Tantiemen in der Aktiengesellschaft
Tantiemen sind eine Form von Bonus oder variabler Vergütung, die an Verwaltungsratsmitglieder oder die Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft (AG) basierend auf dem Ergebnis der Gesellschaft und einem Beschluss der Generalversammlung ausbezahlt werden.
Dieser Artikel bietet eine gründliche Übersicht darüber, wie Tantiemen festgelegt, berechnet, steuerlich behandelt und in der Schweizer Buchführungspraxis verbucht werden.
Abschnitt 1: Definition und Rechtsgrundlage
Verfügt die Gesellschaft über einen Bilanzgewinn, der über die ordentliche Dividende hinausgeht, kann die Generalversammlung eine Tantieme beschliessen. Tantiemen dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden (OR Art. 677).
Typische Merkmale von Tantiemen:
- Ergebnisbasiert: Die Auszahlung hängt vom Gewinn der Gesellschaft oder anderen definierten Ergebniszielen ab.
- Beschluss in der Generalversammlung: Erfordert einen formellen Beschluss, der im Protokoll dokumentiert wird.
- Variable Vergütung: Unterscheidet sich vom festen Verwaltungsratshonorar, da Betrag und Prozentsatz variieren können.
Abschnitt 2: Prozess und Genehmigungsmodell
Der Prozess zur Festlegung von Tantiemen folgt in der Regel diesen Schritten:
- Antrag des Verwaltungsrats basierend auf der Ergebnisberechnung.
- Beschluss in der Generalversammlung.
- Auszahlung und Verbuchung.
Abschnitt 3: Berechnungsmodell
Ein vereinfachtes Berechnungsmodell lässt sich wie folgt ausdrücken:
Tantieme = Ergebnisgrundlage × Tantiemenprozentsatz| Ergebnisgrundlage | Beschreibung |
|---|---|
| Betriebsergebnis | Ergebnis der Gesellschaft vor Steuern |
| Zugewiesene Dividende | Gewinn nach ordentlicher Dividende |
| Grundlage für Tantieme | Verfügbarer Gewinn für Tantiemenausschüttung |
Typische Tantiemenprozentsätze:
| Gesellschaftsgrösse | Prozent der Ergebnisgrundlage |
|---|---|
| Kleine AG | 5 % – 10 % |
| Mittlere AG | 10 % – 20 % |
| Grosse AG | 15 % – 25 % |
Abschnitt 4: Steuerliche Behandlung
Die steuerliche Behandlung von Tantiemen erfordert besondere Beachtung:
| Aspekt | Beschreibung |
|---|---|
| Quellensteuer | Quellensteuer bei Auszahlung an im Ausland ansässige Personen |
| Deklaration | Im Lohnausweis (Formular 11) zu deklarieren |
| Steuerpflicht | Einkommenssteuer zum ordentlichen Tarif |
| Sozialabgaben | AHV/IV/EO-Beiträge auf Tantiemen (als Erwerbseinkommen) |
Abschnitt 5: Buchführung und Kontenrahmen
Tantiemen werden im Kontenrahmen KMU auf Konto 6726 (Tantiemen) oder unter Verwaltungsratshonorar verbucht:
| Konto | Beschreibung |
|---|---|
| 6726 | Tantiemen |
Beispiel Buchung bei Auszahlung:
Soll: Tantiemen (6726) CHF 150'000
Haben: Quellensteuer/Sozialabgaben CHF 37'500
Haben: Bank CHF 112'500Abschnitt 6: Dokumentation
Für eine gute interne Kontrolle und Revision sollte die Gesellschaft haben:
- Schriftlichen Antrag des Verwaltungsrats.
- Protokoll der Generalversammlung mit dem Beschluss.
- Berechnungsgrundlage und Ergebnisbericht.
- Unterlagen für Quellensteuer und Lohnausweis.