Jedes Unternehmen, das in der Schweiz buchführungspflichtig ist, muss jährlich ein Inventar erstellen. Es bildet die Grundlage für die Bewertung der Aktiven und Passiven und ist damit ein zentraler Baustein im Jahresabschluss in der Schweiz. Ohne ein vollständiges und nachvollziehbares Inventar lassen sich weder die Bilanz noch die Erfolgsrechnung zuverlässig erstellen.

Pflicht nach OR

AspektInhalt
RechtsgrundlageArt. 958c und Art. 960 OR
Pflichtfür alle buchführungspflichtigen Unternehmen
Häufigkeitmindestens einmal jährlich, auf Bilanzstichtag
Formkörperliche und buchmässige Erfassung
Aufbewahrung10 Jahre

Volltexte siehe fedlex.admin.ch und kmu.admin.ch .

Inhalt des Inventars

Ein vollständiges Inventar enthält:

  • körperlich erfasste Vorräte mit Mengen und Einheiten
  • Anlagegüter mit Bezeichnung, Standort und Buchwert, abgestimmt mit den geplanten Abschreibungen
  • Forderungen mit Aufstellung pro Schuldner
  • Verbindlichkeiten mit Aufstellung pro Gläubiger
  • Kassenbestand mit Belegen, siehe Kassenbuch führen in der Schweiz
  • Bankguthaben mit Saldobestätigung

Das Inventar ist die Brücke zwischen der laufenden Buchhaltung und der Jahresrechnung.

Inventur in der Praxis

  1. Vorbereitung: Inventurplan, Zonen, Verantwortliche
  2. Stichtag festlegen, idealerweise Bilanzstichtag
  3. Aufnahme mit Zähllisten oder Scannern
  4. Bewertung zum Niederstwertprinzip
  5. Differenzanalyse zwischen Buch- und Istbestand

Bei laufenden Inventursystemen (permanente Inventur) genügt eine kontinuierliche Erfassung mit jährlicher Stichprobenkontrolle.

Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung folgt OR und allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen:

  • Anschaffungskosten oder Marktwert (tieferer Wert)
  • Niederstwertprinzip bei Vorräten
  • Wertberichtigungen für veraltete Bestände
  • gewogener Durchschnitt oder FIFO als Methode
  • Konsistenz über die Jahre

Stille Reserven können bewusst gebildet werden, mehr dazu im Beitrag zu stillen Reserven in der Schweiz. Wo der Bestand an Wert verliert oder Risiken absehbar sind, fliessen die Erkenntnisse aus dem Inventar zudem in das Bilden und Auflösen von Rückstellungen ein.

Verbindung zur Jahresrechnung

Das Inventar liefert Werte für die Bilanz und die Erfolgsrechnung und ist Voraussetzung für eine ordnungsgemässe Jahresrechnung nach Obligationenrecht. Die Jahresrechnung-Checkliste hilft, alle Schritte einzuhalten:

  • Abstimmung Vorratsbestand mit Buchhaltung
  • Anlagenverzeichnis prüfen
  • Wertberichtigungen und Rückstellungen
  • Belege und Stichprobenprotokolle archivieren
  • Bestätigung durch Geschäftsleitung

Branchenspezifika

Je nach Branche unterscheidet sich der Inventaraufwand erheblich:

  • Handel: hoher Lageraufwand, häufige Inventur
  • Produktion: Halbfabrikate, komplexe Bewertung
  • Dienstleister: oft minimaler Inventaraufwand
  • Gastronomie: Kasse und Verbrauch zentral

Mehr dazu im Beitrag zu Branchenlösungen für die KMU-Buchhaltung.

Häufige Fehler

  • Inventur nicht zum Stichtag
  • fehlende Wertberichtigung
  • ohne körperliche Aufnahme nur Buchbestand übernommen
  • Kassenbestand nicht gezählt
  • Inventarliste nicht 10 Jahre archiviert

Fazit

Eine ordentliche Inventur ist Pflicht und gleichzeitig wertvolle Information für die Steuerung. Wer in eine doppelte Buchführung integriert arbeitet, erspart sich viel Korrekturaufwand am Jahresende. Wer die Buchhaltung professionell aufstellen möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen.