Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge und ergänzt die staatliche AHV/IV der ersten Säule. Für Arbeitgeber besteht Anschlusspflicht, sobald ein Arbeitnehmer eine bestimmte Lohngrenze überschreitet. Damit gehört die Pensionskasse zu den zentralen Lohnnebenkosten in der Schweiz und ist ein fester Bestandteil jeder korrekten Lohnverarbeitung.

Dieser Beitrag zeigt, welche Pflichten und welche Spielräume KMU als Arbeitgeber haben. Weitere Themen rund um Löhne und Sozialabgaben finden Sie im Cluster Lohn und Personal.

Wer ist BVG-pflichtig?

Die Versicherungspflicht knüpft an den Jahreslohn und an das Alter des Mitarbeitenden an. Die genauen Beträge werden regelmässig vom Bund angepasst.

KriteriumWert (Stand 2024)
Eintrittsschwelle Jahreslohn22'050 CHF
Versichertes Alterab 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Risiko), ab 25 (Sparen)
Koordinationsabzug25'725 CHF
Versicherter Lohn (max.)62'475 CHF im obligatorischen Bereich
Maximaler Jahreslohn obligatorisch88'200 CHF

Aktuelle Werte stehen auf bsv.admin.ch und kmu.admin.ch . Wer die Eintrittsschwelle nicht erreicht oder befristet weniger als drei Monate angestellt ist, fällt in der Regel nicht unter das Obligatorium.

Beitragssätze nach Alter

Die obligatorischen Altersgutschriften steigen mit zunehmendem Alter und werden auf den versicherten Lohn (Jahreslohn minus Koordinationsabzug) berechnet:

  • 25–34 Jahre: 7 %
  • 35–44 Jahre: 10 %
  • 45–54 Jahre: 15 %
  • 55–65 Jahre: 18 %

Mindestens die Hälfte der Sparbeiträge trägt der Arbeitgeber. Hinzu kommen Risiko- und Verwaltungskosten gemäss Reglement der Vorsorgeeinrichtung. Im Unterschied zu den prozentual linearen AHV/IV/EO-Beiträgen ist der BVG-Beitrag also altersabhängig, was bei einer älteren Belegschaft höhere Personalkosten bedeutet.

Wahl der Vorsorgeeinrichtung

KMU müssen sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliessen. Üblich sind diese Optionen:

  • Sammelstiftung einer Versicherung (häufigste Wahl)
  • Branchenstiftung für bestimmte Wirtschaftszweige
  • Eigene Stiftung ab gewisser Grösse
  • Stiftung Auffangeinrichtung als Auffanglösung

Bei der Wahl spielen Beitragsplan, Verzinsung der Altersguthaben, Kosten und Dienstleistungen eine Rolle. Der Arbeitnehmer hat über die Personalkommission ein Mitspracherecht, da das Vorsorgewerk paritätisch verwaltet werden muss.

Pflichten als Arbeitgeber

  • Anschluss vor dem ersten Arbeitstag
  • Anmeldung jedes neuen Mitarbeitenden
  • Lohnmeldung bei Lohnänderungen
  • Abrechnung der Beiträge (mindestens hälftiger Arbeitgeberanteil)
  • Zahlung an die Vorsorgeeinrichtung
  • jährliche Lohnsummenmeldung

Die Verbuchung erfolgt parallel zu AHV/IV/EO und fliesst in jede Lohnabrechnung ein. Mehr zur Lohnverarbeitung steht im Beitrag zur Lohnabstimmung vor der Meldung .

Überobligatorischer Bereich

Über das gesetzliche Minimum hinaus können freiwillige Leistungen versichert werden:

  • höhere Sparbeiträge
  • Risikoleistungen (Tod, Invalidität)
  • variable Lohnbestandteile
  • Boni und Provisionen
  • Lohnteile über der BVG-Maximalgrenze

Diese überobligatorischen Leistungen sind im Vorsorgereglement festgelegt und für KMU ein wichtiges Personalinstrument, um qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und zu halten.

Buchhaltung und Jahresabschluss

Die Beiträge werden monatlich abgegrenzt und auf einem eigenen Sozialversicherungskonto erfasst. Wie der gesamte Lohnaufwand sauber auf die richtigen Konten verteilt wird, zeigt der Beitrag Personalkosten richtig verbuchen. Die Verteilung folgt dem Schweizer KMU-Kontenrahmen, siehe Kontenrahmen . Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für kleine Unternehmen werden noch nicht bezahlte Anteile als Rückstellung gebildet.

Fazit

Die BVG ist mehr als nur eine Pflicht. Sie ist ein Personal- und Vorsorgeinstrument. Wer sauber wählt und korrekt abrechnet, baut Vertrauen bei den Mitarbeitenden auf. ReAI bringt die Buchung in Einklang mit der Lohnabrechnung. Preise ansehen .