Die Aktiengesellschaft (AG) ist neben der GmbH die zweite klassische Kapitalgesellschaft in der Schweiz. Sie eignet sich für grössere Vorhaben, Investorenrunden und kapitalintensive Geschäfte und gehört zu den meistgewählten Rechtsformen, wenn ein Unternehmen über die Gründungsphase hinaus wachsen will. Wer noch unschlüssig ist, welche Form passt, findet im Überblick zu den gängigen Rechtsformen in der Schweiz einen ersten Vergleich.

Eckdaten der Schweizer AG

MerkmalWert
Aktienkapitalmindestens 100'000 CHF
Liberierungmindestens 50'000 CHF oder 20 % bei Sacheinlagen
AktienNennwert ab 0.01 CHF
Gründermindestens 1 Person
Verwaltungsratmindestens 1 Mitglied mit Vertretung Schweiz
EintragungHandelsregister des Sitzkantons

Detailvorschriften finden sich im OR Art. 620 ff. auf fedlex.admin.ch . Die Gründung erfolgt öffentlich beurkundet beim Notar und wird mit dem Handelsregistereintrag im Sitzkanton rechtswirksam.

Vorteile gegenüber der GmbH

  • Anonymität der Aktionäre (keine Eintragung im Handelsregister)
  • bessere Eignung für externe Investoren
  • klare Organstruktur mit Verwaltungsrat und Generalversammlung
  • Möglichkeit unterschiedlicher Aktienkategorien (Stamm-, Vorzugsaktien)
  • höhere Reputation im internationalen Geschäft
  • einfachere Übertragung der Aktien

Wer das kleinere Pendant abwägt, vergleicht die Punkte im Beitrag zur GmbH-Gründung in der Schweiz.

Organe der AG

Die AG hat drei zwingende Organe:

  1. Generalversammlung als oberstes Organ der Aktionäre
  2. Verwaltungsrat als operative Leitung und strategische Verantwortung
  3. Revisionsstelle (eingeschränkte oder ordentliche Revision)

Bei kleinen AGs ist ein Opting-out aus der Revision möglich, wenn weniger als 10 Vollzeitstellen vorhanden sind und alle Aktionäre zustimmen.

Pflichten nach OR

Die Aktiengesellschaft unterliegt strengen Rechnungslegungsvorgaben gemäss OR Art. 957 ff. Im Detail:

  • doppelte Buchführung mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
  • Lagebericht ab gewissen Schwellen
  • Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten
  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Verwendung des Bilanzgewinns
  • Vorlage des Revisionsberichts (wenn keine Opting-out)

Mehr zur laufenden Arbeit steht im Beitrag zur doppelten Buchführung und zum Jahresabschluss für kleine Unternehmen .

Steuern bei der AG

SteuerartBemerkung
Bundessteuer (Gewinn)8.5 % auf Reingewinn
Kantons- und Gemeindesteuerunterschiedlich, gesamt typisch 12 – 21 %
Verrechnungssteuer auf Dividenden35 %, rückforderbar bei Deklaration
Kapitalsteuerkantonal, oft niedrig

Aktuelle Sätze stehen auf estv.admin.ch und kmu.admin.ch . Wie bei der Einzelfirma die Besteuerung beim Inhaber zusammenläuft, zeigt der Vergleich zwischen Einzelfirma und GmbH.

Praxis-Empfehlungen

  • AG-Form nur, wenn das Kapital und die Komplexität gerechtfertigt sind
  • bei kleinem Team Opting-out aus Revision prüfen
  • Verwaltungsrat mit klaren Aufgaben und Kompetenzen
  • Aktionärsbindungsvertrag bei mehreren Aktionären
  • Statuten flexibel halten, aber keine sittenwidrigen Klauseln
  • Verwendung eines passenden Schweizer KMU-Kontenrahmen

Den ganzen Weg von der Idee bis zur passenden Rechtsform begleitet der Themenbereich Gründung und Rechtsform.

Fazit

Die AG ist die richtige Wahl für ambitionierte Vorhaben, ist aber komplexer als die GmbH. ReAI vereinfacht die Buchhaltung, sodass das Management sich auf das Geschäft konzentrieren kann. Preise ansehen .