Die AHV/IV/EO-Beiträge bilden die Basis der ersten Säule der schweizerischen Sozialversicherung. Sie sichern die Existenzgrundlage im Alter, bei Invalidität und bei Erwerbsausfall ab. Sobald ein KMU Personal beschäftigt, wird es zum Arbeitgeber im Sinne des AHV-Rechts und rechnet die Beiträge zusammen mit den Arbeitnehmerabzügen über die zuständige Ausgleichskasse ab. Dieser Beitrag ist nicht freiwillig: Die Pflicht entsteht automatisch mit der ersten Anstellung und gehört zu den zentralen Pflichten rund um Lohn und Personal.

Aktuelle Beitragssätze

VersicherungTotalArbeitgeberArbeitnehmer
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)8.7 %4.35 %4.35 %
IV (Invalidenversicherung)1.4 %0.7 %0.7 %
EO (Erwerbsersatzordnung)0.5 %0.25 %0.25 %
Total10.6 %5.3 %5.3 %

Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeber zieht den Arbeitnehmeranteil direkt vom Bruttolohn ab und überweist den gesamten Beitrag an die Ausgleichskasse. Hinzu kommen Beiträge an die Familienausgleichskasse (FAK), die Arbeitslosenversicherung (ALV) und gegebenenfalls die berufliche Vorsorge. Die aktuellen Sätze finden sich auf ahv-iv.ch und bsv.admin.ch . Einen umfassenden Vergleich aller Abzüge bietet die Übersicht zu den Lohnnebenkosten in der Schweiz.

Beitragspflicht

Beitragspflichtig sind:

  • alle Arbeitnehmenden ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • Selbständigerwerbende ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag
  • Nichterwerbstätige ab 20 Jahren
  • Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dort beruflich tätig

Für Selbständigerwerbende gelten andere Sätze. Sie zahlen den vollen Beitrag selbst, gestaffelt nach Einkommen (sinkende Skala bei tiefen Einkommen). Eine Besonderheit gilt für Erwerbstätige nach Erreichen des Referenzalters: Auf einem Freibetrag pro Arbeitgeber sind keine AHV/IV/EO-Beiträge geschuldet, darüber hinaus aber schon.

Anmeldung als Arbeitgeber

Sobald ein KMU Personal beschäftigt, ist die Anmeldung bei einer Ausgleichskasse Pflicht:

  1. Wahl der Ausgleichskasse (kantonal oder Verbandskasse).
  2. Anmeldung als Arbeitgeber mit UID.
  3. Eintragung der Mitarbeitenden mit AHV-Nummer.
  4. Abrechnungsperioden festlegen (monatlich, quartalsweise oder jährlich).
  5. Akontozahlungen leisten gemäss Vorschreibung.
  6. Jahreslohnmeldung bis 30. Januar des Folgejahres.

Diese Schritte sind eng verzahnt mit der gesamten Vorbereitung, wenn man den ersten Mitarbeiter anstellen will, von der Anmeldung bis zum Arbeitsvertrag.

Was die Ausgleichskasse abrechnet

Die meisten Ausgleichskassen rechnen mehrere Versicherungen in einem Vorgang ab:

  • AHV/IV/EO
  • ALV (1.1 % bis 148'200 CHF, 0.5 % darüber als Solidaritätsbeitrag)
  • FAK (kantonal unterschiedlich, 1.0 % – 3.6 %)
  • Verwaltungskostenbeitrag

Das Akonto-Verfahren funktioniert in zwei Stufen: Während des Jahres leistet das KMU Akontozahlungen auf Basis der geschätzten Lohnsumme. Nach der Jahreslohnmeldung erstellt die Ausgleichskasse die definitive Beitragsverfügung und verrechnet die Differenz. Eine genaue Lohnschätzung verhindert grössere Nach- oder Rückzahlungen. Wie sich AHV, ALV, BVG und UVG insgesamt zusammensetzen, zeigt der Überblick über die Sozialversicherungen für Arbeitgeber. Mehr zur Verbuchung steht unter Lohnabstimmung vor der Meldung .

Verbuchung im KMU

Die korrekte Verbuchung ist entscheidend, damit die abgezogenen Anteile sauber gegen die Forderung der Ausgleichskasse abgestimmt werden können. Der Arbeitnehmeranteil wird als Verbindlichkeit geführt, bis die Beiträge tatsächlich überwiesen sind; der Arbeitgeberanteil ist Personalaufwand. So zeigt sich jederzeit der offene Saldo gegenüber der Ausgleichskasse, und die Jahreslohnmeldung lässt sich gegen die Buchhaltung plausibilisieren.

Praxis-Tipps für KMU

Fazit

Die AHV/IV/EO-Beiträge sind das Rückgrat der Sozialversicherung in der Schweiz. Wer pünktlich anmeldet, korrekt abzieht und sauber abrechnet, vermeidet Nachforderungen und Verzugszinsen. ReAI unterstützt mit standardisierten Lohnauszügen und einer durchgängigen Verbuchung der Lohnnebenkosten. Preise ansehen .