Die OR-Rechnungslegung in den Artikeln 957 bis 963b des Obligationenrechts regelt, wer in der Schweiz Bücher führen muss und wie der Jahresabschluss auszusehen hat. Sie gilt seit 2013 in dieser Fassung und ersetzt die früheren Bestimmungen. Das neue Rechnungslegungsrecht ist rechtsformneutral aufgebaut: Massgebend ist nicht mehr in erster Linie die Rechtsform, sondern die wirtschaftliche Grösse des Unternehmens. Für die meisten Schweizer KMU bildet dieses Regelwerk die verbindliche Grundlage für den gesamten Jahresabschluss.

Pflicht zur Buchführung

Art. 957 OR unterscheidet danach, wie hoch der Umsatz ist und ob es sich um eine juristische Person handelt:

Art des UnternehmensAnforderung
Einzelfirmen / Personengesellschaften unter 500'000 CHF Umsatzeinfache Buchführung („Milchbüechli-Rechnung")
Einzelfirmen / Personengesellschaften ab 500'000 CHF Umsatzdoppelte Buchführung
Juristische Personen (GmbH, AG, Genossenschaft)doppelte Buchführung
Vereine und Stiftungenje nach Grösse

Massgebend ist der Umsatz des letzten Geschäftsjahrs. Mehr dazu im Beitrag zur doppelten Buchführung.

Inhalt der einfachen Rechnungslegung

Wer unter 500'000 CHF Umsatz liegt, kann eine vereinfachte Form führen. Pflicht sind:

  • Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben
  • Aufstellung über die Vermögenslage
  • ergänzende Inventarverzeichnisse
  • Belege für sieben Jahre, Jahresrechnung für zehn Jahre

Die einfache Rechnungslegung ist transparent, aber nicht für jede Steuerverwaltung in jeder Form akzeptiert. Sie verlangt zudem ein vollständiges Inventar, damit die Vermögenslage nachvollziehbar bleibt.

Inhalt der ordentlichen Rechnungslegung

Die doppelte Buchführung umfasst eine vollständige Jahresrechnung nach OR:

  1. Bilanz mit Aktiven und Passiven
  2. Erfolgsrechnung nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren
  3. Anhang mit Erläuterungen

Bei grösseren Unternehmen kommen Geldflussrechnung und Lagebericht hinzu. Die Mindestgliederung von Bilanz und Erfolgsrechnung gibt das OR vor, sodass die Abschlüsse vergleichbar bleiben.

Schwellen für grössere Unternehmen (Art. 961)

Wer zwei der folgenden Schwellen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschreitet, hat zusätzliche Pflichten:

  • Bilanzsumme von 20 Mio. CHF
  • Umsatzerlös von 40 Mio. CHF
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

Diese Unternehmen müssen Geldflussrechnung, Lagebericht und teilweise Konzernrechnung erstellen. Werden ganze Gruppen kontrolliert, greift zudem die Pflicht zum konsolidierten Konzernabschluss. Die Werte stehen auf fedlex.admin.ch in Art. 961 OR.

Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen:

  • Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Wesentlichkeit
  • Vorsichtsprinzip (Niederstwertprinzip bei Aktiven, Höchstwertprinzip bei Passiven)
  • Einzelbewertung
  • Stetigkeit der Darstellung
  • Bruttoprinzip (keine willkürliche Verrechnung)

Das ausgeprägte Vorsichtsprinzip ist eine Besonderheit des Schweizer Rechts: Es erlaubt die Bildung von stillen Reserven, etwa durch zusätzliche Abschreibungen oder vorsichtige Rückstellungen. Damit kann der ausgewiesene Gewinn tiefer ausfallen als der wirtschaftliche Erfolg.

Anerkannte Standards

Über das OR hinaus dürfen Unternehmen anerkannte Standards anwenden, etwa Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP. Pflicht zur Anwendung haben unter anderem börsenkotierte Gesellschaften und grössere Genossenschaften. Diese Standards verlangen ein true and fair view und lassen stille Reserven grundsätzlich nicht zu, was sie von der reinen OR-Rechnungslegung abgrenzt.

Prüfung und Revision

Ob die Jahresrechnung geprüft werden muss, hängt von denselben Grössenkriterien ab. Grössere Unternehmen unterliegen einer ordentlichen, andere einer eingeschränkten Revision; kleine KMU können unter Voraussetzungen darauf verzichten. Details finden sich im Beitrag zu Revision und eingeschränkter Prüfung.

Praxis-Empfehlungen

  • jährlicher Abschluss innerhalb von sechs Monaten
  • klare interne Kompetenzregelung für Buchungsfreigaben
  • Verbindung zum Schweizer KMU-Kontenrahmen
  • Aufbewahrungspflicht beachten (zehn Jahre für Jahresrechnung)
  • bei Wechsel der Bewertungsmethode Erklärung im Anhang
  • jährliche Plausibilitätsprüfung über den Jahresabschluss für kleine Unternehmen

Fazit

Die OR-Rechnungslegung gibt Schweizer KMU einen klaren Rahmen. Wer ihn versteht, vermeidet Diskussionen mit Revisor und Steuerverwaltung und legt zugleich die Basis für einen sauberen Jahresabschluss. ReAI bildet OR-konforme Strukturen direkt in der Software ab. Preise ansehen.