Die Einzelfirma (Einzelunternehmen) ist die haeufigste Rechtsform fuer Selbstaendige in der Schweiz. Sie entsteht automatisch mit der Aufnahme einer selbstaendigen Taetigkeit, ohne Gruendungsvertrag und ohne Mindestkapital.

Was braucht es fuer die Gruendung?

  • keinen Gesellschaftsvertrag und kein Stammkapital
  • einen Handelsregistereintrag ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000
  • Anmeldung bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstaendigerwerbende
  • eine MWST-Registrierung, sobald der Umsatz CHF 100'000 pro Jahr uebersteigt

Unter der Umsatzgrenze ist der Handelsregistereintrag freiwillig, kann aber fuer Vertraege und Bankbeziehungen sinnvoll sein.

Pflichten im laufenden Betrieb

BereichPflicht
SozialversicherungenAHV/IV/EO-Beitraege als Selbstaendige
Buchhaltungordnungsgemaesse Buchfuehrung ab HR-Eintrag
MWSTAbrechnung ab CHF 100'000 Umsatz
Haftungpersoenliche, unbeschraenkte Haftung
SteuernEinkommen wird als persoenliches Einkommen besteuert

Die persoenliche Haftung ist der groesste Unterschied zu einer GmbH oder AG. Das gesamte Privatvermoegen haftet fuer Geschaeftsschulden.

Einzelfirma vs. GmbH

Fuer viele Gruender stellt sich die Frage, ob eine Einzelfirma oder eine GmbH besser passt. Einen breiten Vergleich aller gaengigen Formen findest du im Ueberblick zu den Rechtsformen in der Schweiz .

Die Buchhaltung einer Einzelfirma ist oft einfacher, sollte aber von Anfang an sauber aufgebaut sein. Die Grundlagen dazu stehen im Leitfaden Was ist Buchhaltung? . Besonders wichtig ist eine klare Trennung zwischen privaten und geschaeftlichen Bewegungen, wie im Ratgeber zu Einlagen und private Entnahmen beschrieben.

Kurz gesagt

Die Einzelfirma ist schnell gegruendet und kostenguenstig, bringt aber persoenliche Haftung und laufende Pflichten bei AHV, MWST und Buchhaltung mit sich. Wer diese Punkte frueh klaert, startet sauberer.