanzen zu trennen.
  • Liquiditäts- und Budgetplan vor dem Start erstellen.

Steuern und Abgaben

  • Einkommen: Der Gewinn wird als persönliches Einkommen besteuert (Einkommenssteuer Bund + Kanton + Gemeinde).
  • AHV/IV/EO-Beiträge: Als Selbständigerwerbender schulden Sie Sozialversicherungsbeiträge (ca. 10 % des Einkommens) bei der Ausgleichskasse.
  • MWST-Registrierung bei Umsatz > CHF 100'000: siehe MWST-Pflicht .
  • Einreichung der Steuererklärung mit Beilage der Geschäftsbuchhaltung (Formular für Selbständigerwerbende).

Gute Ratschläge für einen erfolgreichen Start

  • Sorgfältig planen: Realistische Ziele setzen und Risiken abwägen.
  • Finanzen ordentlich führen: Digitale Werkzeuge für die Buchführung nutzen.
  • Versicherung abschliessen: Berufshaftpflichtversicherung und andere relevante Versicherungen prüfen.
  • Laufende Nachverfolgung: Buchführung, Steuern und Abgaben regelmässig nachverfolgen.

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