Die Lohnnebenkosten in der Schweiz machen je nach Branche und Pensionskasse rund 15 % bis 25 % des Bruttolohns aus. Arbeitgeber müssen die korrekten Beiträge an verschiedene Sozialversicherungen abführen, einen Teil vom Lohn abziehen und den Arbeitgeberanteil selbst tragen. Wer Personal beschäftigt, sollte diese Kosten von Anfang an einplanen, sie tauchen in jeder Lohnabrechnung und in der gesamten Lohn- und Personaladministration wieder auf.

Dieser Überblick zeigt, welche Beiträge anfallen, wie sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden und worauf bei der Berechnung zu achten ist. Eine vollständige Übersicht über die einzelnen Versicherungen bietet der Beitrag zu den Sozialversicherungen für Arbeitgeber.

Übersicht der Beiträge

BeitragArbeitgeberArbeitnehmerTotal
AHV4,35 %4,35 %8,7 %
IV0,7 %0,7 %1,4 %
EO0,25 %0,25 %0,5 %
ALV (bis 148'200 CHF)1,1 %1,1 %2,2 %
ALV-Solidaritätsbeitrag0,5 %0,5 %1,0 %
BVG (je nach Plan)mind. 50 %mind. 50 %7-25 %
UVG-Berufsunfall100 %0 %je Branche
UVG-Nichtberufsunfalloptionalmeist 100 %je Branche
FAK (kantonal)100 %0 %1-3 %

Aktuelle Sätze auf bsv.admin.ch und ahv-iv.ch .

AHV/IV/EO

Die ersten Säulen AHV/IV/EO werden hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Beitragspflichtig ist der gesamte AHV-pflichtige Lohn ohne Plafond.

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die ALV erhebt zwei Tarife:

  • 2,2 % bis zur Lohngrenze von 148'200 CHF
  • 1,0 % Solidaritätsbeitrag auf Löhne darüber
  • hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • monatliche Abrechnung mit Ausgleichskasse
  • Korrektur am Jahresende

Berufliche Vorsorge (BVG)

Die zweite Säule ist im BVG geregelt . Mindestens 50 % der Beiträge übernimmt der Arbeitgeber, in der Praxis oft mehr. Der Beitrag steigt mit dem Alter.

  • Eintrittsschwelle 22'050 CHF (2024)
  • Koordinationsabzug 25'725 CHF
  • Sätze 7 % bis 18 % je Altersgruppe
  • BVG-Plan kann grosszügiger sein
  • 1e-Pläne für Kaderpläne

Unfallversicherung (UVG)

Der Berufsunfall ist Pflicht des Arbeitgebers. Der Nichtberufsunfall wird in der Regel vom Arbeitnehmer getragen, sofern wöchentliche Arbeitszeit über 8 Stunden liegt. Sätze hängen von Branche und Suva-Klassifikation ab.

Familienzulagen (FAK)

Die FAK ist kantonal organisiert, mehr dazu im Beitrag zu Familienzulagen FAK . Beiträge zwischen 1,0 % und 3,0 %, vollständig zu Lasten des Arbeitgebers.

Quellensteuer

Bei Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung kommt die Quellensteuer hinzu, mehr dazu im Beitrag zu Quellensteuer ausländische Mitarbeitende .

Buchhaltung

In der Lohnverrechnung werden alle Beiträge je Mitarbeiter erfasst. Die Abrechnung erfolgt monatlich oder quartalsweise mit den jeweiligen Sozialversicherungsträgern. Wie die Abzüge in der einzelnen Lohnabrechnung erscheinen, zeigt der Beitrag zur Lohnabrechnung in der Schweiz. Wie der Lohnaufwand samt Arbeitgeberbeiträgen in der Finanzbuchhaltung landet, behandelt der Beitrag zum Verbuchen von Personalkosten. Eine ordentliche Doppelte Buchführung und ein klarer KMU-Kontenrahmen sind die Grundlage.

Häufige Fehler

  • Eintrittsschwelle BVG ignoriert
  • ALV-Solidaritätsbeitrag falsch berechnet
  • Nichtberufsunfall-Anteil falsch zugeordnet
  • FAK-Beitrag nach falschem Kanton
  • Quellensteuer vergessen

Fazit

Lohnnebenkosten sind ein wesentlicher Kostenblock und gleichzeitig komplex aufgebaut. Wer die Lohnverrechnung in einem System konsolidiert, vermeidet Fehler. Wer die Lohnverrechnung an ReAI übergeben möchte, findet die passende Lösung unter Preise ansehen .