Tantiemen in der Aktiengesellschaft

Tantiemen

Tantiemen sind eine Form von Bonus oder variabler Vergütung, die an Verwaltungsratsmitglieder oder die Geschäftsleitung einer Aktiengesellschaft (AG) basierend auf dem Ergebnis der Gesellschaft und einem Beschluss der Generalversammlung ausbezahlt werden.

Dieser Artikel bietet eine gründliche Übersicht darüber, wie Tantiemen festgelegt, berechnet, steuerlich behandelt und in der Schweizer Buchführungspraxis verbucht werden.

Abschnitt 1: Definition und Rechtsgrundlage

Verfügt die Gesellschaft über einen Bilanzgewinn, der über die ordentliche Dividende hinausgeht, kann die Generalversammlung eine Tantieme beschliessen. Tantiemen dürfen nur dem Bilanzgewinn entnommen werden (OR Art. 677).

Typische Merkmale von Tantiemen:

  • Ergebnisbasiert: Die Auszahlung hängt vom Gewinn der Gesellschaft oder anderen definierten Ergebniszielen ab.
  • Beschluss in der Generalversammlung: Erfordert einen formellen Beschluss, der im Protokoll dokumentiert wird.
  • Variable Vergütung: Unterscheidet sich vom festen Verwaltungsratshonorar, da Betrag und Prozentsatz variieren können.

Abschnitt 2: Prozess und Genehmigungsmodell

Tantiemen-Prozess

Der Prozess zur Festlegung von Tantiemen folgt in der Regel diesen Schritten:

  1. Antrag des Verwaltungsrats basierend auf der Ergebnisberechnung.
  2. Beschluss in der Generalversammlung.
  3. Auszahlung und Verbuchung.

Abschnitt 3: Berechnungsmodell

Tantiemen-Berechnung

Ein vereinfachtes Berechnungsmodell lässt sich wie folgt ausdrücken:

Tantieme = Ergebnisgrundlage × Tantiemenprozentsatz
ErgebnisgrundlageBeschreibung
BetriebsergebnisErgebnis der Gesellschaft vor Steuern
Zugewiesene DividendeGewinn nach ordentlicher Dividende
Grundlage für TantiemeVerfügbarer Gewinn für Tantiemenausschüttung

Typische Tantiemenprozentsätze:

GesellschaftsgrösseProzent der Ergebnisgrundlage
Kleine AG5 % – 10 %
Mittlere AG10 % – 20 %
Grosse AG15 % – 25 %

Abschnitt 4: Steuerliche Behandlung

Tantiemen Steuern

Die steuerliche Behandlung von Tantiemen erfordert besondere Beachtung:

AspektBeschreibung
QuellensteuerQuellensteuer bei Auszahlung an im Ausland ansässige Personen
DeklarationIm Lohnausweis (Formular 11) zu deklarieren
SteuerpflichtEinkommenssteuer zum ordentlichen Tarif
SozialabgabenAHV/IV/EO-Beiträge auf Tantiemen (als Erwerbseinkommen)

Abschnitt 5: Buchführung und Kontenrahmen

Tantiemen werden im Kontenrahmen KMU auf Konto 6726 (Tantiemen) oder unter Verwaltungsratshonorar verbucht:

KontoBeschreibung
6726Tantiemen

Beispiel Buchung bei Auszahlung:

Soll: Tantiemen (6726)              CHF 150'000
Haben: Quellensteuer/Sozialabgaben  CHF  37'500
Haben: Bank                         CHF 112'500

Abschnitt 6: Dokumentation

Für eine gute interne Kontrolle und Revision sollte die Gesellschaft haben:

  • Schriftlichen Antrag des Verwaltungsrats.
  • Protokoll der Generalversammlung mit dem Beschluss.
  • Berechnungsgrundlage und Ergebnisbericht.
  • Unterlagen für Quellensteuer und Lohnausweis.

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