GmbH gründen in der Schweiz
Übersicht zur GmbH-Gründung in der Schweiz mit Stammkapital, Notariat, Handelsregistereintrag und Pflichten nach der Gründung.
Eine GmbH gründen in der Schweiz ist mit überschaubarem Aufwand möglich. Mit einem Stammkapital von 20'000 CHF und einem klaren Prozess steht die häufigste Rechtsform für KMU schnell. Wer noch zwischen den Optionen schwankt, findet im Themencluster zu Gründung und Rechtsform den Überblick und kann anschliessend gezielt zur GmbH weiterlesen.
Eckdaten der Schweizer GmbH
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Stammkapital | mindestens 20'000 CHF, voll einbezahlt |
| Stammanteil | mindestens 100 CHF Nennwert |
| Gründer | mindestens 1 Person, natürlich oder juristisch |
| Geschäftsführung | mindestens ein Mitglied mit Wohnsitz Schweiz |
| Eintragung | Handelsregister des Sitzkantons |
| Mehrwertsteuer | bei Bedarf separat bei ESTV anmelden |
Aktuelle Vorgaben stehen im Obligationenrecht auf fedlex.admin.ch .
Die GmbH verbindet die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft mit einem moderaten Kapitalbedarf. Sie eignet sich für Gründerinnen und Gründer, die ihr Privatvermögen schützen und gleichzeitig nicht das höhere Aktienkapital einer Aktiengesellschaft (AG) aufbringen wollen. Wer noch unsicher ist, ob sich die GmbH gegenüber einer Einzelfirma lohnt, vergleicht am besten Haftung, Steuern und Kosten in unserem Beitrag Einzelfirma oder GmbH.
Gründungsschritte
- Geschäftsidee, Firmenname und Sitzgemeinde festlegen.
- Statuten ausarbeiten (Standard oder massgeschneidert).
- Stammkapital auf ein Sperrkonto bei einer Schweizer Bank einzahlen.
- Öffentliche Beurkundung beim Notar.
- Anmeldung beim Handelsregister mit Statuten, Stampa-Erklärung und Kapitalbestätigung.
- Eintragung und Veröffentlichung im SHAB.
- Freigabe des Sperrkontos.
- Anmeldung bei AHV-Ausgleichskasse, BVG, MWST.
Die Gründung dauert in der Regel 2–4 Wochen.
Kosten realistisch einschätzen
- Notarkosten: 800 – 2'500 CHF je nach Kanton
- Handelsregistergebühren: rund 600 CHF
- Bankspesen für Sperrkonto: 200 – 400 CHF
- ggf. Beratung durch Treuhänder: ab 500 CHF
- Eintragung Markenrecht: optional
Pflichten nach der Gründung
Nach der Eintragung beginnt der Alltag mit klaren Pflichten:
- doppelte Buchführung gemäss OR Art. 957 ff., siehe doppelte Buchführung
- jährlicher Abschluss mit Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang
- Generalversammlung innerhalb von sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
- Steuererklärung Bund, Kanton und Gemeinde
- MWST-Abrechnung quartalsweise (falls eingetragen)
- Lohnabrechnung bei Mitarbeitenden, inkl. AHV, BVG, Quellensteuer wo nötig
Eintragung beim Handelsregister
Die GmbH wird im Handelsregister jenes Kantons eingetragen, in dem sich der Sitz befindet. Veröffentlicht wird der Eintrag im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Aktuelle Daten lassen sich kostenlos über das Zefix abrufen. Erst mit der Eintragung entsteht die GmbH rechtlich als juristische Person. Wie der Ablauf im Detail aussieht und welche Unterlagen das Registeramt verlangt, erklärt der Beitrag zum Handelsregistereintrag in der Schweiz.
Mit dem Eintrag wird die GmbH automatisch buchführungspflichtig und unterliegt der ordentlichen Rechnungslegung nach OR. Ab der ersten Geschäftstätigkeit gilt zudem die Pflicht, Privat- und Geschäftsvermögen sauber zu trennen.
Praxis-Empfehlungen
- Statuten so einfach wie möglich, bei Bedarf später ergänzen
- klare Regelung der Geschäftsführung (Einzel- oder Kollektivunterschrift)
- Eröffnung eines Geschäftskontos sofort nach Eintragung
- Sitzwechsel und Statutenänderungen sind notariatspflichtig
- frühzeitige Klärung der MWST-Methode, siehe Mehrwertsteuer-Saldosteuersatz
- Verbindung zur Lohn- und Sozialversicherung sauber strukturieren
Fazit
Die Schweizer GmbH ist die Standardform für KMU mit Haftungsbeschränkung. Die Gründung ist klar geregelt, der Alltag braucht eine saubere Buchhaltung. ReAI begleitet vom ersten Tag an. Preise ansehen .