Selbständig machen in der Schweiz beginnt mit der Anerkennung als selbständigerwerbend durch die Ausgleichskasse. Erst danach gilt eine Person AHV-rechtlich als unabhängig vom früheren Arbeitgeber. Der Weg in die Selbständigkeit umfasst aber mehr als die AHV-Anmeldung: Rechtsform, Handelsregister, Versicherungen und Buchhaltung müssen aufeinander abgestimmt sein. Dieser Leitfaden ist Teil unseres Themenbereichs Gründung und Rechtsform und führt Schritt für Schritt durch die wichtigsten Entscheidungen.

Erste Schritte

SchrittBeschreibung
1. Geschäftsidee prüfenMarkt, Zielgruppe, Preisgestaltung
2. Rechtsform wählenEinzelfirma, GmbH oder AG
3. AHV-AnerkennungAntrag bei der Ausgleichskasse
4. Eintrag im Handelsregisterje nach Umsatz und Rechtsform
5. MWST-Anmeldungwenn Umsatz die Schwelle erreicht
6. Versicherungen abschliessenKrankentaggeld, Berufshaftpflicht

Anerkennung als Selbständigerwerbender

Die kantonale Ausgleichskasse prüft, ob die folgenden Kriterien erfüllt sind:

  • Tätigkeit auf eigene Rechnung und eigenes Risiko
  • Auftreten gegen aussen unter eigenem Namen
  • mehrere Auftraggeber (oder klare Unabhängigkeit)
  • eigene Infrastruktur (Räume, Geräte)
  • eigene Investitionen
  • keine arbeitsrechtliche Bindung

Ohne Anerkennung gilt die Person weiterhin als unselbständig erwerbend, was Konsequenzen für AHV und Steuern hat.

Wahl der Rechtsform

Die häufigsten Formen für Solo-Selbständige sind:

  • Einzelfirma: einfach, kein Mindestkapital, persönliche Haftung
  • GmbH: 20'000 CHF Stammkapital, Haftungsbeschränkung
  • AG: 100'000 CHF Aktienkapital, davon 50'000 einbezahlt

Mehr dazu in den Beiträgen zu Rechtsformen in der Schweiz und Einzelfirma gründen. Ob ein Handelsregistereintrag nötig ist, hängt von Umsatz und Rechtsform ab: Bei der Einzelfirma wird er erst ab einem bestimmten Jahresumsatz obligatorisch, bei GmbH und AG entsteht die Gesellschaft erst mit dem Eintrag.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten

Selbständigerwerbende haben mehrere laufende Pflichten:

  • AHV/IV/EO-Beiträge basierend auf dem Geschäftseinkommen
  • freiwillige BVG (zweite Säule) möglich
  • private Krankenversicherung
  • Steuererklärung mit Beilage zur selbständigen Erwerbstätigkeit
  • MWST-Pflicht ab der gesetzlichen Umsatzschwelle, siehe Mehrwertsteuer-Saldosteuersatz
  • jährliche Buchführung gemäss OR

Wann genau die Buchführungspflicht einsetzt und in welchem Umfang Bücher zu führen sind, richtet sich nach Umsatz und Rechtsform.

Erste Buchhaltung aufbauen

Auch ohne Eintragung im Handelsregister müssen Aufzeichnungen geführt werden. Empfehlung:

  1. separates Geschäftskonto eröffnen und konsequent Privat- und Geschäftskonto trennen.
  2. einfache Buchhaltung mit Einnahmen, Ausgaben und Anlagen.
  3. Belege strukturiert ablegen.
  4. monatlich abstimmen, nicht erst zum Jahresende.
  5. Übergang zur doppelten Buchführung ab der gesetzlichen Umsatzschwelle.

Aktuelle Detailregeln stehen auf kmu.admin.ch und estv.admin.ch .

Praxis-Tipps

  • Bargeld- und Mehrwertsteuer-Reserve von 30 % vom Bruttoumsatz aufbauen
  • Kunden klären, ob B2B (mit MWST) oder B2C
  • Buchhaltungssoftware vor dem ersten Auftrag einrichten
  • erste Steuererklärung gemeinsam mit Treuhänder prüfen
  • regelmässig die Anerkennung der Selbständigkeit überprüfen

Fazit

Selbständigkeit in der Schweiz ist machbar, verlangt aber Disziplin bei Anmeldungen, Versicherungen und Buchhaltung. ReAI unterstützt vom ersten Beleg an. Preise ansehen.