Einzelfirma oder GmbH waehlen
Einzelfirma oder GmbH? Dieser Leitfaden vergleicht Haftung, Steuern, Kosten und Sozialversicherung, damit die Rechtsformwahl leichter faellt.
Die Frage Einzelfirma oder GmbH stellt sich fast jeder Person, die in der Schweiz selbststaendig wird. Beide Rechtsformen sind beliebt und funktionieren gut, doch sie unterscheiden sich deutlich bei Haftung, Steuern, Kosten und Sozialversicherung. Die richtige Wahl haengt von Ihrem Risiko, Ihren Umsaetzen und Ihren Plaenen ab. Dieser Leitfaden vergleicht die wichtigsten Punkte, damit Sie eine fundierte Entscheidung treffen koennen. Einen breiteren Ueberblick liefert die Uebersicht zu den Rechtsformen in der Schweiz .
Einzelfirma oder GmbH im Ueberblick
| Kriterium | Einzelfirma | GmbH |
|---|---|---|
| Mindestkapital | keines | CHF 20'000 Stammkapital |
| Haftung | persoenlich, unbeschraenkt | auf das Gesellschaftsvermoegen beschraenkt |
| Handelsregister | ab CHF 100'000 Umsatz obligatorisch | immer obligatorisch |
| Gruendungsaufwand | sehr gering | oeffentliche Beurkundung noetig |
| Sozialversicherung des Inhabers | selbststaendig | unselbststaendig (angestellt) |
| Aussenwirkung | persoenlich, schlank | formeller, kapitalstaerker |
Haftung im Vergleich
Der wichtigste Unterschied betrifft die Haftung. Bei der Einzelfirma haftet die Inhaberin oder der Inhaber unbeschraenkt mit dem gesamten Privatvermoegen. Geschaeftliche Schulden und private Mittel sind rechtlich nicht getrennt.
Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Die Haftung beschraenkt sich grundsaetzlich auf das einbezahlte Stammkapital von mindestens CHF 20'000. Privatvermoegen bleibt im Normalfall geschuetzt. Zu beachten ist aber, dass Banken bei Krediten an junge GmbH oft persoenliche Buergschaften verlangen, was den Haftungsvorteil teilweise relativiert.
Kapitalbedarf
Die Einzelfirma kann ohne Startkapital gegruendet werden. Das macht sie attraktiv fuer einen schlanken Start, etwa wenn Sie sich selbststaendig machen in der Schweiz und zunaechst klein anfangen.
Die GmbH verlangt das voll einbezahlte Stammkapital von CHF 20'000. Dieses Geld ist nach der Gruendung nicht blockiert, sondern steht als Betriebsmittel zur Verfuegung. Es muss bei der Gruendung aber nachweislich auf einem Sperrkonto liegen.
Steuerliche Unterschiede
Die Besteuerung folgt zwei unterschiedlichen Logiken:
- Einzelfirma: Der Gewinn wird dem privaten Einkommen zugerechnet und mit der Einkommenssteuer besteuert. Es gibt keine separate Unternehmensbesteuerung. Das ist einfach, kann bei hohen Gewinnen aber zu einer hohen Progression fuehren.
- GmbH: Die Gesellschaft zahlt Gewinnsteuer und Kapitalsteuer. Lohn und allfaellige Dividenden an die Gesellschafter werden zusaetzlich privat besteuert. Dadurch entsteht eine wirtschaftliche Doppelbelastung, die durch die Teilbesteuerung von Dividenden teilweise gemildert wird.
Bei beiden Formen kann je nach Umsatz die Mehrwertsteuer (MWST) relevant werden. Die Anmeldung erfolgt bei der ESTV, sobald die massgebende Umsatzgrenze ueberschritten wird. Details dazu finden Sie im Bereich MWST und Steuern in der Schweiz . Die Grundlagen der Gewinnbesteuerung erklaert der Beitrag zur Gewinnsteuer fuer KMU .
Sozialversicherungsstatus
Der Sozialversicherungsstatus ist ein oft unterschaetzter Unterschied:
- In der Einzelfirma gelten Sie als selbststaendig erwerbend. Sie zahlen AHV/IV/EO auf dem Geschaeftsgewinn und sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die zweite Saeule (BVG) ist freiwillig.
- In der GmbH sind Sie als Geschaeftsfuehrerin oder Geschaeftsfuehrer in der Regel bei Ihrer eigenen Gesellschaft angestellt. Damit gelten Sie sozialversicherungsrechtlich als unselbststaendig, mit Lohnabrechnung, BVG-Pflicht ab dem Mindestlohn und ALV-Schutz.
Wie diese Beitraege verbucht werden, zeigt die Uebersicht zu den Sozialversicherungen im Ueberblick .
Gruendungs- und Folgekosten
Die Einzelfirma ist in der Gruendung am guenstigsten. Ein Eintrag ins Handelsregister wird erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz Pflicht, vorher ist er freiwillig. Eine ausfuehrliche Anleitung bietet der Beitrag Einzelfirma gruenden .
Die GmbH verursacht hoehere Gruendungskosten, weil eine oeffentliche Beurkundung beim Notariat und der Handelsregistereintrag zwingend sind. Auch die laufenden Kosten sind hoeher: doppelte Buchfuehrung nach Obligationenrecht (OR), Lohnadministration und je nach Groesse eine Revision. Wie Sie eine GmbH konkret aufsetzen, lesen Sie unter GmbH gruenden in der Schweiz .
Unabhaengig von der Rechtsform empfiehlt es sich, von Anfang an Privat- und Geschaeftskonto zu trennen und mit einem sauberen KMU-Kontenrahmen der Schweiz zu arbeiten.
Aussenwirkung und Image
Die Aussenwirkung spielt je nach Branche eine grosse Rolle. Eine Einzelfirma wirkt persoenlich und nahbar, was bei Beratenden, Handwerkern oder kreativen Dienstleistern oft ein Vorteil ist. Der Firmenname enthaelt zwingend den Familiennamen des Inhabers.
Eine GmbH wirkt fuer groessere Kunden, Lieferanten und Banken oft seriooeser und kapitalstaerker. Sie signalisiert eine gewisse Bestaendigkeit und erleichtert den spaeteren Eintritt weiterer Gesellschafter. Fuer Auftraege im B2B-Bereich kann das ein entscheidender Faktor sein.
Wechsel zur GmbH spaeter
Viele starten bewusst als Einzelfirma und wechseln spaeter in eine GmbH, sobald Umsatz, Risiko oder Mitarbeitende dies rechtfertigen. Dieser Wechsel ist gut planbar:
- Die Einzelfirma wird als Sacheinlage in die neue GmbH eingebracht.
- Aktiven und Passiven gehen nach OR auf die Gesellschaft ueber.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Umwandlung steuerneutral, wenn eine Sperrfrist eingehalten wird.
Ein spaeterer Wechsel ist also keine Sackgasse. Trotzdem lohnt es sich, die Entscheidung von Beginn weg mit einer sauberen Buchhaltung zu begleiten, damit der Uebergang reibungslos gelingt.